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JV 161

Sonntag, den 17. Juli 1892.

19. Jahrgang

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N. Der Knabenmord in Kanten.

Berlin, 15. Juli.

Wer Neigung hat, die Juden für schlecht zu halten, der sollte sie wenigstens nicht ohne Weiteres für un­vernünftig halten. Wer einem Mann wie Busch- Hoff den schändlichen Blutaberglauben und eine un­menschliche Mordthat zutraut, der darf diesem besonnenen Manne doch nicht eine so thörichte Art der Aus­führung des schrecklichen Planes zutrauen.

Offenbar hat der grausige Mord eine andere Hand verübt? Aber wer? und aus welchem Eirunde? Das sind die ungelösten Räthsel, die den Xantener Bürgern die Ruhe geraubt haben. Vielleicht wäre der Mordgeselle entdeckt worden, wenn man sich nicht auf die falsche Fährte verbissen hätte. Einige wollen die Schuld daran den Xantenern aufhalsm. Aber zu deren Entschuldigung muß man doch in Betracht ziehen, daß I die ersten S achverständigen, die den Thatort und die Leiche zu untersuchen hatten, den Haupttheil der Verantwortlichkeit zu tragen haben. Die wichtige Frage, ob Blut entnommen und die Tödtung durch einen Schächtschnitt, durch einen geschickten Metzger­schnitt oder durch den stümperhaften Schnitt einer un­geübten Hand erfolgt ist, hätte man schon zu Anfang in derselben Gründlichkeit lösen können, tote es jetzt erst geschehen. Der Glaube an Blutentziehung und Schächtschnitt mußte natürlich aufregend auf die Xan- teuer wirken. Aber trotzdem verdienen sie Tadel; nicht bloß wegm der Gewaltthättgkeiten, die unter allen Umständen zu beklagen waren, sondern auch wegen des blinden antisemitischen Eifers, aus dem sie sich gegen­seitig in die vorgefaßte Meinung immer tiefer hinein- getrieben haben, ohne den Zweifeln der gesunden Vernunft Einfluß zu gestatten. Dieses Gewirre von Zeugenaussagen, die offenbar von Klatsch und Tratsch und Phantasie beeinflußt waren, macht wahrlich keinen erbaulichen Eindruck.

Wenn auf der einen Seite die Leidenschaft das Urtheil trübt, so wird auf der entgegengesetzten Seite

auch leicht die Ruhe und Sachlichkeit gefährdet. Von den leidenschaftlichen Entgegnungen der Semiten auf die antisemitischen Angriffe wollen wir weiter nicht reden. Aber der erste Untersuchungsrichter hat sich offenbar im Eifer der Abwehr gegen den unbegrün­deten Verdacht zu weit hinreißen lassen; so z. B. als er das Hereinziehen in's Haus einfach für unmöglich erklärte. Darum sollte man sich auf allen Seiten, oben und unten, aus dieser Erfahrung die Lehre ziehen, daß b linder Eifer nur schadet, daß man sein Urtheil über die Schuld oder Unschuld eines Menschen nicht nach Stimmungen und Neigungn, nach Wrrthshausgerede und Weiberklatsch, son- dern nur nach gründ kicher Abwägung aller Umstände und ruhiger, streng sachlicher Prüfung fällen soll.

Wenn nun wenigstens die JudenKeunde so Ver­nünftig wären, die Ausbeutung des Prozesses für ihre Zwecke einzustellen. Sonst gießen sie Oel in das noch glimmende Feuer. Nicht der Talmud ober das Judenthum ist der Sieger in diese»! Prozeß, sondern es ist einfach entschieden worden, ob ein Mensch schuldig oder unschuldig war an einer bestimmten That. Mi' dem Spruch der Geschworenen sollte die Sache abzetyan sein.

im Vordergründe; einen überzeugenden Beweis für einen jüdischen Blutmord habe ich freilich in der Ver­handlungen nicht finden können. Aber ich lasse es dahingestellt, ob nicht in Ungarn noch Juden leben, die zu einem Mord aus Aberglauben fähig sind. Und ferner halte ich es für sehr wahrscheinlich, daß in dem abergläubischen und grausamen Orient Mordthaten aus Blutaberglauben vollzogen worden sind, sowohl von Juden als von Heiden. Aber was man einem rohen, ungebildeten Geschlecht in Ländern mit unvoll­kommenen Staatseinrichtungen vielleicht zutrauen darf, darf man das auch einem vernünftigen Juden zutrauen, der in Mitten des deutschen Volks und der preußischen Staatsordnung groß geworden ist? Wird ein Mann wie Buschhoff, der in Xanten sich eines behaglichen Daseins erfreute, zu abergläubischen Zwecken die Ab­schlachtung eines Kindes riskiren, obschon er sich der I «roßen Gefahr der Entdeckung und der drohenden Todesstrafe bewußt ist?

ist höchst unwahrscheinlich. Die Unwahrschein- lichkett wird noch ärger, wenn man die Umstände Falles in Betracht zieht. Dümmer hätten Buschhoff und feine angeblichen Gehilfen es kaum an- s^ngen können, als sie es nach der Meinung ihrer Ankläger hier gethan haben. Wenn er wirklich ein | Christenkind hätte abschlachten wollen, so wäre doch unter den dortigen Verhältnissen, wo die Kinder ohne Au sicht „in den Kirschen" und auf fremden Höfen rc. Herumlaufen, wahrlich leicht eine bessere Gelegenheit zu finden gewesen, als hier am Peter- und Paulstage wo man angeblich ein Kind aus der Nachbarschaft aus der Mitte seiner Spielkameraden weg vor den Augen erwachsener Leute offen in die Hausthür ziehen mußte!

Schließlich blieb diese Geschichte von dem Arm, der das Opfer in die Hausthür geholt haben sollte, das letzte Fundament der Anklage. Wenn die betteffenden Zeugnis» Zanz einwandsftei gewesen wären, würde ich die SÄMaus inneren Gründen doch bezweifeln. Das kleine lupfet wäre in viel unauffälliger Weise zu haben gewesen. Besonders unwahrscheinlich wird die Angabe durch den Zusatz, daß die begleitenden Kinder „frech" fortgewiesen worden feien. Eine barsche Verjagung mußte ja gerade die Kinder aufmerksam machen, und das mußte doch der Bösewicht zu vermeiden suchen.

An dem fraglichen Peters- und Paulstage ist es uf dem Buschhoff'schen Hause zugegangen, wie in einem Taubenschlage. Die Familie ist kaum einen Augenblick ganz unter sich gewesen. Unb sie sollte gerade einen solchen Tag zur Verübung des Verbrechens ausgesucht haben ?

Die meisten Sperrgelderkommisfi-ueu haben nun- ' mehr ihre Arbeiten beendet und die Resultate derselben 1 den betreffenden Oberpräsidenten zugehen lassen. Die im Finanzministerium stattfindenden Nachprüfungen sind bereits soweit vorgeschritten, daß die Zahlungsanwei­sungen theilweise schon im Laufe dieses Quartals er­folgen dürften.

* Zum Kapitel der „Parität" in Preußen wird dem .Wests. Volksbl.' aus dem Kreise Schwerin a. W. geschrieben: In dem Dorfe Kalzig (Kreis Schwerin a. W.,) Provinz Pofen, ist die königliche Doma ine seit dem 1. Juli d. I. in Rentengüter umgewandelt worden. Zur Uebernahme dieser Rentengüter hatten sich mehr Katholiken als Protestanten gemeldet; doch ist kein Katholik zur Uebernahme dieser Rentengüter zugelaffen worden. Das Dors Kalzig wird nur von deutschen Katholiken bewohnt, mit Ausnahme von etwa vier bis fünf Taglöhnerfabriken. Die Gemeinde hat auch die Behörde gebeten, doch an Katholiken Renten­güter zu überlassen, es ist aber, darauf keine Rücksicht genommen worden, nicht einmal eine Antwort ist da­raus erfolgt. Die Gemeinde Kalzig hat stets, allein im Kreise, bei allen Wahlen für den Regierungs-Kan­didaten gestimmt. Aber auch das hat nichts gewirkt. Die ganze ländliche, nur deutsch-katholische Bevölkerung des Kreises, welche etwa drei Viertel der Bewohner des Kreises ausmacht, ist über diese Behandlung der Katholiken erstaunt.

* Bei dem Prozeß Buschhoff hatte Landgerichtsrach Brixius, der frühere Untersuchungsrichter, mitgetheilt, daß er s. Z. auf die ersten Angriffe des Abgeordneten Stöcker wegen seines Verhaltens in dieser Unter­suchung demselben eine Berichtigung zugesandt mit der Bitte, diese im Abgeordnetenhaufe zu verlesen, daß Stöcker aber nur einen Theil der Berichtigung vorge- lesen unb die Haupttheile unterdrückt habe. Die Hm. Stöcker nahestehende Zeitung ,23o«' erklärt dem gegen­über, daß er aus dem Briefe des Untersuchungsrichters Brixius alles Sachliche in der loyalsten Weise im Ab­geordnetenhause zur Kenntniß gebracht habe. — Zum Prozeß Buschhoff meldet der ,(£onfectionär', daß die recht bedeutenden Kosten der Vertheidigung durch frei» willige Zeichnungen wohlhabender Berliner Glau- i bensgenossen aufgebracht worden sind. Da das ; Gesetz eine Entschädigung für unschuldig in Unter­suchungshaft genommene Angeklagte nicht kennt, ist gleich« \ zeitig von dieser Seite auch dafür Sorge getragen | worden, daß dem Buschhoff genügende Mittel übergeben i

werden, um sich an einem andern Orte eine neue |

Existenz begründen zu können. |

* Bezüglich der Meldungen über die angeblich be- j absichtigte Aenderung der bisherigen Verwaltungsform - in Dcutschostasrika wird offiziös versichert, daß feste l Bestimmungen noch nicht getroffen seien, daß aber I keinesfalls an die Stelle der jetzigen Civilverwaltung l eine Militärverwaltung treten werde. ।

* Zum deutschen Gesandten in Bern ist der bis- l

herige Gesandte in Schweden und Norwegen, Dr I

Wenn diese Zeilen in die Hände der Leser kommen, werden die Geschworenen ihr Urtheil gefällt haben. Bis jetzt habe ich kein Wort über diesen Prozeß ge­schrieben und ich wollte, daß alle Zeitungen, die juden- sreundlichen voran, stillschweigende Zuschauer geblieben waren, so lange noch eine Beeinflussung der Richter möglich erscheint. Jetzt darf ich wohl ruhig meine Meinung sagen. Die letzte Drahtnachricht meldet, daß die beiden Staatsanwälte die Schulv Buschhoffs für Nlcht erwiesen, ja sogar dessen U n s ch u l d für daraethan erachten. Das Urtheil eines Mannes, der nur nach dm Zeitungsberichten über die Prozeßverhandlungen seme Meinung bilden kann, ist freilich nicht viel werth; aber wenn die ganze öffentliche Meinung so lebhaft aufgeregt ist, wie in diesem Falle, bann ist auch der kleinste Beitrag zur Klärung nicht zu verachten, unb darum bekenne ich laut, daß ich den Angeklagten für unschuldig halte unb die ganze Verfolgung Buschhoff's für einen beklagenswerthen Mißgriff, der die Ent­deckung des Mörders verhindert hat.

Wenn einem Leser diese Erklärung ein zorniges Aufwallen verursachen sollte, so möchte ich ihn bitten, die Hand aufs Herz zu legen und sich zu prüfen, ob und warum er den lebhaften Wunsch hegt, daß die Schuld Buschhoff s ausgesprochen werde. Bist du Antisemit, so magst du es meinethalben bleiben. Aber

jrx? e? um eine Frage, die man ohne Rücksicht auf judenfeindliche oder judenfreundliche i Stimmungen und Bestrebungen entscheiden muß, um eme Frage, die bloß der nüchterne, unbefangene Ver- fiaud zu lösen hat. Und wenn Buschhoff dein grimmigster persönlicher Fernd oirer einer der bösartigsten Kultur- kampfer ober ein schändlicher Wucherer wäre. — Du müßtest doch bei der Bmrtheilung dieser Frage dein Herz schweigen lassen und mit der kaltblütigsten Ge­rechtigkeit abwägen, ob die festgestellten Thatsachen dm wirklichen Beweis feiner Schuld liefern.

Slber der Talmud? Und die früheren jüdischen Blutmorde? Der Streit der Gelehrten über den Sngalt des Talmud hat mit dieser Angelegenheit ver­zweifelt wenig zu schaffen. Wenn wirklich in dem Sammelsurium von Schriften aus vielen Ländern und Jahrhunderten, das man unter „Talmud" zu verstehen pflegt, rrgmd eine Stelle stehen sollte, die nach Christm- mord aussähe, so würde das noch nichts für die Schuld Buschhoffs beweisen. Prof. Noeldecke hat eine solche Stelle nicht gefunden, sollte der ungelehrte Jude von Xanten sie gefunden und zur Richtschnur seines Handelns gemacht haben? Prof. Rohling behauptet, im Talmud selbst ständen bedmNiche „Andeutungen" und in einigen andern Schriftwerken, die an Bekanntheit und Ansehen noch hinter dem Talmud zurückstehen, sei die Sache „beihmmter" besprochen. Eine durchschlagende Stelle mit Ortsangabe bringt auch er in seiner neuesten Erklärung nicht bei. Allen Respekt vor der Gelehrsamkeit meines Landsmanns Rohling — aber A kann mir nicht helfen, dieser ganze Kampf mit Talmudsatzm kommt mir vor wie ein Spiegelbild von dem kulturkämpferischen Versuche, aus irgend einem verstaubten Büchlein, in dem ein Jesuit vor Hunderten von Jahren seinen Scharfsinn in einer schwierigen Moralfrage übt, einen Satz herauszuholen, aus dem fich em bedmklicher Sinn herausdmteln läßt, um dann zu sagen: Seht ihr, das ist die schreckliche Moral der Katholikm! Auf diese Weise sind wir ja allsammt schon zu Tyrannenmördern ober Köuigsniörbern „im Geiste" gestempelt worben. Wir lachen über solche I Benrrungen der leidenschaftlichen „Gelehrsamkeit". Hüten wir uns, daß wir nicht in der Jagd auf blut- durstige Talmudstellen dasselbe Unrecht begehen, das man uns zugefügt hat!

Ernsthaft ist die Frage, ob nicht der Aberglaube schon zu Blutmorden geführt habe unb vielleicht noch dazu führen kann. „Blut ist ein geheimnißvoller Saft"; er tjat in der,Geschichte de- medizinischen und sonstigen Aberglaubens stets eine große Rolle gespielt. Das Blut von Kindern und unschuldigen Jungfrauen wird dabei bevorzugt. Wenn Juden etwa diesem Aber- glauben verfallen, so werden sie natürlich nicht Kinder Mes eigenen Stammes, sondern fremde, christliche Kinder zum Opfer auserwählen. In dem berühmten Prozesse von TiSza-Eßlar stand ja der Blutaberglaube