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Nichtswürdigkeit; bald müssen dann die Juden auch gegen die Anschuldigung wegen aller anderen Verbrechen u. s. w. privilegirt sein. Vernünftige Menschen lachen über die Uebertreibungen der liberalen Presse; aber den Philister kann man niemals für feige und gedankenlos genug halten.
Ein willkommenes Ziel der Angriffe liberaler Blätter ist der „Hetzkaplan" Bresser und die „Kaplanspreffe". Daß Kaplan Bresser sich im .Xantener Soten' der Juden so annahm, daß er sich den Titel „Judenkaplan" zuzog, sollte die Ankläger zwar stutzig machen; sie übersetzen das aber absichtlich und stempeln den Kaplan zum Leiter und Schürer der ganzen Aufregung gegen Buschhoff. Hätten die Anti-Semiten etwas mehr Klugheit und Mäßigung bewiesen, so hätten wir jetzt nicht die „übertriebene Reattion im philo-semitischen Sinne", vor der selbst die .Post' warnt. Wenn sogar dieses freikonservative Blatt bedenklich wird und die „Forderung der Beseitigung gewisser Mißstände in unserm Volksleben, welche zwar keineswegs den Juden allein zur Last fallen, an denen sie aber einen verhältniß- mäßig großen Antheil haben", als berechtigt anerkennt, dann muß es mit dem philo-semitischen Ilebermuth weit gekommen sein. Dir Judenfteunde thätm gut, sich das zur Warnung dienen zu lassen und in ihrem Siegesräusche die Herausforderung der Gegner nicht zu weit zu treiben, es könnte sich sonst eine Gegenbewegung austhun, vor der ihnen bange werden würde. Eine Freisprechung Buschhoff's würde in weiten Kreisen der Bevölkerung keineswegs eine Stimmung Hervorrufen, daß die Judenfreunde glauben dürften, jetzt sei ihnen Alles erlaubt.
* Der Prozeß Duschhoff
wird, wie die .Köln. Vztg.' schreibt, das Sensations- bedürfniß derjenigen Zeitungsleser, welche sich nach den langen und erregten Kämpfen zwischen Anti-Semiten und Philo-Semiten etwas ganz Besonderes versprochen hatten, schwerlich befriedigen. Wir können über den Tatbestand kein Urtheil fällen, so weit aber die Zeitungsberichte einen Anhalt bieten, hat der Unbe- Öene nicht den Eindruck, als ob die Täterschaft hhoff's nachgewiesen sei. Die vorliegenden Jndicien erscheinen, wenigstens aus der Ferne betrachtet, recht unerheblich und widerspruchsvoll. Bon diesem Gesichts- puntte aus ist auch wohl das befremdende Verhalten der Staatsanwaltschaft zu Beginn und im Verlauf des Prozesses zu erklären. Die Staatsanwaltschaft selbst scheint den Schuldbeweis nicht für erbracht und erbringbar gehalten und die Anklage nur erhoben zu haben, um durch einen formellen Abschluß des Verfahrens die aufgeregten Gemüther zu beruhigen. Wie weit eine solche Stellungnahme die Kritik herauSfordert, lassen wir vorläufig unerörtert; diese Kritik wird sicher nicht auSbleiben.
Jedenfalls kann man schon jetzt sagen, daß die B e- ruhigung der Gemüther mit der voraussichtlichen
Freisprechung Buschhoff's nicht eintreten dürste. Die Berichte zeigen, daß die Aufregung in Xanten viel zu groß ist, um auf diese Weise beigelegt zu werden. Eine nicht eben löbliche anti-semitische Agitation hat sie mächtig geschürt. Was uns da von dem Schächt- schnitt, der Blutleere des tobten Körpers, dem Fehlen von Blutspuren an der Auffindungsstelle der Leiche erzählt worden ist, hat sich vor den Aussagen der ____ Sachverständigen in Dunst aufgelöst. Vielleicht hätte man die Spur rascher und sicherer gefunden, wenn
man weniger hartnäckig auf dem „Ritualmorde" bestanden hätte. Unsere judenfreundliche Presse ist bereits in großen Jubel ausgebrochen, nachdem die verschiedenen Sachverständigen auf Grund ihrer Kenntniß jüdischer Religions- und Ritual-Bücher versichert hatten, daß es einen jüdischen Ritualmord gar nicht gebe. Nun darf man freilich behaupten, daß es keinen einzigen Gelehrten gibt, der sich durch den ungeheuren Wust der einschlägigen jüdischen Schriften hindurchgearbeitet hätte; indeß glauben auch wir an den Ritualmord nicht, und jedenfalls ist im Xantener Falle nichts Derartiges nachgewiesen.
Ueber die erlaubte Schlußfolgerung aber gehen die Philo-Semiten hinaus, wenn sie nun als erwiesen ausgeben, jüdischer Aberglaube oder Fanatismus habe nie etwas begangen, was man als „Ritualmord" bezeichnet, wenn dieser Ausdruck auch nicht korrekt ist. Aberglaube und Fanatismus kümmern sich bekanntlich um religiöse Vorschriften oft nicht und können -gerade das für ein gottgefälliges Werk halten, was sonst verboten ist. Wir wollen damit keineswegs sagen, der Xantener Mord sei ein Werk jüdischen Aberglaubens und Fanatismus, im Gegentheil, wir vermögen das nicht zu glauben. In Ländern wie Rußland, der Türkei, Kleinasien, Afrika u s. w., wo das Judenthum überaus verkommen, unwissend und abergläubisch ist, halten wir derartiges eher für möglich. Aber wenn man uns sagt, es sei am Rhein vorgekommen von Juden, die dort lange ansässig und von allen Bewohnern als redliche Leute anerkannt sind, da schütteln wir doch zweifelnd das Haupt. Buschhoff hat möglicherweise die Unthat begangen, aber aus den angegebenen Motiven, das glauben wir nicht.
Durch die Art, wie der Anti-Semitismus den Fall ausgebeutet hat, hat er den Judenfteunden zn einem Triumph verhalfen, der ebenso einseitig ausgebeutet wird und der Sache, welcher der Anti-Semitismus dienen will, nur Schaden zugefügt. Kommt nun noch die formelle Freisprechung hinzu, so ist das Glück vollkommen. Schon das Gutachten der Gelehrten hat für die judenfreundliche Presse hingereicht, Alle, die nicht von der gleichen Judenfreundlichkeit beseelt sind, als Verleumder, Hetzer, Lügner, kurz, als die schlechtesten aller Menschen hinzustellen. Die Freisprechung werden sie dahin ausbeuten, daß jede Bekämpfung spezifisch jüdischer Auswüchse als eine Barbarei, eine Schmach, ein Verbrechen hingestellt wird; einen Juden eines Mordes überhaupt nur für fähig halten, ist diesen Leuten jetzt schon so ziemlich der Gipfel aller
Deutsches Keich.
Berlin, 13. Juli.
• Der - ,Hamb. Korr.' knüpft an das offiziöse Dementi der Nachricht, daß der Kultusminister die Ausarbeitung eines neuen Volksschulgesetzes in Angriff genommen habe, folgende Bemerkungen: „Daß Minister Dr. Bosse Neigung haben sollte, den Versuch, die Quadratur des Cirkels zu finden, an dem eben erst Graf Zedlitz gescheitert ist, zu erneuern, ist in der That völlig ausgeschlossen. Das Unternehmen, ein solches Gesetz mit Hilfe der konservativ-klerikalen Mehrheit zu Staude zu bringen, ist eben erst gescheitert; und die ganze Haltung der konservativen Partei in der Volksschulfrage hat den Beweis geliefert, daß auch die Vereinbarung eines Schulgesetzes mit der früheren Kartellmehrheit unmöglich sein würde. Eine andere Frage ist es, ob der Kultusminister dem Landtage in der nächsten Session ein Schuldolationsgesetz vorlegen wird. Hätte Minister v. Goßler sich im Jahre 1890 auf die Vorlegung dieses von allen Parteien des Landtages seit Jahren verlangten Gesetzes beschränkt, so wäre diese Aufgabe längst gelöst. Ob aber jetzt, nachdem die zweimalige Berathung eines vollständigen Volksschulgesetzes die politischen und religiösen Gegensätze im Parlament und in der Bevölkerung in schroffster Weise wieder belebt hat, eine erfolgreiche Verhandlung über ein Gesetz, welches lediglich die äußeren Verhältnisse der Volksschule regelt, bei der gegenwärtigen Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses möglich ist, muß ernstlich bezweifelt werden. Auf alle Fälle aber würde ein solcher Versuch die Weiterführung der Miquel'schen Steuerreform ernstlich gefährden. Somit dürfte es sich vom Standpunkte der Regierung schon aus taktischen Gründen empfehlen, diese Aufgabe zu vertagen und das Ergebniß der nächsten Neuwahlen zum Abgeordnetenhause abzuwarten." Hierzu bemerkt die,Germania': Soweit zu diesen „taktischen Gründen" die Befürchtung gehört, es könnte durch die Vorlegung eines Schuldotationsgesetzes die Weiterführung der Miquel- scheu Steuerreform ernstlicb gefährdet werden, wollen wir dieselben gelten lassen. Unbegreiflich sind uns aber die „taktischen Gründe", soweit dieselben auf die nächsten Neuwahlen zum Abgeordnetenhause abzielen. Was erwartet man denn in Regierungskreisen von diesen Neuwahlen? Daß das Centrum in seiner jetzigen Stärke bei den Neuwahlen sich behaupten wird, ist bis jetzt noch von keiner Seite bestritten worden, es kommt also in Betreff des Fortbestehens einer „konservativ-klerikalen" Mehrheit im Abgeordnetenhause nur das Ergebniß der Wahlen für die Konservativen in Betracht. Daß es der jetzigen Regierung erwünscht wäre, wenn die konservative Partei im Abgeordnetenhause bei den Wahlen erheblich geschwächt würde,
können wir doch nicht annehmen. Aber selbst dann, wenn die Konservativen bei den nächsten Wahlen eine solche Einbuße erleiden würden, daß damit die „konservativ-klerikale" Mehrheit vernichtet wäre, würde dann die Regierung den Muth haben, gegen Konservative, Centrum und Polen ein Volksschulgesetz oder ein Schuldotationsgesetz durchzudrücken ? Auch das Schuldotattons- gesetz würde ja Fragen von prinzipieller und präjudizieller Bedeutung zur Entscheidung bringen müssen, abgesehen davon, daß ein Herausgreifen der Schuldotationsfrage zu gesonderter gesetzlicher Regelung der Verfassung widerspricht; und darum wird ein Schuldotationsgesetz auch im neuen Abgeordnetenhause auf Seiten des Centrums und der Konservativen den entschiedensten Widerspruch finden. Bleibt die „konservativ- klerikale" Mehrheit erhalten, so kann die Regierung keine Majorität für ein solches Schuldotationsgesetz finden, wird die konservative Partei erheblich geschwächt, so mag sie mit Hilfe der Freisinnigen ein Schuldotationsgesetz durchdrücken können, aber doch nur gegen eine sehr stark „konservativ-klerikale" Minorität. Wird die Regierung dazu sich entschließen können? Wozu also die Spekulation auf die Neuwahlen?
* Um für den Fall Jaequot ein Pendant zu schaffen, bringt das Pariser Lügenblatt ,®auloi8' eine Erzählung von einem Ueberfall, dessen Opfer vier junge durch Berlin reisende Franzosen in einem Cafö Knickebein in der Methusalemstraße gewesen wären. Es gibt in Berlin weder eine Methusalemstraße, noch ein Cafö Knickebein. Ein Vorfall, wie der vom ,Gaulois' erzählte, ist hier nirgends bekannt geworden und eine Klage, welche am Schluffe des Berichts in Aussicht gestellt ist, ist bei der hiesigen französischen Botschaft nicht eingegangen. — In Hamburg sind vor einiger Zeit vier Franzosen aus einem Cafe chantant ausgewiesen worden, weil sie in „patriottscher Erregung" eine französische Sängerin hindern wollten, vor deutschem Publikum zu singen.
* Der ,Staatsanzeiaer für Württemberg' veröffentlicht die Verlobung des Herzogs Albrecht von Württemberg und der Erzherzogin Margaretha Sophia von Oesterreich. (Die Thatsache der Verlobung ist bereits gestern an dieser Stelle gemeldet worden.)
* Am Freitag findet auf Schloß Kamenz in Schlesien die Großjährigkeitserklärung S. K. H. des Prinzen Friedrich Heinrich, ältesten Sohnes des Prinzen Albrecht statt.
* Gegen die in voriger Woche in Halle verhafteten Mitglieder des dortigen Kommunisten-Vereins, bei denen anarchistische Schriften beschlagnahmt worden waren, ist die Untersuchung wegen Hochverrats eingeleitet worden.
* Eine Versammlung der Centrumspartei findet am 17. Juli auch zu Neisse statt. Die Reichs- und Landtags-Abgeordneten Graf Ballestrem, Frhr. v. Hnene, Dr. Lieber und Dr. Porsch haben ihr Erscheinen zugesagt. Die ,Reiss. Ztg.' schreibt hierzu: „Der geschäftsführende Ausschuß hat die Freude, zahlreiche Zustimmungserklärungen aus Stadt und Land verzeichnen zu können, und so dürfen wir hoffen, daß sich die Neiffer Versammlung denen von Breslau, Trier und Köln würdig anschließt. Wir laden alle unsere Gesinnungsgenossen aus der Provinz zur Theil- nahme an der Versammlung ein, insbesondere aber die Katholiken aus den Kreisen Schweidnitz, Reichenbach, Frankenstein, Münsterberg, Leobschütz, Neustadt, Oppeln, Falkenberg, Grotkau, Neisse und ans der Grafschaft Glatz."
* Ueber das Schicksal der Münchener Allgemeine» Zeitung', das mit dem ihres Protektors große Aehn- lichkeit hat, herrscht immer noch Ungewißheit. Dem .Fränkischen Courier' zufolge weiß man nicht, welche Pläne der Verleger der Zeitung, Herr Kröner in Stuttgart, mit dem Blatt hegt, nachdem die Absichten auf eine Verlegung nach Berlin gescheitert sind. Mit Ausnahme des Professors Dr. Dove, der einen unkündbaren Kontrakt hat, ist allen Redakteuren gekündigt worden, und die Kündigung ist noch nicht zurück- genommen. Die Münchener Allg. Ztg.' arbeitet, seitdem sie sich zum Organ des fronbiienben ehemaligen Kanzlers hergegeben hat, mit einem erheblichen jährlichen Defizit.
Ausland.
* Wie ans Wien gernelbet wirb, begaben sich die Mitglieder der aufgelösten deutsch-nationalen Studenten- Verbindungen (dieselben wurden bekanntlich aufgelöst
19. Jahrgang
Freitag, den 15. Juli 1892.
JV 159
FlildaerWZkitittig