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Nichtswürdigkeit; bald müssen dann die Juden auch gegen die Anschuldigung wegen aller anderen Verbrechen u. s. w. privilegirt sein. Vernünftige Menschen lachen über die Uebertreibungen der liberalen Presse; aber den Philister kann man niemals für feige und gedanken­los genug halten.

Ein willkommenes Ziel der Angriffe liberaler Blätter ist der „Hetzkaplan" Bresser und die „Kaplanspreffe". Daß Kaplan Bresser sich im .Xantener Soten' der Juden so annahm, daß er sich den Titel „Judenkaplan" zuzog, sollte die Ankläger zwar stutzig machen; sie über­setzen das aber absichtlich und stempeln den Kaplan zum Leiter und Schürer der ganzen Aufregung gegen Buschhoff. Hätten die Anti-Semiten etwas mehr Klug­heit und Mäßigung bewiesen, so hätten wir jetzt nicht die „übertriebene Reattion im philo-semitischen Sinne", vor der selbst die .Post' warnt. Wenn sogar dieses freikonservative Blatt bedenklich wird und die „Forde­rung der Beseitigung gewisser Mißstände in unserm Volksleben, welche zwar keineswegs den Juden allein zur Last fallen, an denen sie aber einen verhältniß- mäßig großen Antheil haben", als berechtigt anerkennt, dann muß es mit dem philo-semitischen Ilebermuth weit gekommen sein. Dir Judenfteunde thätm gut, sich das zur Warnung dienen zu lassen und in ihrem Siegesräusche die Herausforderung der Gegner nicht zu weit zu treiben, es könnte sich sonst eine Gegen­bewegung austhun, vor der ihnen bange werden würde. Eine Freisprechung Buschhoff's würde in weiten Kreisen der Bevölkerung keineswegs eine Stimmung Hervor­rufen, daß die Judenfreunde glauben dürften, jetzt sei ihnen Alles erlaubt.

* Der Prozeß Duschhoff

wird, wie die .Köln. Vztg.' schreibt, das Sensations- bedürfniß derjenigen Zeitungsleser, welche sich nach den langen und erregten Kämpfen zwischen Anti-Semiten und Philo-Semiten etwas ganz Besonderes versprochen hatten, schwerlich befriedigen. Wir können über den Tatbestand kein Urtheil fällen, so weit aber die Zeitungsberichte einen Anhalt bieten, hat der Unbe- Öene nicht den Eindruck, als ob die Täterschaft hhoff's nachgewiesen sei. Die vorliegenden Jndicien erscheinen, wenigstens aus der Ferne betrachtet, recht unerheblich und widerspruchsvoll. Bon diesem Gesichts- puntte aus ist auch wohl das befremdende Verhalten der Staatsanwaltschaft zu Beginn und im Ver­lauf des Prozesses zu erklären. Die Staatsanwaltschaft selbst scheint den Schuldbeweis nicht für erbracht und erbringbar gehalten und die Anklage nur erhoben zu haben, um durch einen formellen Abschluß des Ver­fahrens die aufgeregten Gemüther zu beruhigen. Wie weit eine solche Stellungnahme die Kritik herauSfordert, lassen wir vorläufig unerörtert; diese Kritik wird sicher nicht auSbleiben.

Jedenfalls kann man schon jetzt sagen, daß die B e- ruhigung der Gemüther mit der voraussichtlichen

Freisprechung Buschhoff's nicht eintreten dürste. Die Berichte zeigen, daß die Aufregung in Xanten viel zu groß ist, um auf diese Weise beigelegt zu werden. Eine nicht eben löbliche anti-semitische Agitation hat sie mächtig geschürt. Was uns da von dem Schächt- schnitt, der Blutleere des tobten Körpers, dem Fehlen von Blutspuren an der Auffindungsstelle der Leiche erzählt worden ist, hat sich vor den Aussagen der ____ Sachverständigen in Dunst aufgelöst. Vielleicht hätte man die Spur rascher und sicherer gefunden, wenn

man weniger hartnäckig auf dem „Ritualmorde" be­standen hätte. Unsere judenfreundliche Presse ist bereits in großen Jubel ausgebrochen, nachdem die verschie­denen Sachverständigen auf Grund ihrer Kenntniß jüdischer Religions- und Ritual-Bücher versichert hatten, daß es einen jüdischen Ritualmord gar nicht gebe. Nun darf man freilich behaupten, daß es keinen ein­zigen Gelehrten gibt, der sich durch den ungeheuren Wust der einschlägigen jüdischen Schriften hindurch­gearbeitet hätte; indeß glauben auch wir an den Ritual­mord nicht, und jedenfalls ist im Xantener Falle nichts Derartiges nachgewiesen.

Ueber die erlaubte Schlußfolgerung aber gehen die Philo-Semiten hinaus, wenn sie nun als erwiesen ausgeben, jüdischer Aberglaube oder Fanatismus habe nie etwas begangen, was man als „Ritualmord" be­zeichnet, wenn dieser Ausdruck auch nicht korrekt ist. Aberglaube und Fanatismus kümmern sich bekannt­lich um religiöse Vorschriften oft nicht und können -gerade das für ein gottgefälliges Werk halten, was sonst verboten ist. Wir wollen damit keineswegs sagen, der Xantener Mord sei ein Werk jüdischen Aber­glaubens und Fanatismus, im Gegentheil, wir ver­mögen das nicht zu glauben. In Ländern wie Ruß­land, der Türkei, Kleinasien, Afrika u s. w., wo das Judenthum überaus verkommen, unwissend und aber­gläubisch ist, halten wir derartiges eher für möglich. Aber wenn man uns sagt, es sei am Rhein vorge­kommen von Juden, die dort lange ansässig und von allen Bewohnern als redliche Leute anerkannt sind, da schütteln wir doch zweifelnd das Haupt. Buschhoff hat möglicherweise die Unthat begangen, aber aus den an­gegebenen Motiven, das glauben wir nicht.

Durch die Art, wie der Anti-Semitismus den Fall ausgebeutet hat, hat er den Judenfteunden zn einem Triumph verhalfen, der ebenso einseitig aus­gebeutet wird und der Sache, welcher der Anti-Semitis­mus dienen will, nur Schaden zugefügt. Kommt nun noch die formelle Freisprechung hinzu, so ist das Glück vollkommen. Schon das Gutachten der Gelehrten hat für die judenfreundliche Presse hingereicht, Alle, die nicht von der gleichen Judenfreundlichkeit beseelt sind, als Verleumder, Hetzer, Lügner, kurz, als die schlech­testen aller Menschen hinzustellen. Die Freisprechung werden sie dahin ausbeuten, daß jede Bekämpfung spezifisch jüdischer Auswüchse als eine Barbarei, eine Schmach, ein Verbrechen hingestellt wird; einen Juden eines Mordes überhaupt nur für fähig halten, ist diesen Leuten jetzt schon so ziemlich der Gipfel aller

Deutsches Keich.

Berlin, 13. Juli.

• Der - ,Hamb. Korr.' knüpft an das offiziöse De­menti der Nachricht, daß der Kultusminister die Aus­arbeitung eines neuen Volksschulgesetzes in Angriff genommen habe, folgende Bemerkungen: „Daß Minister Dr. Bosse Neigung haben sollte, den Versuch, die Quadratur des Cirkels zu finden, an dem eben erst Graf Zedlitz gescheitert ist, zu erneuern, ist in der That völlig ausgeschlossen. Das Unternehmen, ein solches Gesetz mit Hilfe der konservativ-klerikalen Mehr­heit zu Staude zu bringen, ist eben erst gescheitert; und die ganze Haltung der konservativen Partei in der Volksschulfrage hat den Beweis geliefert, daß auch die Vereinbarung eines Schulgesetzes mit der früheren Kartellmehrheit unmöglich sein würde. Eine andere Frage ist es, ob der Kultusminister dem Landtage in der nächsten Session ein Schuldolationsgesetz vorlegen wird. Hätte Minister v. Goßler sich im Jahre 1890 auf die Vorlegung dieses von allen Parteien des Land­tages seit Jahren verlangten Gesetzes beschränkt, so wäre diese Aufgabe längst gelöst. Ob aber jetzt, nach­dem die zweimalige Berathung eines vollständigen Volks­schulgesetzes die politischen und religiösen Gegensätze im Parlament und in der Bevölkerung in schroffster Weise wieder belebt hat, eine erfolgreiche Verhandlung über ein Gesetz, welches lediglich die äußeren Verhältnisse der Volksschule regelt, bei der gegenwärtigen Zusammen­setzung des Abgeordnetenhauses möglich ist, muß ernst­lich bezweifelt werden. Auf alle Fälle aber würde ein solcher Versuch die Weiterführung der Miquel'schen Steuerreform ernstlich gefährden. Somit dürfte es sich vom Standpunkte der Regierung schon aus taktischen Gründen empfehlen, diese Aufgabe zu vertagen und das Ergebniß der nächsten Neuwahlen zum Abgeord­netenhause abzuwarten." Hierzu bemerkt die,Germania': Soweit zu diesen „taktischen Gründen" die Befürch­tung gehört, es könnte durch die Vorlegung eines Schuldotationsgesetzes die Weiterführung der Miquel- scheu Steuerreform ernstlicb gefährdet werden, wollen wir dieselben gelten lassen. Unbegreiflich sind uns aber die „taktischen Gründe", soweit dieselben auf die nächsten Neuwahlen zum Abgeordnetenhause abzielen. Was erwartet man denn in Regierungskreisen von diesen Neuwahlen? Daß das Centrum in seiner jetzigen Stärke bei den Neuwahlen sich behaupten wird, ist bis jetzt noch von keiner Seite bestritten worden, es kommt also in Betreff des Fortbestehens einer „konservativ-kleri­kalen" Mehrheit im Abgeordnetenhause nur das Er­gebniß der Wahlen für die Konservativen in Betracht. Daß es der jetzigen Regierung erwünscht wäre, wenn die konservative Partei im Abgeordneten­hause bei den Wahlen erheblich geschwächt würde,

können wir doch nicht annehmen. Aber selbst dann, wenn die Konservativen bei den nächsten Wahlen eine solche Einbuße erleiden würden, daß damit die „kon­servativ-klerikale" Mehrheit vernichtet wäre, würde dann die Regierung den Muth haben, gegen Konservative, Centrum und Polen ein Volksschulgesetz oder ein Schul­dotationsgesetz durchzudrücken ? Auch das Schuldotattons- gesetz würde ja Fragen von prinzipieller und präju­dizieller Bedeutung zur Entscheidung bringen müssen, abgesehen davon, daß ein Herausgreifen der Schul­dotationsfrage zu gesonderter gesetzlicher Regelung der Verfassung widerspricht; und darum wird ein Schul­dotationsgesetz auch im neuen Abgeordnetenhause auf Seiten des Centrums und der Konservativen den ent­schiedensten Widerspruch finden. Bleibt die „konservativ- klerikale" Mehrheit erhalten, so kann die Regierung keine Majorität für ein solches Schuldotationsgesetz finden, wird die konservative Partei erheblich geschwächt, so mag sie mit Hilfe der Freisinnigen ein Schul­dotationsgesetz durchdrücken können, aber doch nur gegen eine sehr stark „konservativ-klerikale" Minorität. Wird die Regierung dazu sich entschließen können? Wozu also die Spekulation auf die Neuwahlen?

* Um für den Fall Jaequot ein Pendant zu schaffen, bringt das Pariser Lügenblatt ,®auloi8' eine Erzählung von einem Ueberfall, dessen Opfer vier junge durch Berlin reisende Franzosen in einem Cafö Knickebein in der Methusalemstraße gewesen wären. Es gibt in Berlin weder eine Methusalemstraße, noch ein Cafö Knickebein. Ein Vorfall, wie der vom ,Gaulois' er­zählte, ist hier nirgends bekannt geworden und eine Klage, welche am Schluffe des Berichts in Aussicht gestellt ist, ist bei der hiesigen französischen Botschaft nicht eingegangen. — In Hamburg sind vor einiger Zeit vier Franzosen aus einem Cafe chantant ausge­wiesen worden, weil sie in „patriottscher Erregung" eine französische Sängerin hindern wollten, vor deut­schem Publikum zu singen.

* Der ,Staatsanzeiaer für Württemberg' veröffent­licht die Verlobung des Herzogs Albrecht von Württem­berg und der Erzherzogin Margaretha Sophia von Oesterreich. (Die Thatsache der Verlobung ist bereits gestern an dieser Stelle gemeldet worden.)

* Am Freitag findet auf Schloß Kamenz in Schlesien die Großjährigkeitserklärung S. K. H. des Prinzen Friedrich Heinrich, ältesten Sohnes des Prinzen Albrecht statt.

* Gegen die in voriger Woche in Halle ver­hafteten Mitglieder des dortigen Kommunisten-Vereins, bei denen anarchistische Schriften beschlagnahmt worden waren, ist die Untersuchung wegen Hochverrats einge­leitet worden.

* Eine Versammlung der Centrumspartei findet am 17. Juli auch zu Neisse statt. Die Reichs- und Landtags-Abgeordneten Graf Ballestrem, Frhr. v. Hnene, Dr. Lieber und Dr. Porsch haben ihr Er­scheinen zugesagt. Die ,Reiss. Ztg.' schreibt hierzu: „Der geschäftsführende Ausschuß hat die Freude, zahl­reiche Zustimmungserklärungen aus Stadt und Land verzeichnen zu können, und so dürfen wir hoffen, daß sich die Neiffer Versammlung denen von Breslau, Trier und Köln würdig anschließt. Wir laden alle unsere Gesinnungsgenossen aus der Provinz zur Theil- nahme an der Versammlung ein, insbesondere aber die Katholiken aus den Kreisen Schweidnitz, Reichen­bach, Frankenstein, Münsterberg, Leobschütz, Neustadt, Oppeln, Falkenberg, Grotkau, Neisse und ans der Grafschaft Glatz."

* Ueber das Schicksal der Münchener Allgemeine» Zeitung', das mit dem ihres Protektors große Aehn- lichkeit hat, herrscht immer noch Ungewißheit. Dem .Fränkischen Courier' zufolge weiß man nicht, welche Pläne der Verleger der Zeitung, Herr Kröner in Stutt­gart, mit dem Blatt hegt, nachdem die Absichten auf eine Verlegung nach Berlin gescheitert sind. Mit Aus­nahme des Professors Dr. Dove, der einen unkünd­baren Kontrakt hat, ist allen Redakteuren gekündigt worden, und die Kündigung ist noch nicht zurück- genommen. Die Münchener Allg. Ztg.' arbeitet, seit­dem sie sich zum Organ des fronbiienben ehemaligen Kanzlers hergegeben hat, mit einem erheblichen jähr­lichen Defizit.

Ausland.

* Wie ans Wien gernelbet wirb, begaben sich die Mitglieder der aufgelösten deutsch-nationalen Studenten- Verbindungen (dieselben wurden bekanntlich aufgelöst

19. Jahrgang

Freitag, den 15. Juli 1892.

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