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JV 122 Sonntag, den 29. Mai 18ö2. 19. Jahrgang

Fuldaer W Zeitang

_. ttäglich, Sonn- und Feiertage ausgenommen. — Inserate kosten die einspaltige Zeile oder deren Raum 15 Pf., bei Wiederholungen entsprechender Rabatt, «lerteliahrlicher Abonnementspreis ohne Bringerlohn und Bestellgeld mit der belletristischen Sonntagsbeilage ,Sterne und Blumen' und der alle 14 Tage erscheinenden Gratisbeilage

,Rathgeber für Landwirthschaft, Gartenbau und Hauswesen' in Fulda und auswärts 1 Mark 50 Pfennig.

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SW* Hierzu eine Beilage.

-S- Der soziale Kampf und die Raiffeisen. Vereine

betitelt sich ein Flugblatt, welches, wie am Fuße zu lesen, in der Druckerei von Raiffeisen und Komp, m Neuwied am Rhein gedruckt ist, als Verfasser den Namen eines jedenfalls schriftstellerisch in weitern Kreisen nicht bekannten Herrn Reinhard Heller- Poitschendorf trägt und, wie die in Heilsberg er­scheinende ,Warmia' in Nr. 34 sagt, „fämmtlichen amtlichen Kreisblättern Ostpreußens beigelegt zu sein scheint". Wer die Kosten für Herstellung und Ver­sandt des Blattes trägt, ist nicht zu ersehen, da ein Verlag nicht angegeben ist. Wenn der Verfasser am Schluffe den Wunsch ausspricht, daß alle Männer, welche durch Besitz und Bildung auf dem flachen Lande obenan stehen und noch ein Herz für das Volk haben, sich vereinigen sollen, zu gemeinsamer Arbeit, zur Mit­arbeit an der sozialen Frage, so wird man ihm nur beistimmen können. Auch das Wohlwollen welches Herr Heller in seinen gejammten Darlegungen für den kleinen Bauernstand bekundet, wollen wir gebührend anerkennen. Ebenso soll seine Ausführung, daß bei der Hebung des Bauernstandes die Regelung des Tand wir thschaftli chen Kreditwesens eine wichtige Rolle spielt, unwidersprochen bleiben. Auch die Ansicht, daß die nach Raiffeisen'schen Grundsätzen eingerichteten ländlichen Spar- und Darlehenskassen- Vereine ein vorzügliches Mittel zur Befriedigung des bäuerlichen Personalkreditbedürfnisses bilden, wird selbst in den Kreisen berufener Beurtheiler volle Billigung finden. Wir meinen aber, daß die Gründung von Raiffeisen'schen Kassen allein das Eindringen der Sozialdemokratie in die ländliche Bevölkerung nicht hemmen wird, indem die Uebelstände, mit denen der heutige Bauer zu kämpfen hat, sich nicht auf die Kre- ditnoth beschränken, sondern sehr vielseitig sind und sich aus einer Reihe von volkswirthschaftlichen Bezieh­ungen ergeben, welche in ihrer Gesammtheit das Wesen der sogn. „Agrarfrage" ausmachen. Bei aller Aner­kennung der positiven Leistungen der sogen. Raiffeisen- Vereine, welche bereits eine stattliche Zahl in Deutsch­land darstellen, kann man dieselben doch unmöglich als Universalmittel für alle der heutigen Landwirth­schaft anhaftenden Schäden .und Mängel betrachten. Soll die Landwirthschaft auf die Dauer vor dem Untergange bewahrt bleiben, so müssen wir vor allem ein dem Grundbesitze auf den Leib zugeschnittenes Agrarrecht erhalten. Dies wird sich nur erreichen lassen durch ein einheitliches Vorgehen unseres gesammten Bauernstandes und letzteres setzt ein Zu­sammenfassen aller Grundbesitzer voraus, wie es die Bauernvereine erstreben. Will man daher nun einmal von einem „Universalmittel" für die Schäden des Grund­besitzes reden, so sind wohl die Bauernvereine nach dem Muster des westfälischen, rheinischen, schlesi­schen, trierischen rc. richtig und zielbewußt geleitet mit ihren Grundbesitz und landwirthschaftlichen Betrieb nach allen Seiten umfassenden Bestrebungen und Gesammt- einrichtungen, welche zugleich eine Einwirkung auf die Gesetzgebung nnd eine zweckmäßige Regelung des bäuer­lichen Real- und Personal-Kreditwesens neben den zahl­reichen anderen Aufgaben in sich schließen, das beste bis jetzt erfundene Mittel zur Erhaltung des Bauern­standes und damit auch das beste Bollwerk gegen das Anstürmen der sozialisttschen Sturmfluth. Es muß -daher immer wieder den Landwirthen zugerusen wer­den : Wenn Ihr jedes Einzelnen und der Gesammtheit Vortheil verstehen und den erstern durch letztern er­zielen wollet, so tretet den Bauernvereinen bei und gründet daneben auch Spar- und Dar­lehenskassenvereine!

Was uns indessen besonders veranlaßt, dem er­wähnten Flugblatte eine gewisse Aufmerksamkeit zu schenken, ist nachstehender Passus. Nachdem der Ver­fasser die Einrichtung der ländlichen Spar- und Dar- lehnskassenvereine, wie wir sie wohl als bekannt vor­aussetzen dürfen, geschildert, fährt er fort: „Was nun die Verhältnisse dieser Vereine im Osten, insbesondere in unserer engeren Heimath Ostpreußen betrifft, so sind dieselben leider noch viel zu wenig bekannt. Nur im katholischen Ermlande blühen und gedeihen gegen 50 solcher Vereine. Aus konfessionellen Rücksichten Haben dieselben leider einen Verband unter sich ge­

gründet und sich nicht der Centralstelle in Neuwied angeschlossen, aber Statuten und Tendenz sind genau dieselben wie bei dm anbereit Vereinen. Die katholische Geistlichkeit, welche fast durchweg diese Vereine leitet, hat sich damit wiederum ein glänzendes Zeugniß ihrer Weitsichtigkeit und Rührigkeit ausgestellt. Der Einfluß und die Macht, die sich daraus für den an der Spitze stehenden Geistlichen ergeben, liegen auf der Hand. Es ist wahr, was die Erlangung von Einfluß anbe­trifft, so sind unsere lutherischen Geistlichen durch viele Umstände bedeutend schwieriger daran, — aber hier bietet sich auch dem lutherischm Geistlichen eine sichere Handhabe, durch Gründung und Leitung eines Raiff­eisen-Vereins sich eine ähnliche Stellung im Kirchspiel zu erringen, wie der katholische Pfarrer sie fast immer und schon lange besitzt. Das Predigen von Gottes Wort allein thut es heute nicht mehr — praktisches Christeuthum, thätige Mitarbeit an der sozialen Frage, das verlangt heute die Zeit gebieterisch auch vom lutherischen Pfarrer. Es soll nicht damit gesagt sein, daß gerade immer der Geistliche der Leiter eines solchen Vereins sein müßte; in sehr vielen Fällen wird der Gutsherr, der Oberförster, der Lehrer, ein tüchtiger Kaufmann, kurz irgend ein gebildeter Mann, weß Standes er auch sei, die geeignete Persönlichkeit sein."

Wir haben keine Veranlassung, an dieser Stelle auf die geschilderten Verhältnisse des ostpreußischen Ver­bandes ländlicher Spar- und Darlehnskassenvereine ein­zugehen. Der Verband wird sich vielleicht, falls er's für nöthig erachtet, darüber äußern, ob konfessionelle oder andere Rücksichten bei seiner Trennung vom Neu- wieder Verbände, welcher eine Revisionsstelle und eine Centralkasse zum Geldausgleich bietet, maßgebend gewesen sind. Jedenfalls hätte der Flugblattverfasser aber sagen müssen, wo die behaupteten „konfessionellen Rücksichten" im Statut des Verbandes oder in Versammlungen oder in Handlungsweisen irgendwie zum Ausdruck gekommen sind. Und hat die Centralstelle in Neuwied, aus deren Druckerei das Flugblatt hervorgegangen ist, auch be­dacht, in welch' eigenthümlichem Lichte ihre Haltung erscheinen müßte, wenn tatsächlich die aus katho­lischen Mitgliedern bestehenden Vereine Ermlands aus konfessioneller Rücksicht allein dasBedürfniß sich zu trennen empfunden haben? Wir gehen, wie gesagt, darauf nicht näher ein. Bezüglich der Frage, wie weit sich die Geistlichen bei der Gründung und Leitung von gemeinnützig wirkenden Kredit­instituten zum Schutze gegen Auswucherung des Volkes betheiligen können, möchten wir Interessenten auf die anerkanntermaßen beste Schrift über die Raiffeisen- Vereine von Dr. Faßbender (Verlag der Theissing'schen Buchhandlung in Münster in Westfalen), sowie auf die vorzüglichen Abhandlungen von Prof. Dr. Hirsche! und Dr. Droste in „Vering's Archiv für Kirchenrecht, Bd. 49 Seite 218 und Bd. 50 Seite 65, verweisen.

Eine Zurück- und Zurechtweisung verdient jedoch die in obigen Worten verblümt ausgedrückte, aber des­halb nicht minder verletzende thörichte Insinuation, die man auch anderwärts so häufig zu hören Gelegenheit hat, daß das Streben nach Macht und Einfluß den höchsten Beweggrund für das soziale Wirken der katho­lischen Geistlichkeit abgebe, sowie die Mahnung, daß auch die lutherischen Geistlichen eine solch' sichere Hand­habe zur Erlangung von Macht und Einfluß nicht von der Hand weisen sollten. Gewiß thut das Predigen von Gottes Wort es heute nicht mehr allein, das hat es indessen auch zu keiner Zeit allein gethan. Wir bedürfen in unseren schweren Zeiten mehr wie je einer in festem Gottesglauben wurzelnden werkthätigen Nächstenliebe. Aber ein Geistlicher, der seine Mit­arbeit an der Lösung der sozialen Frage vom Gesichts­punkte der äußeren Machtfrage betrachtet, könnte uns leid thun und würde sicherlich wenig Erfolg erzielen. Um Gottes Willen dem Nächsten Gutes thun, ein­gedenk des Ausspruchs des Heilandes: „was ihr einem der Geringsten der Brüder gethan, das habt ihr mir gethan" — das soll der Grund des sozialen Wirkens fein, und daß der katholische Geistliche diese Auffassung auch zur Grundlage seines Handelns macht, das liegt in dem katholischen Begriffe der „guten Werke". Den Geistlichen aber in der Aussicht auf äußere Macht zur sozialen Mitarbeit begeistern wollen, heißt ihn auf den Standpunkt eines russischen Popen mit dem Polizei- stock degradiren. Soziale Mitarbeit, aus dem niedrigen Beweggründe des Strebens nach äußerer Macht her­vorgegangen, brauchen die Sozialdemokraten aber nicht zu fürchten.

Deutsches Deich.

Berlin, 27. Mai.

* Der am Himmelfahrtstage verschiedene Ober­bürgermeister von Berlin, Max v. Forckenbeck, war am 21. Oktober 1821 zu Münster geboren, besuchte das Gymnasium daselbst, studirte von 1839 bis 1842 in Gießen und Berlin Rechts- und Staatswissenschaften und trat 1847 in den Staatsdienst, als jüngster Richter beim Stadtgericht in Glogau. Er betheiligte sich an der politischen Bewegung des Jahres 1848 und wurde zum Vorsitzenden des Demokratisch-Konstitutionellm Vereins in Breslau gewählt. Im Jahre 1858 wurde er als Vertreter des Wahlbezirks Preußisch Holland- Mohrungen in das Abgeordnetenhaus gewählt, dessen Mitglied er ununterbrochen bis zum Jahre 1873 war. Während der Konflittszeit nahm Forckenbeck als Mit­glied der Forffchrittspartei, bereit Mitbegründer er war, einen hervorragenden Antheil an dem Verfassungs­kampfe. Nach dem Kriege von 1866 änderte er jedoch seine Ansichten und nahm an der Gründung der nationalliberalen Partei einen wesentlichen Antheil, welcher er bis 1881 angehörte, worauf er sich mit Bamberger, Stauffenberg u. A. der „Liberalm Vereinigung" anschloß. Im Jahre 1873 wurde er zum Oberbürgermeister von Breslau gewählt, als beffen Vertreter er bann einen Sitz int Herrenhause einnahm. Im Norbbeutschen Reichstage, int Zollparlament unb int Deutschen Reichstage vertrat Forckenbeck den Wahl­kreis Neuhaldensleben-Wolmirstädt, und als der erste Präsident des Reichstags, Simson, zurücktrat, wurde Forckenbeck am 9. Februar 1874 an seine Stelle ge­wählt. Diesen Posten behielt er auch, nachdem die Liberalen im Jahre 1878 die Mehrheit verloren hatten. Da er sich jedoch mit der Bismarck'schen Schutzzoll­politik nicht befreunden konnte, legte er am 20. Mai 1879 das Reichstagspräsidium nieder, doch behielt er auch bei den nächsten Reichstagswahlen sein Mandat. Forckenbeck schied 1881 mit den Secessionisten aus der nationalliberalen Fraktion aus und schloß sich 1884 den Deutsch-Freisinnigen an. Mittlerweile war er int September 1878 zum Oberbürgermeister von Berlin gewählt worden, welchen Posten er bis zu seinem Tode innegehabt hat. Sein Tod ist sofort dem Kaiser telegraphisch mitgetheilt worden, ebenso erhielt die K a i se r in F r i e d r i ch, die sich während der Krank­heit des Oberbürgermeisters fortgesetzt nach dem Be­finden des Patienten erkundigt hatte, sofort von dem Ableben desseben Kenntniß. — Die Beerdigung findet am Montag auf Kost ev der «Stabt Berlin statt.

* Der Bundesrath hat dem Bnnbe beutscher Satt­ler-Riemen- unb Täschner-Innungen die Korporations­rechte ertheilt unb ber vom Reichstanzler vorgeschlagenen Vermehrung ber Zahl ber Bankhäuser, betten von ber Verwaltung des Reichs-Jnvalidenfonds die Vermittel­ung von Geschäften übertragen werden kann, zugestimmt. Der Gesetzentwurf, betreffend die Einführung einer einheitlichen Zeitbestimmung und die vom Reichstage überwiesene Petition wegen Reichsgesetz­licher Regelung des Strafvollzugs wurden den zu­ständigen Ausschüssen überwiesen.

* In der 14. Plenar-Sitzung vom 27. Mai ehrte das Herrenhaus in gewohnter Weise das Andenken seiner verstorbenen Mitglieder v. Kleist-Retzow und v. Forckenbeck. Nachdem „Zur Geschäftsordnung" Graf Hohenthal sich in schärfster Weise gegen die Aeußerung Richter's von einer „eidbrüchigen" Regierung (Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 28. April) ausgesprochen, nimmt das Haus eine Reihe von Gesetzentwürfen in der Fassung des Abgeordnetenhauses an und verweist den Entwurf, betr. Entschädigung der früheren Reichs­unmittelbaren an die Budget-Kommission. Nächste Sitzung Samstag. Tagesordnung: Minister - Präs.- Gehalt. Schluß 21/s Uhr.

* In der 69. Sitzung vom 27. Mai nahm das Abgeordnetenhaus, zunächst in 2. Berathung den Ge­setzentwurf betr. die Ablösung der Wegerente für die Provinz Sachsen in 2. Lesung unter Ablehnung eines Antrags Strombeck wonach diese Rente noch ein Viertel­jahr nach Zahlung des Ablösungskapitals weiter ge­zahlt werden soll, an. Sodann folgt die 2. Berathung des Gesetzentwurfs betreff, das Diensteinkommen der Lehrer an den nicht staatlichen öffentlichen Lehranstalten. § 1 enthält das Prinzip des Gesetzes; Gleichstellung der nichtstaatlich angestellten Lehrer mit den staatlich angestellten. Die Kommission hat diese Bestimmun auch auf die Zeichen- und Elementarlehrer an be