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Sonnrag, den 8. Mai 1892.

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ZpW- Hierzu eine Beilage. "ME

G. H. Die Verwüstungen des Großkapitals im Kleinhandel.

Die soziale Frage ist ein Komplex von sozialen Mißständen, die zum großen Theile in der schranken­losen Uebermacht des Kapitals ihre Wurzel haben. Keiner dieser sozialen Mißstände ist so unbedeutend, daß seine Beseitigung nicht ein Gebot für die Gesundung unseres kränkelnden Gesellschafts-Körpers wäre. Wenn wir uns heute mit den Verwüstungen beschäftigen, welche das Großkapital im Kleinhandel anrichtet, so wird die Erfahrung wohl der meisten Leser mir darin Recht geben, daß unsere Besprechung einen sehr wunden Punkt trifft. Jeder Einzelne würde wohl noch weitere Erfahrungen und weiteren Stoff für unser Thema brin­gen können, doch mögen einige Angaben, die mir Kauf­leute und Kleinhändler gemacht haben, genügen, um zu zeigen, mit welcher furchtbaren Schnelligkeit hier das Großkapital einen guten und soliden Theil des Mittel­standes verschlingt. Und doch werden wohl noch viele Leser, die es vielleicht an sich selbst erfahren haben, am Ende fügen, daß hier eher zu wenig als zu viel gesagt ist.

In einer der größten Städte Deutschlands hat ein und dieselbe Firma (Namen anzuführen ist bei einer sachlichen Ausführung weder thunlich noch förderlich) 3 große Ladengeschäfte der Kurz-, Schnitt- und Posa- menteriewaaren-Branche, und zwar in den besten Lagen der Stadt. Diese drei einem Besitzer gehörenden Ge­schäfte haben einen geradezu unerhörten Zulauf, welcher durch das Drücken der Preise erzielt wird. Meistens sind es aber nur einzelne Artikel, mit denen solche Ge­schäfte ihre Kunden locken, die entweder mit dieser Ab­sicht unter dem Einkaufspreise verschleudert werden, oder aus einem nur dem Großkapitalisten möglichen Massen- Ankaufe stammen. Ich habe mich persönlich davon überzeugt und habe gefunden, daß das Gros der Ver­kaufs-Artikel in jedem anderen Geschäfte im Preise nicht höher stehe. Aber die in der Auslage liegenden Ar­tikel, welchen die Schleuderpreise an die Stirne ge­schrieben sind, machen den riesigen Zulauf. Es ist selbstverständlich, daß die sämmtlichen Geschäfte dieser Branche eine solche Konkurrenz bedeutend spüren müssen. So sagte mir der Inhaber eines renommirten alten Geschäftes: „Seit N. N. seinen Laden offen hat, geht es rückwärts bei mir. Ich habe in einem Jahre die Hälfte meines Umsatzes eingebüßt." Und so sind alle Kaufleute dieser Branche voll des Jammers über ihre Schädigung durch diese Konkurrenz. Alte Geschäfte halten sie aus, jung gegründete können nicht mehr auf­kommen und ähnlich wird es den alten Geschäften gehen, wenn der Besitz wechselt. Das ist ein gewaltiges Stück Proletarisirung des Mittelstandes. Nun hat aber dieses Geschäft, wie mir ein Angestellter desselben sagte und wie ich von Konkurrenten hörte, in 26 deutschen Städten Niederlagen und richtet überall den gleichen Schaden an. Es bleibt auch nicht bei Artikeln seiner Branche, es kauft en mässe morgen 1,000,000 Stroh­hüte oder Schuhe und schleudert sie auf den Markt. Der kleine Geschäftsmann kauft nicht so billig und arbeitet nicht mit so geringen Spesen wie der kapital­kräftige Großhändler. Er ist ohnmächtig gegen diese Konkurrenz.

Aehnliche Riesengeschäfte, die sich über alle größeren Städte ausbreiten, gibt es ferner noch in der Damen- und Herren-Konfektions-Branche, in der Schuh- und Hutwaaren-Branche rc. rc., also in solchen Geschäfts­zweigen, in denen noch Hunderttausende von selbststän­digen kleinen Geschäftsleuten ihr Brod suchen. Viele von ihnen sind bereits unter den Umarmungen des Großkapitals erstickt, andere sind im Begriffe, die Ar­mee des dem Kapital bedingungslos dienenden Arbeiter- Materials zu vermehren. Hier muß bald etwas ge­schehen, wenn nicht in absehbarer Zeit zwei Drittel unseres Mittelstandes ausgehungert sein sollen.

Ich will als eine Schluß - Betrachtung meine Ge­danken über das: Was kann geschehen? nicht verschweigen. Jeder Inhaber mehrerer offener Geschäfte am selben Orte oder mehrerer Plätze zahlt für jede Filiale, die er außer d'em Stamm-Geschäfte hat, eine nach der Größe des Ortes zu bemessende Ladensteuer. Hier dürste die Steuerschraube schon so ungezogen werden, daß das Freibeuterthum des Großkapitals etwas flügellahm würde. Diese Ladensteuer müßte mit der größeren Anzahl pro­gressiv wachsen, d. h. der Inhaber von 4 Filialen zahlt

mehr pro Filiale, als der Inhaber von 3 Filialen. Ein ausgiebiger Schutz für viele Branchen des Hand­werks würde in der Einführung des Befähigungs-Nach­weises liegen. So viel ist gewiß, daß das Heer der Besitzlosen sich in den nächsten Jahren erschreckend ver­mehren wird, wenn nicht endlich etwas geschieht.

Deutsches Kerch.

Berlin, 6. Mai.

* Am deutschen Kaiserhofe wurde heute der 10. Geburtstag des Kronprinzen Friedrich Wilhelm festlich begangen. Die Einstellung des Kronprinzen in das 1. Garde-Regiment z. F. in Potsdam war leider vom Wetter nicht begünstigt; trotzdem vollzog sich die Feier­lichkeit in glänzender Weise. In einer längeren An­sprache übergab der Kaiser dem Regimente, das im Lustgarten vor dem Stadtschlosse aufgestellt war, seinen Sohn, indem er auf die beiden verstorbenen Kaiser und die königlichen Ahnen, auf die ruhmreiche Vergangen­heit des Regiments und die geschichtliche Bedeutung des Tages hinwies, an dem Schwerin mit der Fahne in der Hand bei Prag gefallen ist. Mit dem Kronprinzen traten die 3 Söhne des Prinz-Regenten Albrecht in die Front des Regiments ein. Danach setzte sich der Kaiser an die Spitze des Regiments und führte dasselbe der Kaiserin vor. Beim Vorbeimarsch cotoyirten der Groß­herzog von Hessen, die Prinzen Heinrich und Friedrich Leopold, sowie der Erbgroßherzog von Baden. Nach dem Parademarsche versammelte der Kaiser das gesummte Offizierkorps des 1. Garde-Regiments und die auswär­tigen Militär -Attaches um sich und stellte ihnen den Kronprinzen vor, der jedem einzelnen Offizier die Hand reichte.

* Der designirte neue italienische Botschafter in Berlin, Graf Taverna, ist leicht erkrankt und kann deshalb zunächst seine Reise nach Berlin rächt antreten.

* Der ,Staatsanzeiger' veröffentlicht die Erneu- nung des Ministerialdirektors Lohmann zum Unterstaats­sekretair im Handelsministerium.

* Die Kosten der neuen Militärvorlage werden jetzt in militärischen Kreisen auf ca. 60 Millionen an­gegeben. Die offiziöse Notiz, wonach der Mehrbedarf des Reiches ausschließlich durch die eigenen Einnahmen des Reiches gedeckt werden soll, hat der längst viel­verbreiteten Annahme Raum gegeben, daß die nächste Reichstagstagung neue Reichssteuer-Vorlagen bringen werde. Wenn nun die neue Militärvorlage eine Mehrbelastung des Reiches von ca. 60 Millionen jährlich erfordert, ergibt sich darnach das Weitere von selbst.

* Die Stolgebuhreu-Kommisfion hat ihre Arbeit, wie schon kurz erwähnt, in zwei Sitzungen erledigt. Die ganze Vorlage wurde mit allen gegen zwei Stim­men angenommen. Abg. Lieber erklärte für seine politischen Freunde, daß sie nur einstweilen für das Gesetz stimmten, ihre endgültige Stellungnahme sich aber vorbehielten. Ein Antrag des Abg. Roeren (Ctt.), als Art. 5 dem Gesetze hinzuzufügen: „Das Gesetz tritt gleichzeitig mit dem in Gemäßheit der Resolution des Hauses der Abgeordneten vom 6. Juni 1890 für die Provinzen Hannover und Hessen-Nassau sowie die katholische Kirche noch zu erlassenden Gesetze in Kraft", wurde gegen die Stimmen des Centrums ab­gelehnt. Bei Begründung desselben hatte Abg. Roeren den Regierungs-Kommissar, Geh. Ober-Regierungsrath Hegel, gefragt, ob es wahr sei, daß das in der Thron­rede und dann noch wieder im Mär; vom Kultus- Minister ausdrücklich versprochene Gesetz betreff, den Vorsitz im Kirchenvorstand in den katholischen Gemeinden des französisch-rechtlichen Theiles der Rhein­provinz nicht mehr solle vorgelegt werden. Der Re­gierungs-Kommissar erklärte, dasselbe sei einstweilen aus rein äußerlichen Gründen, nicht in der Sache liegenden Gründen zurückgestellt worden; es werde aber in erneute Erwägung gezogen werden, ob dasselbe noch vorgelegt werden könne. Abg. Bachem betonte, daß dieses Gesetz in den in Betracht kommenden katholischen Gemeinden sehr gewünscht werde, und man die Ein­bringung desselben als dringend erachten müsse. Ferner theilte der Regierungs - Kommissar mit, daß ein ent­sprechendes Stolgebühren-Gesetz für Hannover noch in dieser Session vorgelegt werde. In Hessen-Nassau dagegen sei die Stimmung in den betheiligten pro­testantischen Kreisen durchaus gegen eine Ablösung der Stolgebühren. Außer dem Antrag Roeren lag der Kommission ein Antrag des konservativen Abgeordneten Simon v. Zastrow vor, folgende Refolution zu fassen:

„Bei A mahme dieses Gesetzentwurfs die Erwartung auszusprechen, daß die königi. StaatSregaruug ent­sprechenden Gesetzentwurf über die Ablösung der Stol­gebühren auch für die übrigen evangelischen Landes­kirchen der Monarchie und für die katholische Kirche vorlegen wird, sobald darüber die erforderliche Ver­ständigung mit den zuständigen kirchlichen Organen er­zielt ist." Diesem Anttage gegenüber betonte der Abg. Lieber, daß er lediglich die Wiederholung einer Reso­lution enthalte, welche das Haus bereits am 6. Juni 1890 gefaßt habe. Da man nicht wisse, wie die ka­tholischen Bischöfe zur Frage der Ablösung der Stol­gebühren sich stellen würden, so sei mit dieser Reso­lution eine Sicherung der paritätischen Behandlung der katholischen Kirche nicht gegeben. Er beantrage darum, für den Fall der Annahme demselben folgenden Zrsatz zu geben: „oder wenn eine solche Verständigung nicht herbergeführt werden sollte, über eine angemessene anderweite Erleichterung der betreffenden Kirchenge­meinden aus Staatsmitteln." Der Antrag des Abg. Lieber, gegen den sich auch der Regierungs-Kommissar aussprach, wurde dann abgelehnt, die Resolution des Abg-tzSimon v. Zastrow angenommen. Aus der Er­örterung ist noch nachzuholen, daß der Regierungs- Kommiffar mittheilte, das von den katholischen Bischöfen erbetene statistische Material zur Frage der Ablösung der Stolgebühren in der katholischen Kirche sei in­zwischen vollständig eingegangen und in der Bearbei­tung begriffen; doch hätten bei Einsendung desselben die katholischen Bischöfe ihre Stellungnahme zur Frage der Ablösung der Stolgebühren in ihrer Kirche sich ausdrücklich vorbehalten. Der von den Centrumsmit- gliedern unter diesen Umständen geäußerte Wunsch, man möge dann auch mit der Regelung der Frage warten, bis sie insgesammt geregelt werden könne, was doch nicht mehr lange dauern könne, war also gewiß berechtigt, und die Ablehnung des Antrages Roeren daher sehr bedauern. Es zeigte sich, daß die Konser­vativen wie der Regierungs - Kommission eine ganz auffallende Eile mit dieser Sache haben, worin sie von den national - liberalen Mitgliedern der Kom­mission unterstützt wurden. Wenn der Abg. Dr. Lieber seinen Freunden die engültige Stellungnahme vorbe- hielt, so dürfte bei derselben der Ausfall der erneuten Erwägung, ob das Gesetz betreffend den Vorstand im Kirchenvorstand noch vorgelegt werden soll, gewiß neben andern mit in's Gewicht fallen. Hoffentlich kommt in diese Sache bald Klarheit, da nicht mehr viel Zeit zu verlieren ist.

* In der 58. Plenarsitzung vom 6. Mai erledigte das Abgeordnetenhaus zunächst eine Reihe von Peti­tionen lokalen Interesses ohne erhebliche Debatte den Kommissionsanträgen gemäß. Von allgemeinem Interesse und Grund einer weiteren Debatte war eine Reihe von Petitionen von Lehrern und Lehrerinnen nm Regelung ihrer Gehalts-, Pensions- und Reliktenansprüche. Die­selben wurden der Regierung zur Berücksichtigung über- wiesen. Regierungsseitig wurde dabei die gesetzliche Regelung des Gehalts- re. Wesens der Mittelschulen in Aussicht gestellt. In der Debatte wies Abg. Sack (fottf.) darauf hin, daß die petitionirenden Lehrervereine nicht als Petenten legitimirt seien, da sie dem Hause gegenüber nicht die Anerkennung von verfassungsmäßig berechtigten Petenten zu beanspruchen hätten. Die Petition der Subalternbeamten der Lokaljustizbehörden um Verbesserung ihrer Gehaltsverhältnisse wird durch Tagesordnung erledigt. Ebenfalls Veranlassung zu einer Debatte gab die Petitton des Hofbesitzers Mey in Gornlitz, um Erhöhung der Entschädigung für ein bei Regulirung des Weichselstromes ihm enteignetes Stück Land. In dieser Debatte unterwarf Abg. Wetze l (frkonf.) die jetzt gültigen Grundsätze des Enteignungs­verfahrens einer scharfen Kritik. Trotzdem man sich regierungsseitig gegen den Beschluß der Kommission aussprach wird derselbe angenommen. Nächste Sitzung Sonnabend. Tagesordnung: Sekundär-Bahngesetz. Schluß 4 Uhr.

* Der preußische Landtag, dessen Sitzungen sich nach allgemeiner Annahme noch über Pfingsten hinaus erstrecken werden, soll, wie es heißt, voraussichtlich zu seiner nächsten Session bereits im November ein­berufen werden, annähernd gleichzeittg mit dem Reichs­tag, und zwar hauptsächlich wegen der Fortführung der Steuerreform. Es hat sich gezeigt, daß schwiettge grundlegende Gesetze neben dem Etat und dem sonsttgen stets vorhandenen Material in einer erst Mitte Januar zusammentretenden Session wenig Aussicht haben, zur