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JV 66

Sonntag, den 20. März 1892. 19, Jahrgang

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ar Erstes Blatt. *6

R. Die religiöse Kildung des katholischen Arbeiters und die Sozialdemokratie.

Ein Seelsorger in einer gut katholischen Gegend deS Rheinlandes, der eine Gemeinde von mehreren tausend Seelen zu pastoriren hatte, welche meistens dem Arbeiterstande angehörten, erzählte mir, daß bei der letzten Reichstagswahl nur 12 sozialdemokratische Stimmen abgegeben worden seien. Dies nur ein Bei­spiel der allgemeinen Thatsacbe, daß die Irrlehre des Sozialismus in katholischer Gegend nicht recht Wurzel fassen kann, während in nicht katholischer oder ge­mischter Gegend das Gros der Arbeiterwelt der Sozial­demokratie zum Opfer fällt. Worin hat diese Thatsache ihren eigentlichen Grund? Ich glaube, in folgendem Umstand. Wenn an einen Arbeiter die Versuchung der Sozialdemokratie herantritt, so muß ihm bei vernünf­tiger Ueberlegung und durch die tagtägliche Erfahrung klar werden, daß seine religiösen Ansichten keineswegs unberührt bleiben. Ich sage hauptsächlich durch dietäglicheErfahrung. Welche sozialdemokratische Zeitung beschäftigt sich nicht tagtäglich fast mit der Religion? Sind es nicht gerade die Sozialdemokraten, welche in den Fabriken jeden Tag ihren Hohn und Spott über die Religion ausgießen und sich ihres Un­glaubens rühmen? Dem Arbeiter muß sofort klar werden, daß er mit Annahme der sozialistischen Grund­sätze auch seine religiösen Ansichten dementsprechend um­gestalten müsse. Ein katholischer Arbeiter muß dann aber auch sofort sich klar sein, daß er zu einer Aende- rung seiner religiösen Ansichten in keiner Weise berech­tigt ist. Er ist gebunden durch die katholische Glaubens­regel. Die göttliche Vorsehung ^hat es dem Menschen nicht überlassen, durch eigenes Nachdenken und Studium die Wahrheiten der Religion erst zu finden. Wir müssen dafür Gott dankbar sein. Denn Klarheit in der Religion ist uns von frühester Jugend an schon viel zu noth- wendig, bei weit den meisten Menschen fehlt viel zu viel die nörhige Zeit, die nöthige Schärfe des Ver­standes und die nöthige Stärke des Willens, um in einer so unendlich wichtigen Sache jemals in ihrem Leben, geschweige denn in kurzer Zeit auf diese Weise zur Klarheit zu kommen. Außerdem gehören zum reli­giösen Wissen auch Wahrheiten, die der menschlichen Vernunft nur durch göttliche Offenbarung, bekannt werden konnten. Deshalb erscheint es uns selbstver­ständlich, daß nach Gottes Anordnung wir sammt und sonders Schüler der von Gott selbst eingesetzten Lehrerin, der katholischen Kirche sind und unsere reli­giösen Kenntnisse, die wir für das tägliche gottgefällige Leben brauchen, nur durch die katholische Kirche be­kommen. Dadurch wird der katholische Arbeiter gleich anfangs abgehalten, sich auf eine Prüfung der sozia­listischen Lehre weiter einzulassen. Einem evangelischen Arbeiter ist diese Grenze nicht gezogen. Er erkennt wohl auch die Bibel als Glaubensregel an, aber der freien Forschung ist darin viel Spielraum gelassen und er sieht ja, wie die freie Forschung mit der Bibel umgeht.

Wir Katholiken bekennen uns also demnach in der Religion einfach als Schüler der katholischen Kirche. Die Sozialdemokratie aber sucht ihre Anhänger dahin zu bringen, daß sie durch eigenes Studium und Nach­denken ihre religiösen Ansichten sich selbst bilden, resp. daß sie zum Atheismus sich bekennen. Zu diesem Zweck nehmen gewöhnliche Arbeiter sich heraus, „volkswissen­schaftliche" Vorträge über Religion zu halten, die sozialdemokratischen Zeitungen unter jüdischer Redaktion kritisiren unseren Glauben. Man sehe sich dann erst die Literatur an, welche den Arbeitern empfohlen wird: Das Leben Jesu von Strauß und Ronan, die Philo­sophie von Spinoza, die Religion der Zukunft von Stern, Weltschöpfung und Weltende, der Darwinismus usw. Die periodischen sozialdemokratischen Zeitschriften haben in ihrem JnhaltSverzeichniß immer auch religiöse Themata. Dadurch ist doch klar bewiesen, daß die Sozialdemokratie die religiösen Ansichten zu beeinflussen sucht, daß sie ihre Anhänger anleitet, Kenntnisse in der Religion sich unabhängig von der katholischen Kirche zu suchen. Der gesunde Menschenverstand muß Jedem schon sagen, daß dieses Gebühren eine Versündigung an dem Arbeiter ist. Was sollen denn die oben­genannten von wissenschaftlich gebildeten Leuten ge­schriebenen Bücher in der Hand des Arbeiters? Er

wird nur herauslesen, daß in diesen Büchern Vieles gegen den Glauben geschrieben ist, daß gebildete Männer eS geschrieben haben. Er wird dann leicht verleitet, blos auf die Autorität eines Strauß, Spinoza, Stern rc., seinen Glauben über Bord zu werfen. Daß diefe Männer trotz ihrer sogen. Gelehrsamkeit über Religion dummes Zeug schreiben konnten und ge­schrieben haben, daran denkt er nicht. Die Jrrthümer in einem solchen Buch aufzudecken und zu widerlegen, das ist eben nicht Sache eines gewöhnlichen, nicht wissenschaftlich gebildeten Arbeiters.

So viel ist klar: Mit jenem Abschnitt unseres katholischen Katechismus, der von dem Erwerb der religiösen Kenntnisse und der Art und Weise des reli­giösen Wifsens, d. h. vom Glauben handelt, steht die Sozialdemokratie in grellem Widerspruch. Der katho­lische Arbeiter kann feine religiösen Kenntnisse nur aus der klaren Quelle des unfehlbaren katholischen Lehr­amtes schöpfen, die Sozialdemokratie führt ihre Leute an die sumpfigen Gewässer eines Strauß, Spinoza, Stern rc. An diesen Namen, deren Zahl wir noch ver­mehren könnten, sieht man übrigens, daß nicht blos der Parteifonds, sondern auch die Bildung der Sozialisten stark nach Knoblauch duslet.

Deutsches Keich.

Berlin, 18. März.

* Der Kultusminister Graf Zedlitz Hai gestern nach der Sitzung des Kronraths seine Entlassung eingereicht und zwar wegen Meinungsverschieden­heiten in Betreff der Behandlung des Volksfchul- g e setzes. In parlamentarischen Kreisen verlautet, daß eine heute Morgen abgehaltene Sitzung des Staats- ministeriums den Zweck gehabt habe, den Kultus­minister, zur Zurücknahme seines EmlassungSgefuchs zu bewegen. Um 1 Ähr gelangte ein Schreiben des Grafen Zedlitz an den Vorsitzenden der Volksschulgesetz-Kom­mission, Graf Clairon d'Haussonville, worin sich der Minister für die auf heute anberaumte Abendsitzung der Kommission entschuldigt. Der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses, in welcher die dritte Lesung des Etats zur Verhandlung stand, wohnte Graf Zedlitz nicht bei. Eine Entscheidung des Kaisers ist, wie in parlamentarischen Kreisen verlautet, bis zur Stunde noch nicht getroffen. (Siehe „Neueste Post".)

* Die Wrlfenfondsvorlagc dürfte, so führt eine officiöse Berliner Zuschrift der,Pol. Korr.' aus, aller Wahrscheinlichkeit nach, ohne erheblichen Anfechtungen zu begegnen, angenommen werden. Man muß sich bei der Beurtheilung der Frage immer vor Augen halten, daß alle Auseinandersetzungen mit dem Herzog von Cumberland sich ausschließlich auf die Ver­mögensfrage bezogen haben und beziehen. Von der Erbfolge in Braunschweig oder irgend einer an­deren politischen Frage ist weder von der einen noch von der anderen Seite gesprochen worden. Auf die Frage der Verzichtleistung sei jetzt ebensowenig beson­deres Gewicht gelegt worden, wie im Jahre 1867, als der bekannte Vertrag abgeschlossen wurde. Wenn man übrigens den Brief des Herzogs von Cumberland vom 12. Juni 1878 an des „Königs von Preußen Majestät" mit dem vom 10. März d. I. vergleicht, der sich an den deutschen Kaiser und König von Preußen wendet, so ersehe man schon aus den äußeren Förm­lichkeiten, daß der Herzog der Lage der Dinge doch anders gegenüber stehe, als bei dem Tode seines Vaters und sechs Jahre fpäter. Die erwähnte Vorlage ver­folge vor Allem den Zweck der inneren Beruhig­ung; die Regierung biete eben alles auf, um zu be­wirken, daß die Nation allen möglichen Eventualitäten gegenüber als eine moralische Einheit erscheine.

* Die Gräber der Märzgefallenen auf dem Fried­höfe im Friedrichshain wurden heute von einer großen Menschenmenge besucht und Kränze in großer Anzahl auf denselben niedergelegt. Im Uebrigen ist der Tag ohne jede Ausschreitung verlaufen.

* Die Nachrichten freisinniger Blätter von dem Abschluß einer Kronanleihr von 40 Millionen Mark, von einer neuen abermaligen Erhöhung der Kron­dotation sowie von der Umgestaltung des hiesigen Schloß­platzes durch eine Lotterie, veranlaffen die ,Rordd. Allgem. Ztg.', auf das Bestimmteste zu erklären, daß keine dieser Nachrichten auf die mindeste Glaubwürdig­keit Anspruch zu machen hat, daß sie vielmehr sämmt- lich nebst den dazu in Umlauf gesetzten Details aus der Luft gegriffen sind.

* In der 35. Plenarsitzung vom 18. März setzte das Abgeordaetenhaus die 3. Lesung des Etats fort. In der Generaldebatte stellt zunächst der Abg. Rickert (dfr.) die Anfrage, auf welchen Informationen die Mit­theilungen der ,Berl. Pol. Nachr.' betreffend des noch weiter zu erwartenden Rückgangs der Einnahmen der preußischen Staatsbahnen beruhen? Minister Miquel erwidert, daß den ,Berl. Pol. Nachr.' weder offiziöse noch offizielle Nachrichten zugehen und sämmtliche An­gaben über die Einnahmen der preußischen Staatsbahnen unrichtig sind. Die hierauf folgende Spezialdebatte be­stand lediglich in Aeußerungen von Wünschen lokaler Natur aus dem Hause. So fordert beim „Etat der Forsten" Abg. v. Schalsch a (Ctr.) ein Gesetz, welches dem Raubbau in Privatforsten steuern soll. RegierungS- feitig wird erwidert, daß man ein solches zu erlassen Bedenken trage, da es ein schroffer Eingriff in die Rechte des Privateigenthümers sein würde. Beim „Etat der direkten Steuern" äußert man sich auf Anfrage dahin, daß das Gesetz über die Entschädigung der früheren Reichsunmittelbaren in Kürze werde dem Haufe vorgelegt werden, der „Etat der Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung" gibt Gelegenheit zur Erörterung der oberschlesischen Grubenverbältnisse, im Verlaufe deren regierungsseitig die Verpflichtung bestritten wird, für die Wasserversorgung der Gruben sorgen zu müssen. Beim „Etat der Staatsbahnverwaltung" kommt eine Reihe von Unglücksfällen, angeblich durch dienstliche Ueberbürdung der Beamten veranlaßt, zur Sprache. Regierungsseitig wird in Bezug hierauf mitgetheilt, daß die Feststellung dieser Vorkommnisse einer beson­deren Kommission übertragen worden sei. Die Abgg. Simon-Waldenburg, v. Eynern (nl.) und Graf Stirum-Limburg (kons.) äußern sich über das Un­statthafte, sich im Hause zum Vertreter der Klagen von Beamten und Arbeitern zu machen, da ja diesen der Petitionsweg an das Haus offen stehe. Beim „Etat der Finanzverwaltung" wird regierungsseitig die Er­klärung abgegeben, daß das Einbringen des Kompta- bilitäts-Gesetzes in dieser Session nicht mit Sicherheit versprochen werden könne. Beim „Etat der Bauver­waltung" äußert sich anläßlich des Verlangens deS Baues einer Rheinbrücke bei Düsseldorf, welchem er übrigens sympathisch gegenüberstehe, der Minister Thielen dahin, daß aus einem Fährrecht des Staats nicht eine Brückenbaupflicht desselben abgeleitet werden könne. Nachdem noch der „Etat des Ministeriums für Handel und Gewerbe bewilligt worden, vertagt sich das Haus. Weiterberathung morgen. Schluß 3J/2 Uhr.

* Der Reichstag beendete heute die 3. Berathung der Novelle zum Krankenversicherungs-Gesetz. — Zu § 76 wurde nach längerer Debatte ein Antrag des Abg. Dr. Gutfleisch mit geringer Mehrheit angenommen, wodurch den freien Hilfskassen das Recht gegeben wird, an Stelle ärztlicher Behandlung und Arznei die dafür gemachten Aufwendungen bis zur Höhe der Hälfte des Krankengeldes zu vergüten. — Für den Antrag sprachen Abgg. Dr. Gutfleisch und Dr. Hirsch (frs.), Hitze (Centr.) und Ulrich (Soz.), dagegen Abgg. Frhr. v. Stumm (Rp.), v. d. Schulenburg (kons.) und Möller (nat.-lib.). — Bei den Schluß-Bestimmungen wurde aus Antrag des Abg. v. Strombeck (Centr.) eine Bestimmung aus­genommen, welche freiwillig Versicherten Gebühren und Stempelfreiheit sichert. — Das Gesetz soll, soweit eS sich um die zu seiner Durchführung erforderlichen Maß­nahmen handelt, sofort, im Uebrigen mit dem 1. Ja­nuar 1893 in Kraft treten. — Die Gesammt-Abstim- mung über das ganze Gesetz findet nach Drucklegung der B-schlüsse der 3. Lesung statt. — Schließlich wur­den Wahlprüfungen erledigt. Die Frage, wer zu Er­hebung einer Wahlanfechtung berechtigt sei, wurde ent« fprechend einem Anträge der Geschäftsordnungs-Kom­mission beantwortet mit: „Jeder zur Reichstagswahl Berechtigte." — Eine längere Debatte veranlaßte bei der Prüfung der Wahl des Abg. Grumbt sRp.), welche für giltig erklärt wurde, das politische Verhallen der Krieger-Vereine. — Morgen: Telegraphen-Gesetz, Ge- fetz, betr. die Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

* Der,Staatsanzeiger' veröffentlicht das neue, vom OberverwaltnagS-Gericht entworfene Regulativ für den Geschäftsgang bei dieser Behörde, welches unter'm 22. v. M. vom Staatsministerium bestätigt worden ist.

* Das Armee-Verordnungsblatt veröffentlicht eine Kabinets-Ordre über größere TruPPru - Urbaagrn i» Jahre 1892 und eine solche über Kommandirung von Offizieren der Eisenbahn - Truppe zur Infanterie und von Offizieren anderer Waffen zur Eifenbahn- Trupp