19. Jahrgang kitiing
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JF. Schule und Haus.
LW M i.
Es gibt wohl kaum eine Frage, welche für die Gegenwart und noch mehr für die Zunkunft wichtiger ist als die Frage der Erziehung und Heranbildung der Jugend. „Wer die Schule besitzt, besitzt die Zukunft": dieser Satz wird von allen Parteien in seiner ganzen Bedeutung gewürdigt. Darum ist die breite Masse des christlichen Volkes beider Konfessionen stets mit ganzer Kraft für die konfessionelle Volksschule eingetreten, darum streitet der kirchenfeindliche Liberalismus und vereint mit ihm der revolutionäre Sozialismus für „Verweltlichung" der Schule, das heißt für die Verdrängung der Religion und der Kirche aus der Schule. Der Sozialismus entfaltet hierbei offen und frei die Fahne des Atheismus, der Gottlosigkeit, der „Liberalismus" dagegen, welchem politische Heuchelei zur zweiten Natur geworden, verhüllt sein Streben nach einer Jugenderziehung ohne Gott und unter dem Vorgeben, gegen die eingebildete Spukgestalt des „Klerikalismus", der „Priesterherrschaft" zu kämpfen. Der Sozialismus will mittels der religionslosen Schule, mittels der Erziehung ohne Glauben an Gott, an die Unsterblichkeit der Seele, an Himmel und Hölle, ein Geschlecht heranziehen, welches Thron und Altar, die ganze Gesellschaftsordnung umstürzt, alle göttlichen und menschlichen Gesetze mit Füßen tritt und er handelt daher bei seinem Bestreben, das Kreuz von der Volksschule herunterzüreißen, wenigstens konsequent, der „Liberalismus" dagegen bezeichnet sich mit Vorliebe als eine „staatserhaltende" Partei, ja er maßt sich in protziger Selbstüberhebung sogar an, diese Bezeichnung für sich allein in Anspruch nehmen zu können und dabei kümmert er sich in seinem Kirchenhasse gar nicht um die Frage, ob bei einer vom „Dogmenglauben", d. h. von der Grundlage der Religion und "Konfession losgelösten Jugenderziehung das Wohl der Nation gedeihen kann. Schon eine nüchterne Betrachtung der Geschichte der Jahrtausende müßte ihn darüber belehren, daß dies unmöglich sei, daß vielmehr die Völker, vom israelitischen Volke angefangen bis in die Neuzeit hinein, so oft sie sich von Gott abwandten, tiefer und tiefer sanken und auch politisch ohnmächtig wurden. Als das rasend gewordene französische Volk im Jahr 1793 Gott absetzte und die lüderliche Madame Momoro als Göttin der Vernunft verehrte, da kam vom Himmel das Gericht über die mit Freveln bedeckte Republick und in Blut und Pulverdampf sank sie zusammen.
„Im Kreuze allein ist Heil", dieser Satz gilt wie für das einzelne Individuum, so auch für Staaten und Völker. Der beste Schutz des Staates und der Gesellschaft vor Umsturz und Verderben, die sicherste Gewähr ihres friedlichen Gedeihens ist eine echt christliche, eine gut religiöse Erziehung der Heranwachsenden Geschlechter. Daher muß die Volksschule eine Pflanzstätte der religiösen Erziehung und Bildung auf dem Boden der Konfession sein und bleiben.
Dom Gode erstanden.
Novelle von I. Rüttgers.
(8. Fortsetzung.)
7.
Etwa vierzehn Tage später finden wir Gabriele bei den beiden Alten, welche sie ausgenommen, hatten, in einem großen Bette hinter sergegrünen Vorhängen wieder, sie war vor der Hand noch zu schwach, um aufstehen zu können. Ein h tziges Fieber hatte sie infolge der aufregenden Vorgänge, welche wir erzählt haben, ergriffen und sie dem Rande des Grabes nahe gebracht. Lange hatte sie zwischen Leben und Tod geschwebt, und nur Dank der aufopfernden Pflege ihrer Beschützerinnen hatte sie sich so weit erholt, daß sie sich — erst seit dem vorhergehenden Tage — außer aller Gefahr befand.
Veronika und Susanna saßen am Kamin und sprachen mit leiser Stimme miteinander.
„Wir können sie nicht mehr mitnehmen, sie ist für unser Handwerk noch zu jung," meinte die eine.
Freilich, ich bin derselben Meinung," antwortete die Angeredete; „aber was soll's werden, wenn sie stets hier bleiben muß? Dann wird sie uns allzuviel kosten."
„Das heißt, streng genommen, könnten wir wohl noch diese Ausgabe ertragen; wir verdienen ja genug, abgesehen davon, daß . . ."
Der Staat braucht zu seiner friedlichen Wohlfahrt gute, treue, dem Gesetze gehorsame Unterthanen, soll nicht das Gemeinwesen in Trümmer gehen oder nicht die öffentliche Ruhe und Sicherheit immerfort krampfhaften Ei schütterungen ausgesetzt sein. Den Grund zu dieser sittlichen Güte, zur Tugend der Treue und eines vernünftigen Gehorsams zu legen, dazu soll die Volksschule mitwirken, indem sie das Kind in Zucht nimmt und seinem Geiste und seinem Herzen jene Grundsätze näher bringt, auf denen eben diese Tugenden beruhen. Nur so ist es möglich, daß es herangereift, in freier Willensthätigkeit und um Gottes willen dieselben in seiner bürgerlichen und gesellschaftlichen Stellung ausübe und bethätige. In dieser Richtung wirken und thätig sein kann aber nur die konfessionelle Volksschule. Wie! Wenn die Schule bloß unterrichtet, bloß den Kopf, aber nicht das Herz und den Willen bearbeitet? So mögen halbe Gelehrte aus ihr hervorgehen, aber ist zwischen Wissen und Thun nicht ein ungeheurer Unterschied? Gibt es nicht Tausende, welche Alles und Jedes, möchten wir sagen, wissen, aber es nicht thun? Es ist eine bekannte Wahrheit, daß das bloße Wissen nicht nothwendig das Thun zur Folge habe und es ist wahrscheinlich, ja gewiß, und durch die Erfahrung bestätigt, daß noch so trefflich unterrichtete Köpfe, wenn die Schule bloß ihren Verstand, aber nicht ihr Herz gebildet hat, in der Praxis des Lebens aus freier Willensthätigkeit weder sittlich gut, noch treu, noch gehorsam sind, vielmehr wenn sie das sind, es nur durch äußern Zwang, unabwendbare Nothwendigkeit, stolze Grundsätze, aber nie mit Sicherheit sind. Ist dieser Zwang u. s. w. beseitigt, dann stürzen gar oft die entfesselten niedrigen Leidenschaften verheerenden Wafser- wogen gleich über Alles hinweg, was sich ihnen in den Weg stellt.
Bildung ohne Erziehung ist ein Mann ohne Kopf, ein Roß ohne Reiter, ein Rauch ohne Feuer. Bildung erzieht nicht, aber Erziehung bildet. Diese beruht auf den durch die Religion bewährten Grundsätzen, die, während der Unterricht den Kopf mit Wissen und Kenntnissen bereichert, das Herz, den Willen, das Gefühl unter dem Einflüsse göttlicher Gnade umgestalten und dem innern Menschen die höhere Richtung auf Gott und hiermit die wahre Bildung geben. Auf diesem Boden allein wachsen wie die Sitte und Zucht, so auch die Vaterlandsliebe, Unterthanentreue und Gehorsam. Daher kann man mit Fug und Recht das Sprüchwort: „Gerechtigkeit ist die Grundlage des Staates" auch dahin erweitern: „die christliche Erziehung der Jugend ist die Grundlage des Staates." Wer treu seinem Gott, der ist auch treu dem Staate und der Familie. Wer treu der Familie und dem Staate, dessen Treue, soll sie eine wahre und probehaltige sein, kann nur in der Treue gegen Gott ihre Wurzel haben.
Wie dem Staate daher sein wohlverstandenes Interesse die Hochhaltung und Sicherung der konfessionellen Volksschule diktirt, so haben anderseits aber auch
„Nicht so laut, nicht so laut!" mahnte die andere; „man könnte es hören und glauben, wir hätten große Schätze im Hause, und die Diebe würden uns sehr bald einen Besuch abstatten."
„Du gerechter Himmel!" sagte Veronika seufzend und die Augen zum Himmel erhebend. „Die Diebe werden sich hierhin nicht verirren, denn sie wissen wohl, daß es bei uns nichts zu holen gibt. Aber wir müssen schließlich etwas für die Kleine thun."
„Ich habe nichts dagegen einzuwenden, Schwester!" „Mögen wir's also einstweilen bis zum Schluffe >es Jahres ansehen, — wenn's nöthig werden sollte, önnen wir uns ja an Herrn Vincent wenden," sagte Veronika, indem ihre Gesichtszüge einen etwas ver- ' egenen Ausdruck annahmen.
„Wir haben dies gar nicht nothwendig, ich glaub's wenigstens gar nicht, wenn wir alles wohl zusammenhalten," bemerkte Susanna kurz. „Gabriele ist kein verwöhntes Kind, an Kleidungsstücken für sie fehlt es uns nicht, so daß wir für diesen Posten für lange Zeit keinen rolhen Heller aufzuwenden brauchen. Sie mag das Hauswesen besorgen, während wir uns draußen befinden. Gott sei Dank, daß es ihr wieder besser geht, ihre Kräfte nehmen sichtlich zu — freilich, die Gesundheit erstarkt rasch, wenn man jung ist, mag auch die Krankheit noch so schwer sein. Wer weiß, ob dieses Kind nicht dem Tode geweiht gewesen wäre, wenn wir
die christlichen Eltern sowohl'das Recht als die Pflicht, dieselbe für ihre Kinder zu fordern. Denn das erste, natürlichste und positivste Recht auf Erziehung und Bildung ihrer Kinder haben ausschließlich die Eltern. Ihnen hat Gott diesen Segen geschenkt, sie nähren und kleiden, schützen und schirmen das Kind und sind für dasselbe verantwortlich für Zeit und Ewigkeit. Die Volksschule ist, in ihrem wahrsten Grunde besehen, von jeher nur eine Hülfsanstalt der Eltern gewesen und hatte stets die Aufgabe, um der Kinder willen und nicht um ihrer selbst da zu sein. Daher dürfen und müffen auch die christlichen Eltern die vollste Gewähr und die sicherste Bürgschaft dafür fordern, daß ihre Kinder in der Schule und durch sie christlich, in dem Glauben ihrer Eltern erzogen und gebildet werden und daß ihnen nicht statt des Lebens- brodes etwa der Stein des Unglaubens oder der sog. Humanitätsreligion — eine Allerweltsreligion, gleichpassend für „Jud', Heid' und Hottentot" — geboten werde.
Dürfen nun aber die Eltern, wo resp. wenn die religiöse Erziehung in der konfessionellen Volksschule gesichert ist, ruhig die Hände in den Schooß legen und nun das ganze Erziehungswerk der Schule überlassen? Darüber in einem folgenden Artikel.
Deutsches Keich.
Berlin, 16. März.
* Der Kaiser sandte dem Sultan anläßlich dessen heutigen Geburtstags ein in den wärmsten Ausdrücken abgefaßtes Glückwunschtelegramm. — Die,Post' demen- tirt die Nachricht, daß der Kaiser am 1. Mai auf den v. Stumm'schen Werken in Neunkirchen erwartet werde. — Der Erkältungszustand des Kaisers ist nunmehr vollständig gehoben; in der allernächsten Zeit gedenkt der Kaiser auch seine regelmäßigen Spazierfahrten wieder aufzunehmen.
* Fürst Karl Egon zu Fürstrnberg-Donaueschingen, erbliches Mitglied des Herrenhauses und General der Kavallerie ä la suite der Armee, ist am 15. d. Abends im Alter von 71 Jahren in Paris, wo er erst vor Kurzem angekommen war, an Influenza und Lungen- Entzündung gestorben.
* Die Kommission des Reichstages sprach sich einstimmig gegen das Gesetz betr. den Belagerungs-Zustand Elsaß-Lothringens aus, welches demgemäß als gefallen zu betrachten ist, falls die Regierung auf die für die Friedenszeiten bestimmten Aufruhr-Bestimmungen nicht verzichtet.
* Die Welfenfonds - Borlage stellt sich auf den Standpunkt, daß es eines Gesetzes bedarf; durch dieses Gesetz soll aber die in demselben grundsätzlich auch vom Landtage genehmigte Aufhebung der Beschlagnahme bezüglich der Durch- und Ausführung einer königlichen Verordnung überlassen werden. Es würde damit vermieden, daß in langen Verhandlungen Dinge aufgerührt werden, an denen Niemand Freude
uns seiner nicht angenommen hätten. Dies hätte mir wirklich leid gethan, muß ich sagen."
„Mir auch. Ich denke nicht an das Geld, welches ihre Krankheit uns gekostet hat, und wir können uns wohl das Zeugniß geben, daß wir nicht gekargt haben. Ich will noch heute Abend zur Apotheke gehen wegen der Opiumpillen, sie muß noch zwei nehmen, sonst hat sie keine gute Nacht."
Ein leises Klopfen an der Thüre schreckte die Kranke aus ihrem Halbschlummer auf und unterbrach das Gespräch der beiden Frauen.
„Heilige Jungfrau, Sie sind's!" rief Susanna, welche die Thüre öffnete, freudig erregt aus, während sie zugleich tief vor dem Eintretenden knixte. „Aber Sie thun vielleicht nicht ganz recht, daß Sie das Zimmer so früh verlassen haben. Wie geht's Ihnen denn eigentlich?^'
„Ziemlich erträglich, wenn auch noch immer schwach," erwiderte Herr de Greonlx, denn er war es. „Aber es drängte mich, Sie zu besuchen und Ihnen meinen Dank abzustatlen."
„Gut, gut, kommen Sie herein, lieber Herr," begann Veronika, indem sie dem jungen Mann entgegen» ulte. „Hole etwas Reisig, Schwester, damit das Feuer uftig flackert . . . Nun, es freut mich sehr, lieber Herr, daß Sie uns besuchen — Sie haben sich wirklich vortrefflich erholt."
„Ich war weit übler daran, als Sie mich zum