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Dom Hode erstanden.

Novelle von I. Rüttgers.

(6. Fortsetzung.)

Starr blickte Gabriele dieses bleiche Gesicht an — abermals verschwand der Schrecken, welchen sie vorher empfnnden hatte, sie fühlte jetzt wieder nur mehr eine mitleidsvolle Traurigkeit und unbemerkt flössen ihr die Thränen von den Wangen.

Derjenige, welchen ein frühzeitiger Tod dahinge­rafft hatte, war jung, und seine Züge hatten nicht das mindeste von ihrer männlichen Schönheit eingebüßt. Es schien fast, als ob sein Mund zu einem schwachen Lächeln geöffnet sei, es war, als ob sein Blick über den langen Augenbraunen noch belebt sei, und man hätte fast sagen können, daß er nur da liege und schlafe, eine solche Rahe, fast Heiterkeit war in seinen Gesichtszügen ausgeprägt.

„So jung sterben zu müssen — ist's möglich?" dachte Gabriele bei sich. „Weshalb ist die Seele dieser Hülle entflohen ? Wenn er nur schliefe . . . Der Schlaf ähnelt dem Tode ja so sehr . . . Großer Gott — Deine Allmacht könnte ihn wieder in's Leben zurück­rufen, nur Deines Hauches bedarf es, um ihn wieder aufzuerwecken! Und dennoch, morgen wird man ihn dem Schoße der Mutter Erde übergeben, morgen wird er von dem Schauplatze dieser Welt verschwinden, ver­schwinden für immer! Morgen werden die Füße der

Deutsches Keich.

Berlin, 14. März.

* Der hiesige Hof hat für den verstorbenen Groß- herzog von Hessen eine dreiwöchige Trauer angelegt.

* Seitens des Katholischen Lehrer - Verbandes ist dem Kultusminister v. Zedlitz-Trützschler der ehrerbie­tigste Dank ausgesprochen worden für die in dem „Ent­wurf eines Bolksfchul-Gesetzes" zur Durchführung ge­brachte konfessionelle Gestaltung der Volksschule und Lehrer-Bildungs-Anstalten, durch welche einzig und allein die erziehliche Aufgabe der Schule gelöst, der Glaube an Christus, den Sohn Gottes, unerschütter­liche Anhänglichkeit an das Königthum von Gottes Gnaden und wahre Toleranz unter den verschiedenen Bekenntnissen erhalten und befestigt werden könne. Außer­dem sind eine Reihe einzelner Wünsche zu dem Ent­würfe bei dem Kultusminister und den beiden Häusern des Landtags zum Ausdruck gebracht worden. Die­selben beziehen sich auf die Garantien der Kirche zur vollen Ausübung ihrer Mifsion, auf die Regelung der Handhabung der Schulzucht, die Mitgliedschaft des Leh­rers im Schulvorstande, die Zabl der wöchentlichen Unterrichtsstunden, die Nichtverpflichtung des Lehrers zum niebern Küsterdienste, die Theilnahme des Schul­vorstandes an den Schul-Revisionen und der Kenntniß- nahme von dem Verhalten der Lehrer und Lehrerinnen, die Nichtverpflichtung der Lehrer zum Ertheilen von Unterricht an Fortbildungsschulen, das Einkommen, die Dienstwohnung, die Wittwen- und Waisen-Versorgung u. A. Hinsichtlich der Befähigung zur Ertheilung des Religions-Unterrichts wird beantragt, daß Niemand zum Volksschulamt zugelafsen wird, dem die Befähigung zum Religionsunterricht fehlt. Bezüglich der Besoldung der Lehrer fordert die Eingabe die genaue Festsetzung des Mimmal-Gehaltes für alle Lehrer. Das Einkom­men soll sich aus Grundgehalt, unwiderruflichen Alters­zulagen vorn fünften Dienstjahre an und Ortszulagen zusammensetzen. Außer dieser Eingabe, des Verbandes haben einzelne Ortsvereine ihre Wünsche noch besonders an maßgebender Stelle zum Ausdruck gebracht.

* Der Entwurf betr. Aufhebung der evangelischen Stolgebnhren erfordert für die altern Provinzen eine Jahresrente von M. 1,250,000, für Schleswig-Holstein M. 70,000 Für die katholische Kirche ist die Sichtung des später eingegangenen statistischen Materials noch nicht beendigt.

* Die Ausführungs-Vorschriften zur letzten Gewerbe­ordnungs-Novelle, deren Hanpttheil mildem 1. April d. I. in Kraft tritt, werden vom Bundescath so ge­fördert, daß sie im Laufe des Monats März zur Ver­öffentlichung gelangen werden. In erster Reihe kom­men dabei die Bestimmungen über die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in ge­wissen Fabrikations-Zweigen in Betracht. Auf diesem Gebiete sind bereits einige Ausführungs-Bekanntmachun­gen vom Bundesrath genehmigt worden, andere be­finden sich in den Ausschüssen. Hierher gehören die

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Erscheint täglich, Sonn- und Feiertage ausgenommen. — Inserate kosten die einspaltige Zeile oder deren Raum la Pf., bei ^e^ch'Mngen entsprechender Rabatt. ..... Bierteljährlicher Abonnementspreis ohne Bringerlohn und Bestellgeld mit der belletristischen Sonntagsbeilage .Sterne und Blumen und der alle 14 Tage erscheinenden Gratisbeilage .Rathgeber für Landwirthschaft, Gartenbau und Hauswesen^ in Fulda und auswärts 1 Mark aO Pfennig.

Bestimmungen für Walz- und Hammerwerke, Draht­ziehereien mit Wasserbetrieb, Glashütten, Steinkohlen- Bergwerke, Cichorieu-Fabriken, Zucker-Fabriken, sowie für die Montau-Industrie in Oberschlesien. Hiervon sind gänzlich neu die drei letzteren, die anderen sind Aeudernngen bereits bestehender Vorschriften. Es sind jedoch noch einzelne Bekanntmachungen vorhanden, welche einer Umarbeitung gleichfalls unterworfen werden müssen. Es dürfte dazu schon die Vorschrift des H 139 a Absatz 5 der letzten Gewerbeordnungs-Novelle nöthigen, wo­nach alle diese vom Bundesrathe zu treffenden Bestim­mungen zeitlich begrenzt werden müssen. Es sind also noch abgeänberte Bestimmungen über die Beschäftigung der jugendlichen Arbeiter in Spinnereien mit einiger Bestimmtheit zu erwarten. Dazu dürften sich vielleicht auch noch einzelne aus den Jndustriellen-Kreifen selbst angeregte Anordnungen gesellen. Die anderen Kategorien der Ausführungs-Vorschriften zur Gewerbeordnung hin­gegen, welche sich auf die Einrichtung und den Betrieb einzelner Berufszweige beziehen, dürften zunächst kaum einer Umarbeitung oder Erweiterung unterworfen wer­den. Nach dieser Richtung bestehen jetzt beispielsweise Bestimmungen für die Bleifarben- und Bleizucker-, so- wie für die Tabak-Fabriken. Diese Anordnungen ent­sprechen jedoch im Allgemeinen den in den §§ 120 a ff. der letzten Novelle getroffenen Vorschriften über die Einrichtung der Betriebe, fo daß man eine Aenderung derselben kaum in Aussicht nehmen dürfte. Im Uebrigen werden nach dem 1. April d.J. die §§ 120 a ff. selbst auf diesem Gebiete Platz greifen.

* Im Abgeordnelenhause kam heute vor der Wei- terberathung des Kultusetats der Antrag des Abg. Dr. Porsch auf Einstellung des Strafverfahrens gegen den Abg. Dasbach wegen Beleidig­ung zur Verhandlung. Die Königliche Bergwerks­direktion in Saarbrücken hat nämlich gegen den Abg. Dasbach einen Strafantrag gestellt wegen einer Bro­schüre Lao Fumtse, durch welche Bergwerksbeamte beleidigt fein sollen. Ein solcher Antrag auf Einstel­lung des Strafverfahrens auf Grund des § 84 der Verfassung, welcher die Immunität der Abgeordneten sichert, ist bisher sowohl ittt Reichstage, wie im Abge­ordnetenhause regelmäßig ohne Debatte angenommen worden. Auffälliger Weise wurde heute diesem Anträge widersprochen und zwar von dem nationalliberalen Abg. O l z e m, der dabei das Interesse des Abg. Das­bach an einer baldigen Erledigung des Strafverfahrens zum großen Erstaunen des Hanfes als Hauptgrund feines Widerspruchs vorschützte, was halb Erstaunen, halb Heiterkeit hervorrief. Gerechten Unwillen mußte es dagegen Hervorrufen, daß der Abg. Olzem dem Centrum imputirte, dasselbe wolle mit seinem Anträge nur eines seiner Mitglieder „retten." Nachdem Abg. Graf Limburg-Stirnm feine Zustimmung zu dem Anträge Porsch erklärt, weil kein Anlaß vorliege, von der bisherigen Praxis des Hauses abzuweichen, suchte Abg. brande (Tonbern) mit einer seltsamen Inter­pretation der Verfassung seinen Fraktionsgenossen Olzem Lebenden gleichsam über ihn dahin wandeln . . . Großer Gott, wie schrecklich ist nicht der Tod!"

Gabriele konnte, sie wußte nicht weshalb, ihren Blick nicht von Demjenigen abwenden, welcher kalt und starr dalag und dessen frühzeitigen Tod sie beklagte, bleich und unbeweglich saß sie da und hielt ihren Blick fortwährend auf ihn gerichtet, während sich bisweilen eine stille Thräne aus ihrem Auge stahl. Dann aber nahmen ihre Gedanken wieder eine andere Richtung. Sie dachte daran, daß die Seele nicht tobt sei wie der Körper, uub daß Derjenige, für welchen sie jetzt betete, dankbar aus dem Jenseits auf sie herabblickte. Der Glaube und die christliche Hoffnung begannen sie mit neuem Mute zu erfüllen und sie wunderbar zu trösten und zu stärken. Es war ihr, als ob sie ihn dereinst, nach diesem Leben in menschlicher Gestalt, voll Kraft und Jugend in der Ewigkeit Wiedersehen würde. Sie hob die Augen zum Himmel empor, als sollte er sich vor ihr öffnen und ihr den Schluß des Geheimnisses offenbaren, dessen Anfang sie hier auf Erden geschaut hatte.

JrAdiesem Augenblicke ging draußen der Nachtwächter vorbei, und sein eintöniger Ruf: „Mitternacht hat's geschlagen!" drang durch die nächtliche Stille herauf. Abermals warf Gabriele gerade in diesem Augenblicke den Blick auf das Bett — aber wie vom Blitze ge­troffen, prallte sie entsetzt zurück und rief angster­füllt aus:

„herauszureißen", indem er den Paragraph 84 der Verfassung dahin interpretirte, dgß derselbe nur in Ausnahmefällen die Immunität der Abgeordnetm schützen solle. Damit wurde die Debatte auf allgemeine Erörterungen über die Immunität der Abgeordneten übergeleitet, wobei betont wurde, daß es sich hier um eine Prärogative des Parlaments handle, und daß der einzelne Abgeordnete gar nicht das Recht habe, auf diese Prärogative zu verzichten. An dieser Debatte be- theiligten sich die Abgg. Stengel, Rickert, Dr. Porsch, Dr. Bachem, Sperlich und Dr. Meyer (Berlin). Das Ergebniß derselben war, daß der Antrag Porsch auf Einstellung des Strafverfahrens gegen den Abg. Das­bach mit großer Mehrheit gegen einige wenige natio­nalliberale Mitglieder angenommen wurde. Alsdann wurde die zweite Berathung des Kultusetats bei dem Kapitel Elementarschulwefen fortgesetzt. Der Titel „Präparanden-Anstalten" gab dem Abg. Gerl ich (frksv.) Gelegenheit auf die Nothwendigkeit einer besseren Erziehung der Landschullehrer für das praktische Leben hinzuweisen. Regierungsseitig wird bemerkt, daß die nöthige Fürsorge dazu getroffen sei. Beim Titel „Turn­lehrer-Bildungswesen" vermißt Abg. v. Scheuken- borff (nl.) bie staatliche Fürsorge des Turnwesens höherer Lehranstalten und weist auf die Wichtigkeit der körperlichen Ausbildung der Zöglinge derselben hin. Der Titel „Zu Remunerationen für Verwaltung von Schulinspektionen" gibt den Abgg. Rickert und Richter (bfr.) Gelegenheit den Wunsch einer anderen Aufstellung des Titels zu äußeren, da die jetzige Form desselben ein falsches Bild der thatsächlichen Verhält­nisse biete. Die weitere Vorhaltung eines Verstoßes gegen das Etatsrecht wird von der Regierung als zutreffend bezeichnet und damit entschuldigt, daß es sich hier um ein Uebergangsstadium handle. Beim Titel „Zur Unterstützung ausgeschiedener Elemen­tarlehrer und Lehrerinnen" wünscht Abg. Rickert(d.fi) die Gewähr der Möglichkeit einer besseren Kontrolle und fordert den Minister, der doch dem Parlament allein verantwortlich sei, auf, gegen die Regierungen in Danzig und Münster wegen ihrer unstatthaften Er­lasse bezüglich der Lehrer vorzugehen. Schließlich wird der Rest des Kapitels „Elementar-Unterrichtswesen" be­willigt, die Denkschrift über den Normaletat wird durch Kenntnißnahme erledigt und erklärt. Eine längere Debatte knüpfte sich an das Kapitel „Kunst und Wissen­schaft" . Abg. B i e s e n b a ch (Ctr.) klagt über die Dürftig­keit der ausgeworfenen Summen, welchen Ausführungen sich Abg. Virchow (d.-fr.) anschließt und besonders über die Mangelhaftigkeit unserer Kunstsammlungen klagt. Minister von Zedlitz will versuchen, für dieselbe mehr vom Finanzminister zu erhalten. Generaldirektor Schon verspricht Abhülfe der genügten Mängel der Museen. Der Titel „Kunstmuseum in Berlin" wird bewilligt. Morgen Fortsetzung. Schluß ö1^ Uhr.

* Der Reichstag war trotz der letzten drei Ferien­tage wieder schwach besetzt. Präsident von Levetzow gedachte des Ablebens des Großherzogs von Hessen,

„Großer Gott —sehe ich recht? Der Todte hat sich bewegt!"

„Was giebt's denn eigentlich?" frag Susanna langsam aus dem Stuhle aufstehend und sich die Augen reibend.

Kerzengerade stand Gabriele da und mit starrem Blicke und zitternden Lippen preßte sie, mit dem Finger auf das Bett deutend, hervor:

„Er hat sich bewegt!"

„Was sagst Du da!" ries Susanna schreckensbleich aus, indem sie auf das Bett zueilte. „Dieser Mann soll nicht tobt sein — er soll sich bewegt haben! Un­möglich! Die Tobten stehen nicht mehr auf!"

Diese Stimme schien den Todten vollends zu er­wecken, er richtete sich in der Thal jetzt halb auf feinem Lager empor und blickte verwundert im Zimmer umher. '

Gabriele warf sich — sie wußte selbst nicht weshalb — vor dem Bette mit ausgebreiteten Armen auf die Kniee, wie einst ohne Zweifel Magdalena, als sie ihren wiedererweckten Bruder Lazarus aus dem Grabe her­vorkommen sah. Auch die alte Frau konnte sich einer gewissen Erregung nicht erwehren, aber sie behielt, wie man zu sagen pflegt, den Kopf oben und sagte, indem sie mit dem Fuße den ganzen Trauerapparat und den Jmmortellenkrauz weit weg von sich stieß:

„Dies war jedenfalls eine Lethargie! Es ist dies das zweite Mal,zdaßZich feit fünfzig Jahren solches^er-

19. Jahrgang

Mittwoch, den 16. März 1892.

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