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19. Jahrgang

JV 61

Dienstag, den 15. März 1892.

Erscheint täglich, Sonn- und Feiertage ausgenommen. — Inserate kosten die einspaltige Zeile oder deren Raum 15 Pf., bei Wiederholungen entsprechender Rabatt. Bierteljährlicher Abonnementspreis ohne Bringerlohn und Bestellgeld mit der belletristischen Sonntagsbeilage ,Sterne und Blumen und der alle 14 Tage erscheinenden Gratisbeilage ,Rathgeber für Landwirthschast, Gartenbau und Hauswesen' in Fulda und auswärts 1 Mark 50 Pwnnig.

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Windthorst-DenKmal-Meppen.

Die Gesammtsumme der bis jetzt für das Windthorst- Denkmal-Meppen eingelaufenen Beiträge beträgt 9904 Mark 95 Pfennig. Allen Denjenigen, welche hierzu beigesteuert Haden, sagen wir herzlichen Dank.

Es leuchtet ein, daß der vorhandene Betrag zur Herstellung eines, wenn auch bescheidenen, doch der Verdienste unseres großen Windthorst's würdigen Denkmals bei Weitem nicht ausreicht. Kaum ein Drittel der erforderlichen Summe ist vorhanden.

Wir wenden uns daher heute bei der ersten Wiederkehr des Tages, an welchem unser unvergeßlicher Windthorst uns durch den Tod entrissen wurde, auf's Neue an alle Freunde und Ver­ehrer des großen Tobten mit der dringenden Bitte, durch weiteres Spenden von Beiträgen mitwirken zu wollen, daß baldigst das Standbild des edelsten und größten Volksvertreters seiner Zeit errichtet werden kann.

Gaben wolle man an Herrn Bürgervorsteher Bödiker in Meppen senden. Auch ist die Expedition dieser Zeitung gerne bereit, Beiträge entgegen zu nehmen.

Meppen, den 14. März 1892.

Das Lokal-Komitee

für Errichtung eines Windthorst-Denkmals in Meppen.

* Die Lösung der Welsenfonde-Frage.

Die Vereinbarung gemäß welcher die Zinsen des beschlagnahmten Vermögens des verstorbenen Königs Georg von Hannover wieder an seinen Sohn, den Herzog von Cumberland, ausgezahlt werden sollen, ist angeblich durch einen Brief angebahnt worden, welchen der Letztere schon vor längerer Zeit an den Kaiser ge­richtet habe. Der Herzog habe darin versichert, daß er nie, weder gegen das preußische Königshaus, noch gegen Preußen, noch gegen einen andern deutschen Bundes­staat Feindseligkeiten unternommen habe oder unter­nehmen werde. Man hMe^dämals^weitere Erklärungen verlangt, die aber abgelehnt worden seien. Jetzt ver­öffentlicht der ,Reichs-Anzeiger' in seiner Ausgabe vom Samstag-Abend einen ähnlichen Brief des Herzogs, der aber erst vom 10. März datirt ist und offenbar die in aller Form verabredete Erklärung darstellt, von welcher das Zustandekommen der Vereinbarung preußi­scherseits abhängig gemacht wurde. Bereits zwei Tage darauf hat König Wilhelm dem Staatsministerium ent­sprechende Weisung zugehen lassen. Die beiden Akten­stücke lauten:

I.

„Indem Ich dem Staatsministerium das Schreiben des Herzogs von Cumberland, Königliche Hoheit, vom 10. März d. I. anbei zugehen lasse, gebe Ich dem­selben zu erkennen, daß Ich nunmehr den Zeitpunkt für gekommen erachte, die durch Verordnung vom 2. März 1868 ausgesprochene Beschlagnahme des Vermögens des KönigsGeorg aufzuheben. Wegen der Ausführung dieser Maßnahme will Ich den Vorschlägen Meines Staatsministeriums entgegensehen. Berlin, 12. März 1892. Wilhelm Rex. Graf Caprivi. An das Staatsministerium."

II.

„Durchlauchtigster, großmächtigster Kaiser und König, freundlich lieber Vetter und Bruder! Da ich Grund habe anzunehmen, daß es den Allerhöchsteigenen Wün­schen Euerer kaiserlichen und königlichen Majestät ent­spricht, eine gütliche Erledigung der Differenzen herbei­geführt zu sehen, welche wegen der Ausführung des Vertrags obschweben, der am 29. September 1867 über die Vermögensverhältnisse meines in Gott ruhen­den Vaters Majestät zwischen diesem und des hoch­seligen Königs Wilhelm von Preußen, nachmaligen deutschen Kaisers Wilhelm I. Majestät abgeschlossen wurde, nehme ich keinen Anstand, an Euere Majestät die freundliche Bitte zu richten, diefe Angelegenheit Allerhöchstselbst einer wohlwollenden Prüfung unter­ziehen zu wollen.

„Gern benutze ich diese Gelegenheit, wie ich schon früher erklärt, so jetzt wiederholt zu erklären, daß jedes den Frieden des Deutschen Reiches und der ihm ange­hörenden Staaten störende oder bedrohende Unternehmen meinen Absichten fern liegt; als deutscher Fürst liebe ich mein deutsches Vaterland treu und aufrichtig, und nie würde ich — das versichere ich Euerer kaiserlichen und königlichen Majestät ausdrücklich — wissentlich veranlassen oder gutheißen, daß mit den zu meiner Verfügung stehenden Mitteln, mögen sie mir schon zu­stehen oder erst in Erfüllung des vorgedachten Ver­trages zufließen, feindselige Unternehmungen gegen

Euere Majestät oder gegen den preußischen Staat direkt oder indirekt angestiftet oder gefördert werden. Um so vertrauensvoller glaube ich mich der Hoffnung hingeben zu dürfen, daß Euere Majestät Allerhöchstsich nicht länger behindert erachten werden, den oben gedachten Vertrag zur Ausführung bringen zu lassen.

„Mit der Versicherung der vollkommensten Hoch­achtung und Freundschaft verbleibe ich Euerer kaifer- lichen und königlichen Majestät freundwilliger Vetter und Bruder Ernst August.

„Lothringerhaus, Wien-Penzing, 10. März 1892.

„An des deutschen Kaisers und Königs von Preußen Majestät."

Damit ist die Angelegenheit in einer dem Rechte und dem Rechtsbewußtsein des Volkes entsprechenden Weise erledigt. Wie erinnerlich, haben die Abgg. Windthorst und Brüel wiederholt und noch in den letzten Jahren betont, daß zur Aufhebung der Beschlag- nahme es keines Gesetzes bedürfe, sondern daß sie durch königliche Verordnung erfolgen könne. Es ergibt sich das auch unzweideutig aus dem Paragraphen des Ge­setzes vom 29. Januar 1869, welcher lautet: „Die Wi ederaufhebung der durch die Verordnung vom 2. März 1868 ausgesprochenen Beschlagnahme des Vermögens des Königs Georg kann dritten gut­gläubigen Erwerbern und Cessionären (§ 2 der Verordnung vom 2. März 1868) gegenüber durch königliche Anordnung, in allen übrigen Fällen nur durch Gesetz erfolgen." Für den Herzog von Cum­berland trifft der erste Theil zu.

Deutsches Keich.

Berlin, 12. März.

* Die Windthorstspende, durch welche das katho­lische Volk bezeugt hat, wie hoch es die Sache seiner Kirche iffib bie Person selnTZ unvergeßlichen Führers schätzt, beträgt insgesammt über 400,000 Mark. Die durch Windthorst selbst der Marienkirche überant­worteten Summen machen 264,152 Mark aus, die Gelder, welche nach seinem Tode zufolge des Aufrufs des Bischofs von Hildesheim gesammelt sind, reichlich 100,000 M. Die nebenher gespendeten: Altar, Kanzel, Monstranz, Kelche u. s. w. haben einen Werth, der 50,000 Mark erheblich übersteigt. Zur Ermessung dessen, was sich in dieser Spende ausdrückt, muß man aber nicht so sehr auf die Höhe der Summe, wie auf die Spontaneität der Gabe sehen. Das kommt namentlich bei der Vergleichung mit anderen Geldsammlungen, deren wir ja nach einer anderen Seite hin mehrere in größerer Höhe hatten, in Betracht.

* Die Bolksschulkommisfion erledigte heute die Be­stimmungen, betreffend die Kreisschulbehörde. Sie nahm die Paragraphen 60 bis 62 unverändert an, und strich im § 64 den Absatz zwei, wodurch besondere Kompe­tenzen des Landraths und des Kreisschulinspektors ministerieller Anordnung Vorbehalten bleiben, nahm da­gegen den Antrag der Minoritätsparteien, daß bei Meinungsverschiedenheiten der Regierungspräsident ent­scheidet, an. Im Paragraphen 63 (Beschlußfähigkeit) wird nach einem Antrag des Abg.- Enneccerus bestimmt: Zur Beschlußfasfung der Kreisschulbehörde ist die An­wesenheit des Landraths, des Kreisschulinspektors und mindestens dreier nichtständigen Mitglieder erforderlich. Der von den Minoritätsparteien beantragte neue Para­graph 64a, zu Kreisschulinspektoren im Schuldienste bewährte Fachmänner auszuwählen, sowie der Unter­antrag Rickert, seminaristisch oder akademisch ausgebildete Schulmänner auszuwählen, wurde nach längerer Be- rathung abgelehnt. Fortsetzung der Berathung am Montag Abend.

* Die Unterrichtskommission des Abgeordnetenhauses beschloß einstimmig, die Petition betreffs Zulassung von Frauen zum Universitätsstudium der Regierung zur Erwägung zu überweisen, lehnte aber den Antrag auf Errichtung von Mädchengymnasien ab.

* Dem Abgeordnetenhause sind Gesetzentwürfe, be­treffend die Aufhebung von Stolgrbiihrcn für Taufen, Trauungen und kirchliche Aufgebote in der evangelischen Landeskirche zugegangen.

* Das Checkgesetz ist heute dem Reichstage zuge­gangen.

* Die Nachrichten über den Rücktritt des Herrn v. Bennigsen von seinem Amte als Oberpräsident von Hannover entbehren der ,Nordd. Allg. Ztg.' zusolge der Begründung.

* In der 30. Plenarsitzung vom 12. März

setzte das Abgeordnetenhaus die Spezialberathung des Kultusetats bei dem Titel „Zur Durchführung des Normaletats 1,400,000 Mk. fort. Die Budgetkommission hat den Antrag Rickert auf Einführung des Normal- Etats in den ordentlichen Etat abgelehnt und schlägt eine Resolution vor, die Regierung zu ersuchen, die über 4 Jahre hinausgehende Thätigkeit der renume- rirten Hilfslehrer, sowie die frühere Thätigkeit von Anstaltsleitern als wifsenschaftlichen Lehrern anzunehmen. Alle übrigen Anträge fchlägt die Kommission vor ab­zulehnen. Abg. v. Ja gow (cons.) findet die Annahme des Antrags Rickert unpraktisch. Abg. Korsch (cons.) zieht seinen Antrag auf Gleichstellung der Lehrer mit den Richtern 1. Instanz zurück und erklärt für den Antrag Düre (nat.-lib.) stimmen zu wollen, der Gleich­stellung staatlicher und nichtstaatlicher Lehrer, Be­setzung nothwendiger Stellen mit definitiv angestellten Lehrern und Anrechnung der über 3 Jahre hinaus­gehenden Thätigkeit der Lehrer verlangt. Abg. Rickert (dfr.) bedauert zunächst die Verschleppung der Etats- berathung und verlangt Aufnahme des Normal-Etats in den Etat, da sonst die bewilligten Gelder einen Dispositionsfonds bilden würden. Dem Hause stehe unstreitig das Recht zu, an seine Bewilligungen Be­dingungen knüpfen zu dürfen und eine solche sei das Verlangen der Aufnahme des Normal-Etats. Man habe keine Garantie dafür, daß die jetzigen Minister nächstes Jahr solche seien und sich für die Verwen­dung der geforderten Gelder verantworten könnten. Die Forderung der Einstellung würde bei Ablehnung nächstes Jahr wieder gestellt werden. Minister von Miquel hält den Antrag Rickert für unzweckmäßig. Der Normal-Etat fei zwar kein Gesetz, aber doch für die Regierung bindend, sein Nichtbefolgen ein Ver­trauensbruch. Das Komptabilitätsgesetz werde in nächster • Session dem Hause vorgelegt werden. Minister Zvückvtz ft^^ert-g^et^^faEte ftrerrgt $efp(qting des Nor­maletats zu und erklärt für irrig, daß der Kultus- Minister mit den ihm bewilligten Geldern schalten könne, wie er wolle; dafür sorge schon der Finanz- Minister. Abg. v. C z ar lins ki (Pole) tritt für Auf­besserung der Lehrergehälter ein und meint, man solle doch den 100 Millionenfonds gegen die Poloni- sirung dazu verwenden. Abg. Sperl ich (Ctr.) zieht feinen Antrag zurück. Abg. Franke-Tondern (ntl.) erklärt sich von den Erklärungen der Regierung be- frkbdigt, und wird für die Refolution stimmen. Abg. Rickert hält die Minister an die von ihnen abge­gebenen Erklärungen -nicht für gebunden. Die Ober- Rechnungskammer werde nicht feststellen können, ob die Gelder die gehörige Verwendung gefunden hätten und hierauf komme es doch der Volksvertretung an. Die Debatte wird geschloffen, der Kommissionsvorschlag angenommen, jedoch auch Nr. 1. des Antrages Dürre, dessen Ablehnung die Kommission empfahl (weitere Erhöhung der Lehrergehälter.) Beim Titel „Schul­lehrer- und Lehrerinnenseminare beantragt Kommission eine Resolution betr. der Anrechnung der Dienstzeit nach Ablegung der 2. Prüfung. Abg. Sperlich (Ctr.) beantragt eine Aenderung in den Gehältern der Seminarlehrer. Resolution und Antrag werden abge­lehnt, da regierungsseitig nachgewiesen wird, daß aus elfterer eine Mehrausgabe von 147,000 Mk. erwachse. Der Titel wird genehmigt und desgl. ohne Aenderung der Titel Kreisschulinspektoren. Fortsetzung Montag iP/s Uhr. Schluß 4i/s Uhr.

* Im kaiserl. statistischen Amte tritt nächsten Montag eine Sachverständigen-Konferenz zur Begutachtung einer Verbessernng der landwirthschaftlichen Statistik zu­sammen. Die Konferenz besteht aus Vertretern des preußischen landwirrhschaftlichen Ministeriums, von welchem die Anregung zu diesen Berathungen ausge­gangen ist, des 'deutschen Landwirthschastsraths, des kaiserl. statistischen Amts und der statistischen Behörden der deutschen Staaten. Die Berathungen werden sich auf die Einrichtung von Saatenstands-Berichten, Ernte- und Anbaü-Statistik, Ermittelung der Hagelschäden und auf Viehzählungen erstrecken.

* Heute sand hier eine große Versammlung von arbeitslosen Bauarbeitern und Gehülsen von Bauhand­werkern statt. Der sozialdemokratische Regierungsbau­meister Keßler behauptet, an der Arbeitslosigkeit s^cn die Industriellen schuld, die, um sich-größeren Gewinn zu verschaffen, die..billigen ArbciiLkräste au- den länd­lichen Distrikten Herzögen. In Dresden und Leipzig seien von den Meistern förmliche Schulen errichtet, in denen in 4 Wochen ungelernte Arbeiter für irgend ein