Einzelbild herunterladen
 

Lamstaa, oen 5. März 1892

Drei Gage bei den Trappisten.

(4. Fortsetzung.)

Daß sie aber auch brave, tüchtige Soldaten dem Kaiser zu erziehen verstehen, beweist ein Ausspruch des kommandirenden General in Banjaluka, demzufolge beinahe alle Chargen in den bosnischen Bataillonen von ehemaligen Zöglingen des Trappisten-Waisenhauses besetzt sind.

Die Befähigteren kommen dann zu ihrer vollstän­digen Ausbildung in auswärtige, tüchtig geleitete Fabriken oder Werkstätten nach Graz, Laibach, Agram rc. und die besten unter ihnen sogar in Gymnasien oder Seminarien, in neuerer Zeit zumeist zu den P. P- Jesuiten nach Travnik, wo sie auf Kosten des Klosters ihre Studien vollenden und man rühmt sie als vor­zügliche, sittsame Studenten.

Und welch' ein Jubel, wenn ein solcher Zögling als Priester wieder zurückkommt, um seinem edlen Wohlthäler zu danken.

Der Rest der Zöglinge wird zu tüchtigen Arbeitern herangebildet; und die Generation, die unter den Händen der Trappisten emporwächst, wird arbeitsam, sparsam, nüchtern, sittsam, ehrlich und zufrieden — mit einem Worte, sie wird ein echt christlicher Arbeiter­stand, der durch seine Arbeit und Sparsamkeit sich eine sorgenfreie Existenz gründen kann.

Erscheint tä^ich, Sonn- und Feiertage ausgenommen — Inserate kosten die einspaltige Zeile oder deren Raum lö Pf., bei Wiederholungen entbrechender Rabatt.

Vierteljährlicher Abonnemenlspreis ohne Bringerloh» und Bestellgeld mit der belletristischen Sonntagsbeilage ,sterne und Blumen und der alle T g s ) g

,Rathgeber für Landwirthschasl, Gartenbau und Hauswesen^ in Fulda und auswärts l Mark r>0 Pienmg. ______

Sch-r. Wer ist ein Trinker?

Die Tbätigkeit der staatlichen Gesetzgebung richtet sich zunächst darauf, die Möglichkeit, ein Trinker zu werden, durch Einschränkung der Konzession und durch Erschwerung des Verkaufes von jedem beliebigen Quan­tum alkoholischer Getränke zu jeder Zeit und an jedem Orte in weite Ferne zu rücken. Jedoch bleiben die modernen Gesetzgebungen hierbei nicht stehen, sondern sie suchen auch durch geeignete Maßregeln dem ver­derblichen Einflüsse, den der Gewohnheitstrinker auf seine Umgebung ausüvt, direkt entgegenzutreten Zu diesen Mckteln rechnet man das Auflegen von Säuferlisten in den Wirthschaften, die Entmündigung des Trinkers und seine zwangsweise Unterbringung in eine besondere Heilanstalt, die sogenannten Trinker-Aiyle. Da diese letzteren Maßregeln einen Richterspruch voraussetzen, so ist es, um jeder Willkür vorzubeugen, vor allem wichtig, die Frage: Wer ist ein Trinker? richtig zu beantworten.

Die amerikanischen Temperenzler, die englischen TeatotalerS und die schwedischen Guttempler belegen jeden mit der Bezeichnung eines Trinkers, der sich nicht völlig vom Genüsse geistiger Getränke, sei es Bier, Wein oder Bramwein, enthält. Diese Ansicht richtet sich selbst. Nach ihr würde ganz Deutschland mit Ausnahme der kleinen Kinder dem Trünke ver­fallen sein. Andere, besonders die Begründer und Förderer der besten deutschen Bewegung gegen den Branntwein in den 40er Jahren hatten die Liebhaber von geistigen Getränken in drei Klassen eingetheilt: in Schmecker, Trinker und Säufer. Zur ersteren gehören die, „welche gelegentlich ein Schnäpschen nehmen"; zur zweiten Die, „welche täglich dreimal oder öfter ihre Stärkung in der Branntweinflache suchen"; zur dritten die, „welche so lange Branntwchr.trinken,, als sie der­gleichen sich beschaffen und zu Munde bringen können". (Bergl. Enthaltssamkeitsreform, eine Ansprache an die Gebildeten unter ihren Verächtern. Frankfurt a. O. 1845.) Wie auf den ersten Blick ersichtlich, trifft auch diese Eintheilung nicht das Wesen der Sache. Denn abgesehen davon, daß sie blos den Alkoholmiß­brauch durch Branntwein allein ins Auge faßt, nimmt sie gar keine Rücksicht auf die Körperkonstitution des einzelnen Menschen. Der kräftige Mann kann ohne alle Frage ein größeres Quantum von geistigen Ge­tränken vertragen, als eine nervenschwache und hysteri­sche Frauensperson. Trotzdem ist er auch dann, wenn er täglich 5 und 6 Schnäpschen oder 4—5 Glas Bier trinkt, noch lange kein Trinker, der entmündigt oder in ein Trinker-Asyl verwiesen werden müßte; obwohl er seine Gesundheit besser zu Rache ziehen und seine Kräfte durch andere unschädlichere Mittel als Brannt­wein auffrischen könnte.

Man unterscheidet wohl am besten (nach Dr. Martins: S. 8 u. ff.) drei große Klassen von Liebhabern geistiger Getränke.

Zu der ersten Klasse gehören die Trunksüchtigen oder Dipsomanen. Dieselben leiden an einer zeit-

Deutsches Keich.

Berlin, 4. März.

* Die Rede des Kaisers auf dem brandenburgischen Provinziallandtage hat die in- und ausländische Presse in ausgiebigstem Maße beschäftigt. Die verschiedensten Urtheile sind darüber laut geworden. Leider sind die­selben hier und da in einem Tone aussprochen worden, der zu einem Einschreiten Anlaß gab. Ein Berliner Blatt wurde wegen Abdrucks einer Kritik der,TimeS' über die Kaiserrede beschlagnahmt, und gegen die ,Kölnische Ztg/ ist, wie schon mitgetheilt, eine Au-

Stallungen, Scheune, Wrrthschaftshöfe, Gemüsegärten, einen großen Weingarten und selbst ein Stück Wald als Erholungsplotz für die Kranken von einer festen, 4 Meter hohen und nahezu 2 Kilometer langew Mauer eingeschlossen, die 2 Berge übersetzt und ein tiefes, steiles Thal durchschneidet.

Welche Wichtigkeit eine Klausur für das innere Leben der Ordensleute hat, bedarf feiner besonderen Erörterung, die Männer des geistigen Lebens wissen es genügend zu würdigen. Sie ermöglicht es den Chor- religioseu, ihren Arbeiten in den Gärten und im Hause unbelästigt von »allen Weltleuten nachgehen zu können.

Es können von nun an getrost weltliche Priester ober Personen höheren Standes, die sich von der Welt abzusondern wünschen, ohne sich aber in Zellen ein­schließen zu wollen, hieher kommen und hier ihren Zweck erreichen und sie werden sich hier nicht getäuscht finden. „, _ ,

Diese riesige Mauer, für bereit Erbauung sach­verständige einen Zeitraum von 3 Jahren festgesetzt hatten, wurde von den Trappisten unter dem sichtlichen Beistände Gottes und des hl. Joseph schon nach 18 Monaten, also genau in der halben Zeit vollendet.

Es wäre gewiß eine ebenso interessante als dank­bare Ausgabe, in bestimmten Zeitabschnitten immer wieder h ieher zukomm en. um die stufenweise Entwicklung dieser blühenden Niederlassung zu beobachten.

Getränken mit sich zu bringen pflegt, als: körperliches Siechthum, Gehirn-Krankheiten, Erkranknngkn bei Leber, Milz, des Herzens oder des Magens und als Ende des Elendes Säuferwahnsinn (Delirium potatorum und Delirium tremens). Gerade sie sind auch für Familie, Gemeinde, Staat und Gesellschaft die schrecklichste Plage, und sie sind es, welche die Zuchthäuser, Gesängniffe, Kranken- und Irrenhäuser ansüllen. Sie vermöge« nicht mehr durch eigene sittliche Tvatkraft dem Elende zu entrinnen. Denn ihr Charakter hat durch den Alkobol- Mlßbrauch eine vollständige Umwandlung ersahren. Sie haben fein Gefühl mehr für Recht, Anstand und Sitte, auch ist der Sinn für Ehre und Pfl 0 vollständig bei ihnen verschwunden, wie nicht das Gedächtniß und der Wille fast die ganze Kraft verloren haben. WaS sie einzig unö allein erstreben, ist der Rausch, der sich in immer filrjtren Zwischenräumen einstelle« muß und durch immer ftärfere Reizmittel Hervorgerufe« wird. So lange ihnen nicht der Genuß von geistige« Geträufen entzogen wird und so lange fie Gelegenheit haben, ihrer Leidenschaft nachzugehen, ist nach dem Ur­theile aller Aerzte und Seelsorger von einer Besserung dieser Unglücklichen feine Rede. Hier kann und darf der Staat mit gesetzlichen Mitteln einschreiten, um dem Uebel zn steuern. Zu diesen Mitteln rechnen wir: daS Auflegen von Säufer-Listen in den Wirthschaften, die Entmündigung und das Unterbringen der Trinfer in besondere, fonfessionell einzurichtende Anstalten, die sogen. Trinker-Asyle.

Die dritte Klasse von Printern bilden die Gelegen­heits-Trinker. Sie sind geistig und körperlich durch­aus gesunde Menschen, die nur bei gegebener Gelegen­heit ober durch besondere Verhältnisse veranlaßt, mehr geistige Getränke zu sich nehmen, als das Bcdürsniß und die christliche Moral gestatten. Wenn auch die Gefahr tM-LNden ist, daß die häufiger .aufgesuchte Ge­legenheit sie allmählich zu Gewohnheits-Trinkern machen kann, so bildet dieser Vorgang doch nur die Ausnahme von der Regel. Daher ist es durchaus unangebracht, durch besondere gesetzliche Bestimmungen den Rausch unter Strafe zu stellen. Denn abgesehen davon, daß ein solches Verfahren der Willkür der Polizei-Beamten Thür und Thor öffnen würde, bietet auch der Unfugs- Paragraph Handhaben genug, gegen den Betrunkenen vorzugehen, wenn durch sein Verhalten die öffentliche Ruhe gestört oder öffentliches Aergerniß verursacht wird.

welligen Störung der Gehirnthätigkeit. Meistens sind sie nüchtern und verabscheuen sogar zur Zeit der Nüchternheit jedes alkoholhaltige Getränk. Tritt aber die Geistesstörung auf, so suchen sie keinen Genuß in den geistigen Getränken, sondern nur Betäubung in ihrer unglücklichen Lage. Es verschlägt für sie durch* aus nichts, ob sie diese Betäubung finden in Wem, Bier ober Branntwein, sondern sie trinken ebenso sehr und begierlich: Eau de Cologne, Bremüpiritus, Aether. Chloroform, Tischlerpolitur und dergl. Dinge. Das Vock hat diese Unglücklichen mit dem Namen von Quartal- ober Quatember-Säufern bezeichnet. _ Sobald der Anfall kommt und das erste Glas ihre Lippen be­rührt hat, gibt's für sie keinen Halt und keine Rück­sicht mehr. „Dieser Trunksüchtige, so schreibt Dr. Tuezek, Arzt an der Jrrenheilanstalt zu Marburg, „kennt keine Rücksichten, Anstand, Pflichtgefühl, bürger­liche Stellung, Mittellosigkeit haben kein Wort mitzu- reben. Es gibt nur eine Lösung: Trinken bis zur Sinnlosigkeit . . ., bis mit einer zum Ekel gediehenen Uebersättigung der Anfall abschließt." Das Quantum von geistigen Getränken, welches diese Unglücklichen zur Zeit dieses Anfalles vertilgen können, ist ein erstaunlich großes. So trank eine Dame, welche der vorhin ge­nannte Irrenarzt in Behandlung hatte, an einem Tage 12 Flaschen Rothwein und einen Schoppen Rum. Bel ihnen ist wohl im Auge zu behalten, daß der Alko­holgenuß fein ständiger wird, sondern mit b?m An­falle von Geistesstörung aufhört. Deshalb verfallen sie auch fast niemals in die Säuferfranfheit delirium tremens. Man hat bei der Behandlung dieser Un­glücklichen nur zu beobachten, daß sie zur Zeit ihrer Krankheit von einem tüchtigen Spezial - Arzte be­handelt und vor Allem vor einem Selbstmorde bewahrt bleiben. . ..

Diejenige.. Klasse .yo« Trinkern, mit der sich.die staatlichen Gesetzgebungen in erster Linie befassen, und für die sie besondere Maßnahmen treffen, sind die Gewohnheits-Trinker. Bei ihnen liegt kein körperliches oder seelisches Leiden vor, das sie zum Alkohol - Mißbrauche treibt, sie suchen vielmehr ihren Genuß in der durch das übermäßige Trinken verursach­ten Berauschung, wenn auch nicht in Abrede gestellt werden kann, daß Roth, Kummer, mißliche Vermögens- Verhältnisse rc. manchmal eine Mitursache ihrer un­glückseligen Leidenschaft sein können.

Das englische Trunksuchts-Gesetz von 1879 drfimrt den Trinker folgendermaßen: „Unter einem Gewohn­heits-Trinker wird eine Person verstanden, die, ohne gerade irrsinnig zu sein, in Folge fortgesetzten, un­mäßigen Genusses berauschender Getränke zeitweise sich selbst oder anderen Personen gefährlich wird, oder un­fähig ist, sich selbst oder ihre Geschäfte zu leiten." Kürzer sagt Geheimrath Dr. Nasse: „Ein Trinker ist ein Mensch, bei dem das Bedürfniß, sich durch Genuß von geistigen Getränken in Berauschung zu versetzen, zur beständigen Leidenschaft geworden ist." Bei diesen Gewohnheils - Trinkern treffen wir dann auch all' die Erscheinungen an, die der Mißbrauch von geistigen

Selbst der fremde auswärtige Taglöyner findet hier nur so lange dauernde Beschäftigung und guten Ver­dienst, so lange er das Wirthrhaus meidet und ein sittsames christliches Leben führt. —

Obwohl erst vor Kurzem da§ Waisenhaus durch großartige und kostspielige Zubauten bedeutend ver­größert wurde, so daß es heute 150 Waisenkinder auf­nehmen kann, so ist es dennoch schon wieder zu klein; der hochherzige Abt kann leider allen an ihn gestellten Anforderungen bezüglich der Aufnahme von Waisen nicht genügen.

Und dies ist, wie ich hörte, nicht allein mit dem Waisenhause der Fall, sondern auch mit dem Kloster selbst und seinen Werkstätten und Stallungen rc. Trotz fortwährender Adaptirungen und Zubauten erweist sich Alles noch immer zu beschränkt für den fortwährenden Anwachs der Gemeinde.

Neben dem Waisenhause arbeitet man am Abschlüsse der Klausurmauer, eines wahrhaft kolossalen Werkes! Lange hielt man den Bau dieser Klausurmauer für unmöglich wegen der dabei zu überwindenden Terrain­schwierigkeiten. Der ehrw. Abt war der einzige, der auf dem Bau bestand und seiner festen und vertrauens­vollen Energie danken heute alle Mönche, daß sie un­gestört und unbeirrt vom Weltgetümmel ruhig ihrem Berufe leben können. Und so sehen wir heute nahezu sämmtliche Klostergebäude, Fabriken, Werkstätten,

-1 cmw