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JM 39

Donnerstag, den 18. Fevruar 1892.

19. Jahrgang

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Deutsches Keich.

Berlin, 16. Februar.

* Zur Sperrgelderfrage geht nunmehr auch der ,Köln. Volksztg.' eine für Viele recht unerfreuliche Aufklärung von kundiger Seite zu. Es sind thatsäch- lich nur die etatsmäßigen Gehälter der Geist­lichen mit gänzlichem Ausschlüsse aller und jeder Auf- bessernngen, Zuschüsse u. s. w. in den Sammelfonds übergeführt worden. Da die Kommissionen zur Ver­wendung der Sperrgelder nun gar nicht bewilligen können, was in den für die einzelnen Diözesen festge­setzten Summen nicht enthalten ist, so werden die Hoffnungen zumal empfangsberechtigter Erben sich meist sehr erheblich herabstimmen müssen. In vielen Fällen übersteigen die Zuschüsse das eigentliche Gehalt, in einzelnen Fällen bei leistungsfähigen Gemeinden sogar um das Zwei- und Dreifache des Betrages des erstern. Von einer Erstattung dieser Zuschüsse kann also keine Rede sein, eben so wenig von den späterhin erfolgten Aufbesserungen der Pfarrgehälter auf 1500 beziehungs­weise 1800 M. jährlich. Gleichzeitig erhält die .Ger­mania' von ebenfalls wohl unterrichteter Seite folgende Mittheilung: Bei Verrechnung der in Folge des Sperr­gesetzes durch die Staatsregierung für die katholischen Priester und Institute bestimmten und in den Sammel­fonds aufgenommenen Leistungen sind nicht allein für die Zeit der Wahrnehmung der betr. Aemter, sondern auch darüber hinaus bis zur allgemeinen Wiederauf­nahme (Vakaturzeit) diese Leistungen in Anrechnung gebracht und demgemäß die betr. Kirchenvorstände be­fugt, die Zuwendung der Vakaturgelder vom Tage des Ablebens der betreffenden Stelleninhaber ab aus dem Sperrgelderfonds in Antrag zu bringen. Der Anspruch der Pfarrverwalter an diesen Vakaturgeldern dürfte nur in f» weit als begründet anzuerkmnen sein, als sie von den betreffenden Pfarrgemeinden nicht oder in geringen« Maße, als die Hälfte jener Gelder ausmacht, entschädigt worden sind. Die Entschädigungs-Ansprüche richten sich nun aber gesetzlich nicht etwa gegen die Sperrgeld-Verwendungs-Kommissionen, sondern gegen die Kirchenvorstände, auf deren Antrag die Vakatur­gelder zur Zahlung gelangen. Hiernach dürfte es sich für die in Frage kommenden Kirchenvorstände empfehlen, ihre Anträge auf Zuwendung der Vakaturgelder unter Angabe der Höhe des Anspruches baldigst oder spä­testens bis zum 30. März d. I. in der vorgeschriebenen Weise (§ 19 Gesetz vom 20. Juni 1875) an die Vor­sitzenden der Kommissionen einzureichen. Die Pfarr­verwalter werden dabei ihr Interesse am besten dadurch wahren, daß sie rechtzeitig ihre Ansprüche an die betr. Kirchenvorstände richten und letztere hierdurch, falls solches noch nicht geschehen, zur Eingabe an die Kom­mission veranlassen.

* Das Mausoleum des Kaisers Friedrich in der Friedenskirche bei Sanscsousi bei Potsdam wird vom 1. März ab, ebenso tote das Mausoleum zu-^ Char- lottenburg, dem öffentlichen Besuch zugänglich gemacht.

M Dem Andenken Johannes Janssens. (Fortsetzung.)

Im Jahre 1863 machte Janssen eine wissenschaft­liche Forschungsreise nach Italien, speziell nach Rom, wo ihm auf Befehl Pius IX. das vatikanische Archiv eröffnet wurde. Ebenso erhielt Janssen vom Papste die Fußwaschungsmedaille. Diese Medaille vertheilt der Papst am Gründonnerstag unter die 13 Männer, denen er die Füße wäscht und welche der Volksmund die 13 Apostel nennt. Als der Papst Janssen die Me­daille ertheilte, wies er ihn darauf hin, daß der Histo­riker ebenfalls ein Apostolat zu erfüllen habe: „Wahr­haftig", fmjte der heilige Vater, „es ist eine apostolische Aufgabe,Mls Historiker thätig zu sein für die Aus­breitung der geschichtlichen Wahrheit und zwar thätig .im Geiste der Liebe und des Friedens."

In Rom sammelte Janssen mit wahrhaft staunens- werthem Fleiße werthvolles, geschichtliches Material, welches er in einer Reihe von Schriften niederlegte, die zum Gemeingut der Gebildeten geworden sind.

Außer einer Reihe historischer und literar.-historischer Äuffähe in den.historisch-politischen Blättern', im Ka­tholik', in der .Tübinaer theologischen Quartalschrift', in den .Annalen deS Vereins für den Niederrhein', im .Bonner theologischen Literatur-Blatt', in der,katholischen Bewegung' u. s. w. hat uns Janffen folgende Werke hinterlasst«:

* Finanzminister Miqnel hat zahlreiche Abgeordnete auf Freitag Abend zum Glase Bier eingeladen, wozu auch der Kaiser sein Erscheinen zugesagt hat.

* Die Kolksschnlkommisfio» des Abgeordneten­hauses setzte heute die Berathuug über § 14 (kon­fessionelle Verhältnisse) fort. Zn einer Beschlussfassung kam es in der Vormittagssitzung nicht. — Freiherr v. Zedlitz erklärte, die Freikonservativen seien an der äußersten Grenze des Entgegenkommens angelangt; sie hielten eine Verständigung mit der Regierung und den Konservativen für unmöglich.

* Der Jnnungs- und Handwerkerlag berieth heute über die Reform-Forderungen des Handwerks. Es wurden Resolutionen angenommen, in welchen die in der Handwerkerkonferenz gemachten Vorschläge hinsicht­lich der Konsumvereine, der Gefängnißarbeit, der Ab­zahlungsgeschäfte und des Hausirhandels, sowie die früheren Beschlüsse wegen Regelung des Submissions­wesens aufrecht erhalten, schärfere Bestimmungen wegen Kontraktbruch und Ausdehnung der Unfallversicherungs­pflicht auf das Handwerk gefordert werden. Gleich­zeitig fand eine Resolution Annahme, betreffend Ab­änderung des Krankenkassengesetzes im Sinne der Förderung der Jnnungskrankmkassm und Ermöglichung der Verbandskrankenkassen für Meister, Gesellen und Lehrlinge. Die gefaßten Beschlüsse sollen zur Kennt- niß S. Maj. des Kaisers gebracht werden.

* Der Reichstag setzte heute die Berathung des Militär - Etats bei den Resolutionen über Soldaten- Mißhandlungen fort. Abg. Fihr. v. Manteuffel (kons.) wandte sich gegen die gestrigen Ausführungen Bebel's, welche bewiesen, daß es sich heute in der That um einen Kampf des Christenthnms gegen den Atheismus handle, und wies die Angriffe Bebel's auf den preußi­schen Adel zurück. Das Strafprozeß-Verfahren sei reformbedürftig; doch dürfe nicht ai: den Grundsätzen gerüttelt werden, durch welche unsere Armee zu ihrer heutigen Höhe gelangt sei. Abg. Richter (frs.) bestritt, daß die von ihm und Dr. Buhl gestellte Resolution ein Ausfluß des Parteigeistes sei. Wenn man die Sozialdemokratie bekämpfen wolle, so müsse man ihr den Anlaß zur Agitation entziehen. Das Beschwerde­recht komme dem Soldaten nicht zum Bewußtsein, da er Nachtheile von der Beschwerde befürchte» müsse. Redner führt die Soldatm-Mißhandlungen größtentheils auf die auf Unteroffizier-Schulen ausgebildeten Unter­offiziere und die Uebungen in abgeschlossenen Kasernen­höfen zurück. Er erklärt sich unter allen Umständen gegen die Resolution der Kommission und das Ver­fahren der bayerische« Centrums-Abgeordneten, welche den Norddeutschen das Gute, was Bayern mit der Oeffentlichkeit deS Militärgerichts-Verfahrens genieße, nicht gönnen wollten. Schließlich befürwortet er Auf­nahme eines Passus gegen das Duellwesen in die Kom- missions - Resolution. Gen.-Lieuten. v. Spitz theilte mit, daß die Gutachten der General-Kommando's über die Militär - Strafprozeß - Reform beim Reichskanzler eingegangen seien, vertheidigte die Unteroffizier-Schulen

1) Das bereits erwähnte Erstlings-Weck: Wibald von Stablo und Corvey. 2) Frankreichs Rheingelüste und deutschfeindliche Politik in früheren Jahrhunderten. 3) Schiller als Historiker. 4) Genesis der ersten Theilung Polens. 5) Gustav Adolph in Deutschland. 6) Frankfurts Reichskorrespondenz von 1376—1519. 7) Joh. Fr. Böhmers Lebe«, Briefe und kleinere Schriften (bereits vorhin erwähnt). 8) Friedrich Leo­pold, Graf von Stolberg.

So kam allmählich das Jahr 1876 herbei, in welchem Janssen den ersten Band seines Hauptwerkes: „Geschichte der deutschen Volkes seit dem Ausgang ves Mittelalters" erscheinen ließ. Schier zwanzig Jahre hatte Janssen auf Vorstudien verwendet, ein ungeheueres Material war aufgehäuft und kritisch gesichtet. Dieser Band schlug wie ein Blitz aus heiterem Himmel in die Pyantasiegebilde, welche man sich über die damaligen Zustände gemacht. Seit vielen Dezennien rief kein anderes katholisches Werk eine solche Bewegung hervor. Nicht nur die historischen Fachblätter und Literatur-Zeitschriften brachten Reeensionen, sondern auch die übrige periodische Presse nahm Notiz davon. Trotzdem Janssen die Urkunden sprechen ließ, hat man solche Jrrthümer nicht für möglich gehalten und man gefiel sich darin, die Darstellungen Janssens als ein­seitig und gefärbt zu proklamiren. Die Katholiken aber fanden in dem Werke eine Bestätigung ihrer Anschau­ungen, eine Befestigung ihres Standpunktes. Man hat

und betonte schließlich die Nothwendigkeit, bei einer-so tief einschneidenden Maßnahme, wie die Oeffentlichkeit des Verfahrens, die Entscheidung den Führern der Ar­mee zu überlassen. Abg. Haußmann lVolksp.) brachte eine Anzahl Fälle von Soldaten - Mißhandlungen in Württemberg zur Sprache. Der Reichskanzler habe nicht nachgewiesen, daß die bayerische Armee, welche das öffentliche Verfahren habe, ohne Disziplin sei. Der württembergifche Militär-Bevollmächtigte Oberst Neid- Hardt rektifizirt die Angaben Haußmatm's. Reichskanz­ler Graf Caprivi verlangte die Nennung der Gewährs­männer, da sonst eine Untersuchung der Fälle nicht möglich sei. Bebel hat heute ein Schreiben erhalten mit der Aufforderung, spezielle Angaben über die von ihm angeführten Fälle zu machen. Abg. Gröber (Centr.) empfahl-die Resolution der Kommission mit dem Amen­dement v. Gagern (Einschaltung der Worte: „unbeschadet der in Bayern bereits bestehenden Regelung"): die bayerische Militär-Strafprozeß-Ordnung enthalte eine ganze Reihe von Ausnahmen cückstchtlich des öffentlichen Verfahrens; wollte man diese Bestimmungen einfach auf Preußen übertragen, so würden bei der preußischen Praxis die Ausnahmen zur Regel werden. Weiter- berathung morgen.

* Zum Xantener Knabenmorde meldet die .Kreuzztg.' daß der Untersuchungsrichter Brixius, der Schwieger­vater des Rechtsanwalts Fleischhauer (Vertheidiger des Schächters Buschoff) um seinen Abschied eingekom­men sei. Nach anderen Meldungen wäre Brixius vom Amt suspendirt worden.

* Köln, 15. Febr. In Sachen des früheren Land­tags-Abgeordneten, Rechtsanwalt Julius Bachem, hier, hat das Ehrengericht der Anwaltskammer für dm Oberlandesgerichtsbezirk Köln das nunmehr bereits rechtskräftige Urtheil gefällt, Herr Bachem sei von der Anklage, „die ihm als Rechtsanwalt obliegende Pflichr verletzt zu haben, wonach er sich durch sein Verhalte« außerhalb seines Berufes der Achtung, die derselbe erfordert, würdig zu zeigen gehalten ist", freizu- sprechen. Das Ehrengericht gewann auf Grund ein­gehender eidlicher Vernehmungen die Ueberzeugung, daß die schwersten gegen den Angeklagten erhobenen Bor­würfe aus Unwahrheit und Verleumdung beruhen; er sei weit über seine Schuld geschmäht worden und habe durch die von ihm veröffentlichte Erklärung, die Niederlegung seiner Ehrenämter und durch sein ganzes Verhalten seine Schuld vollauf gesühnt.

* Bochum, 16. Febr. Die Wiederaufnahme der Voruntersuchung gegen Baare ist nach Mittheilung des Oberstaatsanwalts in Hamm an Fusangel schon am 13. Februar beschlossen worden.

* Mainz, 14. Febr. Das Komitee zur Vorberei­tung der 3 9. Generalversammlung derKatho- liken Deutschlands wurde heute Vormittag vom hochwürdigsten Herrn Bischof Dr. Haffner empfangen. Der Vorsitzend-, Herr Beigeordneter Dr. Geier, be­richtete dem h.'chwürdigsten Herrn über die Konstitui- iu:tg de? Lekalkomitees und stellte demselben die ein­alles Mögliche gethan um das Werk Janssens zu dis- krediliren. Man hat's zuerst todtgeschwiegc«, dann hat man sich darüber lustig gemacht; bann hat man dm Köcher des Schimpflexikons geöffnet; kein Schimpfwort war so gemein, welches man verschmäht hätte, gegen Janssen zu gebrauchen. Endlich ist die gegnerische Wissenschaft zu Felde gezogen und hat sich an ihm ver­sucht so u. A. Prof. Ebrard in Erlangen und Prof. Baumgarten in Straßburg. Mit ihr allein hat Janffen in zwei Broschüren: „An meine Kritiker" und „Ein zweites Wort an meine Kritiker" abgerechnet und zwar dermaßen, daß selbst das gegnerische , Berlin er Tageblatt,' (1882 Nr. 203) schreibt, daß des Ver­fassers „Ansehen durch die vorliegende Antikritik noch steigen werde, denn jeder Unbefangene müsse zu geb en, d aß er seine Gegner glänzend abführe."

Uebrigms haben alle anständigen Organe der prote­stantischen Presse und Literatur Janffen Gelehrsamkeit, Gründlichkeit, wissenschaftlichen Ernst und Ehrlichkeit, dem Werke selbst Gediegenheit und eine große Bedeu­tung bezüglich der darin zu Tage tretenden neuen Re­sultate nachgerühmt. So u. A. Die ,Deuffche Rund­schau', die .Deutsche Reichspost', die .Blätt r für lite­rarische Unterhaltung', der Literarische Verehr', der .Pädagogische Jahresbericht' und die .Neue Evangelische Kirchenzeitung'.

Von Janssens erwähnten großm Geschichtswerke sind ' bis jetzt 6 Bände erschienen, und zwar jeder in einer