19.Iahrgang
Samstag, den 6. Februar 1892.
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Die Tante zog die Schultern.
„Macht keine Umwege", sagte Tante Aglae. „Ihr
Deutsches Keich.
Berlin, 4. Februar.
* In den letzten Tagen haben hier mehrfach Bkk- haffimgrn von Sozialdemokraten stattgefunden, die bald als Anarchisten, bald als Unabhängige bezeichnet worden sind, gegen die Anklage wegen Hochverraths erhoben werden soll. _
* EinErlaß des kommandirende« Generals des XII. Armeekorps, des Prinzen Georg von Sachsen, an die Regimentskommandeure des Korps ist, wie wir bereits Mitgetheilt haben, dem sozialdemokratischen .Vorwärts' zu Gesicht gekommen. Der vom 8. Juni v. I. datirte Erlaß äußert sich dahin, daß die lange Reihe körperlicher Mißhandlungen Untergebener, welche in letzter Zeit Gegenstand kriegsgerichtlicher Untersuchungen geworden sind, in hohem Grade bedenkliche Zustände enthüllt haben. Der König von Sachsen habe deshalb angeordnet, daß vollständiger Wandel in dieser Beziehung geschaffen werde und Grundfätze aufgestellt, die von fämmtlichen Truppentheilen als unverbrüchlich zu beobachten feien. Aus den Akten habe sich ergeben, „daß die vorgekommenen Gewaltthätigkeiten und körperlichen Mißhandlungen nicht etwa blos die Folge augenblicklicher Erregung gewesen sind. Ein großer Theil der zahlreichen körperlichen Mißhandlungen hat sich als etwas weit Schlimmeres qualifizirt: als raffinirte Quälerei, als Ausfluß einer Rohheit und Verwilderung, bieman bei bem Material, aus bem unser Unteroffizier- unb Jn- struktionSpersonal sich ergänzt, kaum für möglich, unb bei ber Aufsicht unb Kontrolle, bie in unseren Dienstverhältnissen ausgeübt werben soll, kaum für ausführbar halten sollte. Es ist eine Behanblungsweise eingerissen, bie auf ben guten Geist unb bie Disziplin der Truppen zerstörend einwirken, jede Kameradschaft untergraben muß". — Es werden nun eine große Reihe von Fälle aufgezählt, die „auf einen hohen Grad der eingerisfenen rohen Gefinnung und Gefühllofigkeit" Meßen lassen. Nachdem -ieser „die Uniform und das Standesbewußtfein beschimpfende Terrorismus" als total unwürdig gebrandmarkt ist, heißt es weiter: „Anstatt, daß das Heer den zersetzenden Lehren der Sozialdemokratie entgegen arbeitet, wird ihr durch solche Be- handtungsweise Vorschub geleistet." Mit voller Schärfe wendet sich der fürstliche Kommandeur gegen bie Offiziere, die sich bis zu ben Kompagniechefs herauf Mißhanblungen Untergebener haben zu Schulben kommen lasfen. Er fagt mit vollem Rechte, baß Aus- fchreitungen ber auf niebrigerer Bildungsstufe stehenden Unteroffiziere nicht überraschen können, wenn auch die sittlich und wissenschaftlich höher gebildeten Befehlshaber sich dazu hergeben. Auch über die Handhabung des Beschwerdewesens und die Urtheile der Militärgerichte enthält der Erlaß eine zwar in der Form zurückhaltende, in der Sache aber gegenüber dem Zwecke dieser Institutionen scharfe Kritik. ES heißt nämlich darin: „ES will zuweilen scheinen, als ob Seitens der Vorgesetzten von HauS aus für den Angeklagten und
Em Gpftr der Michi.
Roman nach dem Französischen des Xaver Didier von H. von Remagen.
(19. Fortsetzung.)
VIII.
Als Florence zu Hause angelangt in den Speisesaal trat, der nach Art dieser Räumlichkeiten in den alten Häusern der Dauphine sehr geräumig mnb bunte! war, fanb sie zu ihrer Ueberraschung ihre Tante mit einem ihr unbekannten Manne in aufgeregter Unterhaltung.
Da sie voraussetzte, baß eS sich um ein wohl- IhätigeS Werk hanble, burchfchrittsie schnell ben weiten Saal, um in ihr Zimmer zu gelangen, als ber fremde Mensch, sie gewahrend, mit einer unverschämten Kürze laut fragte:
„Ist das nicht Raymonds Mädchen?"
Florence wankte und griff sich mit beiden Händen am nahestehenden eichenen Buffet, um nicht hinzu- finken; Tante Aglae hatte nichts Eiligeres zu thun, als Charbonneau am Kragen zu ergreifen und ihn zu verhindern, weiterzusprechen.
„Run, nur leise," sagte er sich loSmachend.
Ader Florence hatte sich hinreichend erholt, um über diese häßliche Scene Aufklärung haben zu wollen.
Und jetzt! ...
„Sie müsfen deshalb nicht meinen“, begann Charbonneau, „der Vater wird schon wiederkommen, und zwar bald; im Vorbeikommen habe ich Ihnen nur einige Neuigkeiten von ihm bringen wollen."
„Ihr habt schon Jemand hier in der Gegend troffen?" fragte Tante Aglae gemessen.
„O, schon viele Leute. Ich wollte Arbeit in Gasfabrik haben, habe aber andere gefunden . . . Ich habe drei Tage lang mit vielen Arbeitern ge-
Schule ist in möglichst enger Verbindung mit der Konfirmation zu erhalten und deshalb die doppelte Schulentlassung nicht zur allgemeinen Vorschrift zu machen; g) die Lokalschulinspektion für die konfessionelle Volksschule ist in der Regel einem Geistlichen der betreffenden Konfession zu übertragen und auch die Kreisschulinspektion möglichst konfessionell zu ordnen; h) das für Schulzwecke benutzte Vermögen der Kirchen und Kirchengemem- den ist den letzteren unter allen Umständen zu erhalten."
Ganz in demselben Sinne bewegten sich auch die Beschlüsse, welche die kurz vorher tagende Generalversammlung des deutschen Vereins für die evangelischen Volksschulen faßten, Beschlüsse, denen sich sogar eine in Bielefeld tagende Versammlung des evangelischen Bundes in Westfalen anschloß. Sie lauten:
1. , Das Recht der verschiedenen Religionsgemeinschaften auf konfessionelle Volksschulen muß klar und deutlich anerkannt und als unumstößlich hingestellt werden.
2 Die Begründung von konfessionellen Prwatschulen m der Diaspora, wo für eine öffentliche Konfessionsschule nicht die genügende Schülerzahl vorhanden ist, darf in keiner Weise erschwert werden. , , „„
3. Die Angelegenheiten des Religionsunterricht müssen mit den zuständigen Organen der Kirche vereinbart werden.
4. Die Ausbildung der Lehrer für konfessionelle Volksschulen muß auf konfessionellen Lehrerbildungs-Anstalten und durch Persönlichkeiten geschehen, die dem Bekenntniß ihrer Kirche aufrichtig zugethan^sln^stell^ngs-Fähigkeit an konfessionellen Volksschulen ist die selbsteigene Zustimmung der Lehrer zu dem Bekenntniß ihrer Kirche und eine Mitwirkung, der Kirche bei den betreffenden Lehrerprüfungen erforderlich.
6. Die Familie muß als die Grundlage des öffentlichen Bolksschulwesens anerkannt und bei der Schulorganisation in entsprechender Weise berücksichtigt werden.
7. Für jede konfessionelle Volksschule muß eine konfessionelle Schulpflege mit dem Ortspfarrer bezw. einem der Ortspfarrer als Vorsitzenden eingerichtet werden.
8 Die Kreisschulinspektion im Hauptamte muß konfessionell gesondert bleiben und darf nur solchen Persönlichkeiten übertragen werden, die auf dem Boden des Bekenntnisses ihrer Kirche ftcben.
9. Die berechtigten Forderungen des Lehrerstandes müssen erfüllt und den Lehrern muß amtlich und sozial die ihnen gebührende Stellung gegeben werden.
10. Das im Besitz der Kirche bezw. der Kirchengememden sich befindende Schulvermögen muß diesen unverkürzt erhalten werden." . .
Unb boch will man von einer Auslieferung ber preußischen Volksschule an ben „UltrarnontaniS- rnus" reben!
* In ber Frage ber Privatschulen soll, tote ber ,Schles. Zig.' von sonst gut unterrichteter Seite aus Berlin geschrieben wirb, bas Ministerium bereit sein, ben Mittelparteien erhebliche Zugestänbnisse zu machen- Bestätigung bleibt abzuwarten. Gegen bie Privat- fchulen wüthen bekanntlich am heftigsten bie National- liberalen, bie bamit ihren „Liberalismus" verrathen.
* Aus fruchtbaren Bode« gefallen ist nach ber .Köln. Ztg.' „das übereilte Wort des Grafen Caprivi" von bem Kampfe zwifchen Christenthum und Atheismus, ber ben tiefsten Grund des Kampfes um bas Volks- fchul-Gesetz bilbe: in der Kapuziner-Kirche zu Ehren- breitftein feien am Sonntag „in ber Predigt bie Nationalliberalen unb Freisinnigen als Atheisten unb Feinde der Kirche dar gestellt" und namentlich die,Köln. Ztg.' genannt worden; das wundere sie nicht, denn „gegen uns, bie wir hier im Westen von jeher bie preußische Fahne unb bie religiöse Duldung hochgehal- habt mit Herrn Fabries von uns gesprochen, er hat mir's gesagt."
„Dann will ich Ihnen nicht wibersprechen."
„Ihr werbet Eure Vertraulichkeit gegenüber bem- selben bereuen. Hättet Ihr mit Niemanden von Herrn Raymond gefprochen, so hättet Ihr ein Recht auf unsere Großmuth gehabt. Da Ihr aber als rechter Schwätzer bem eilten, ber Euch in ben Weg kam, ein Familieugeheimniß in bie Ohren setztet, so sehe ich nicht ein, wie 'Ihr Euch noch unterstehen könnt, eine Unterstützung von mir zu verlangen."
Charbonneau war betäubt von biefer Schlußfolgerung. Er hatte etwas ganz Anberes erwartet.
„Nein," rief er aus, das ist nicht schön von Ihnen, so einen Freund, einen Kameraden von Vater Raymond zu empfangen."
„Liebe Tante!" flehte Florence.
Still liebes Kind; Du warst noch in ben Windeln'' ba tarnen schon solche Einschüchterungen an mich heran."
„Ich hatte gebacht", fuhr ber Elende fort, „baß in biefem großen Hause wohl ein kleines Zimmer übrig wäre, worin ich wohnen könnte, unb eine kleine Arbeit, nicht zu schwer, um so einem armen Teufel wie ich bas tägliche Brod zu geben."
„Hier im Hause? Ihr feib verrückt!"
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gegen ben, welcher mißhandelt worben zu fein angiebt, Partei genommen werbe." — Wir zweifeln nicht, daß demnächst im Reichstage bei Berathung des Militär- Etats diese unhaltbaren Zustände zur Sprache kommen.
Die ,Norbd. Allgem. Ztg.' tritt heute bem sozialdemokratischen Parteiorgan entgegen unb schreibt: „Wenn ber sozialdemokratische ,Vorwärts' meint, wir hätten besondere Gründe, unseren Lesern den Wortlaut des gedachten Erlasses vorzuenthalten, so irrt er; wir hielten denselben aber nicht für etwas fo Außergewöhnliches, wie Andere. Die Richtigkeit dieser Auffassung ergibt sich schon daraus, daß unter bem 6. Februar 1890 ein kaiserlicher, denselben Gegenstand betreffender Erlaß eingegangen war." Die .Norddeutsche' läßt bann beibe Erlasse im Wortlaut folgen, weil, wie sie meint, deren Vergleichung ergibt, wie die für bas 12. Armeekorps in dem Erlasse seines Kvmmanbiren- ben gegebenen Direktiven allgemein gültige sind. Der Erlaß des Kaisers vom 6. Februar 1890 lautet:
Ich habe aus den Mir von den kommandirenden Generälen einger'eichten Nachweisungen über die Bestrafung wegen Mißhandlung Untergebener ersehen, daß die Bestimmungen der Ordre vom 1. Februar 1843 noch nicht durchweg in dem Geiste aufgefaßt und gehandhabt werden, in dem sie gegeben worden sind. In Meiner Armee soll jedem Soldaten eine gesetzliche, gerechte und würdige Behandlung zu Theil werden, weil eine solche die wesentlichste Grundlage bildet, um in demselben Dlenstsreudlg- keit und Hingebung an den Beruf, Liebe uud Vertrauen zu den Vorgesetzten zu wecken und zu fördern. Treten Fälle von fortgesetzten systematischen Mißhandlungen Untergebener hervor, so haben Mir die kommandirenden Generäle bei Einreichung der Nachweisungen zu berichten, welchen Vorgesetzten die Berant- wortung mangelhafter Beaufsichtigung trifft und was ihrerseits gegen denselben veranlaßt worden ist. Sie haben hiernach das Erforderliche zu veranlassen und den kommandirenden Generälen auch die Bemerkungen, zu welchen Mir die letzten Nachweisungen Anlaß gegeben haben, zugehen zu lassen.
Berlin, 6. Februar 1890.
(gez.) Wilhelm.
An den Kriegsminister.
* Bei ber allgemeinen Debatte über ben Volks- schulgksetzentwurf, speziell über bie ben Religionsunterricht unb bie Mitwirkung ber Kirche betreffenden Paragraphen, welche von ben Gegnern ber christlichen Volksfchule als so unerhörte Zugestänbnisse an „bie katholische Kirche" hingestellt werben, mag es angebracht fein, an bie Sortierungen zu erinnern, welche noch vor wenigen Monaten Vertreter ber evangelischen Kirche erhoben haben. Die im November v. I. in Berlin tagende Generalsynode nahm folgenden Antrag an:
„Hochw. Generalsynode wolle erklären, daß der konfessionelle Charakter der Volksschule grundsätzlich zu wahren sei, namentlich durch folgende Bestimmungen: a) für jede konfessionelle Schule ist ein konfessioneller Schulvorstand zu erhalten, bezw. zu bilden; b) in diesem Schulvorstand ist in der Regel der Vorsitz einem Geistlichen der betr. Konfession zu übertragen; c) die Volksschullehrer sind auf konfessionellen Lehrerbildungsanstalten für ihren Beruf vorzubereiten; d) konfessionellen Minderheiten ist beim Vorhandensein einer möglichst gering zu bemessenden Minimalzahl von schulpflichtigen Kindern das Recht auf eine konfessionelle Schule zu erkennen; e) da, wo den evang. Minderheiten in der Diaspora wegen einer zu geringen Minderzahl von schulpflichtigen Kindern dies nicht zugestanden werden kann, ist die Errichtung konfessioneller Privatschulen nicht zu erschweren und hierbei eine doppelte Belastung der Eltern zu Schulzwecken möglichst zu vermeiden; f) die Entlassung aus der
„Was gibt es?" fragte sie ängstlich; wer ist biefer Mann? was will man von mir?"
„Von Dir nichts, Kinb", ertoiberte hitzig bie Tante. „Ich genüge reichlich, um bem Herrn Rebe zu stehen."
„Aber er nannte einen Namen ..."
„Ja, ja, heute broht man fo, gestern brohte ein Anberer auf biefelbe Weise. Ich genüge. Geh', liebes Kind".
Florence hielt ihre beiben Hänbe vor bie Augen, aus benen heiße Thräneutropsen hervorquollen. Welche Ironie beS Schicksals! Vor wenigen Minuten erst hatte ihr Francis gefügt, bas Leben sei nicht schwer.