— Auch im Gesellenverein hielt der Präses, Herr Domkaplan Rübsam, eine der Feier deS Tages entsprechende Ansprache an die Gesellen, dann betonend, daß wir unserem Kaiser Liebe, Gehorsam und Ergebenheit schuldig seien. Nach einem dreifachen Hoch auf Se. Majestät wurde das Lied „Heil Dir im Siegerkranz" stehend gesungen. — Bei der Illumination zeichnete sich besonders ein Fenster des Elektrotechnikers Herrn B. Trabert aus. Dasselbe zeigte die von Blumen umgebene Kaiserbüste, welche als Blüthen sinnreich angebrachte Glühlampen trugen. Ueber der Büste sah man ein großes W von Eichenlaub, welches durch 10 Glühlampen erleuchtet wurde. Das ganze geschmackvolle Arrangement mit seinen wechselnden Lichtwirkun- gen zog fortwährend ein großes Publikum an. — Aus vielen größeren und kleineren Städten des deutschen Reiches liegen uns heute Nachrichten über die festlicke Begehung von Kaisers Geburtstag vor. Der Tag ist in ganz Deutschland allgemein als Festtag begangen worden uud vielfach waren großartige Veranstaltungen getroffen.
* Zu der für heute Abend angesagten Versammlung Her Handelsgewerbetreibenden wird uns von kaufmännischer Seile geschrieben: Das Gesetz, welches die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe ordnet resp. dafür sorgt, daß die Segnungen des Sonntags dem Handelsgehilfen und dem selbständigen Kaufmann nun auch in etwa zukommen, hat in ganz Deutschland unter den Kaufleuten, wie man in allen Zeitungen liest, große Befriedigung hervorgerufen. In den anderorts abgehaltenen Versammlungen, wurden die Einzelnen aus der Kaufmannschaft, welche noch engherzige und kleinlich egoistische Bedenken hatten, leicht zu einer besseren Einsicht bekehrt. Wesentlich ist bei den gesetzlichen Bestimmungen, daß alle Kaufläden gleichmäßig geschlossen werden müssen und daß deshalb dem Kaufmann kaum ein Schaden entstehen kann, da sich die Vorschrift nicht nur auf große Städte, sondern auch aus kleine Städte und auf's Land bezieht und sich eben die Kundschaft bequemen muß ihre Bedürfnisse in den Geschäftsstundeil des Sonntags oder viel richtiger Werktags zu kaufen. Die Beschäftigungszeit, welche das Gesetz bestimmt, beträgt höchstens fünf Stunden. Da ein großer Theil der hiesigen Landkundschaft und Arbeiterbevölkerung sich sehr daran gewöhnt hat, Sonntags zu kaufen und vielfach auch nicht in der Lage ist, sich ohne Nachtheil anders einzurichten, so dürfte es sich empfehlen, wenigstens vorläufig die höchst mögliche Stundenzahl (fünf) einzuführen. Ueber die Zeit, zu welcher die Läden offen sein dürfen, werden sich die Kaufleute einigen müssen. Einige Schwierigkeit bietet dabei die Berücksichtigung des „Haupkgottes- dienstes." Das Gesetz soll am 1. April d. I. in Kraft treten. Möge es die beabsichtigte Wirkung auf das soziale Leben ausüben. Zweifelns wird es auf das Familienleben seinen günstigen Einfluß nicht verfehlen und so wird es das Fundament festigen, auf dem Staat und Kirche stehen.
* Seitens der Vorstandschaft des Centralvereins der Bienenzüchter an der Rhön erhalten wir nachstehende Zuschrift: „Fulda, 28. Jan. Gegenüber der in Ihrem Blatte Nr. 21 vom 27. d. unter der Rubrik: „Stadt, Provinz und Nachbargebiet" in Imker-Angelegenheiten gebrachten Mittheilung, welche mehrere Unwahrheiten enthält, theilen wir Ihnen mit, daß 1) der Imker-Verein zu Fulda selbstständig besteht und nicht zu dem sogen. Verband hessischer Bienenzüchter-Vereine, welcher seinen Sitz in Marburg hat, gehört, 2) der Imker-Verein zu Fulda die Central- stelle für den Central-Verein der Bienenzüchter an der Rhön bildet, 3) die meisten Jmkervereine der Umgegend diesem Central-Verein als Zweigverein angehören und nicht an Marburg angeschlosfen sind und 4) der Central-Verein der Bienenzüchter an der Rhön mit dem Sitz in Fulda seine Ausstellung wie alljährlich so auch in diesem Jahre in Fulda selbst abhalten wird."
* Der heutige Vichmarkt war mit 282 Stück Rindvieh befahren. Der Handel zeigte wenig Lebhaftigkeit. — Ein scheu gewordener Ochse entriß sich heute morgen am Luckenberg seinem Treiber und rannte, nachdem er noch Letzteren bei dem Versuche ihn wieder einzufangen zu Boden geworfen hatte, durch die Straßen, eine allgemeine Panik verbreitend.
* In einem Hause der Langenbrückstraße entstand gestern Abend nach 7 Uhr Brandgefahr dadurch, daß glühende Asche in die mit dem Inhalt eines alten Strohsackes gefüllte Grube des Aborts geworfen wurde. Der aufsteigende Qualm erfüllte fast das ganze Haus und verursachte einen Zusammenlauf der Umwohner. Durch rasches Eingreifen wurde der Brand im Entstehen gelöscht. Möge dieses Vorkommniß für Leute, die mit altem Stroh und glühender Asche ähnlich verfahren, als Warnung dienen.
* Wie das kgl. Landrathsamt in Fulda bekannt gibt, wird am 28. d. M. zu Neustadt (Neuhof) Kreis Fulda, in der dortigen Gastwirrhschaft von A. Weber eine Verpflegungsstation für mittellose, mit Wanderscheinen versehene Wanderer, eröffnet. Die Station verabfolgt lediglich in den Stunden von IV2 bis 3 Uhr Nachmittags unentgeltlich Kaffee und Brod. Andere Unterstützungen, insbesondere auch Unterkunft für die Nacht oder Mittagbrod, werden nicht gewährt,
andererseits wird aber auch keine Arbeitsleistung verlangt. Die Wanderscheine sind vor der Einkehr m die Station dem Bürgermeister Jahn zu Neustadt zur Abstempelung vorzulegen.
* Nach einer neuerdings getroffenen Anordnung wird die Einlösung der Zinsscheine der Reichs-Anleihe bis auf Weiteres bereits mit dem 21. des dem Fälligkeitstermin voraufgehenden Monats beginnen.
* Ob man in kaufmännischen Geschäften den Hut abnehmen müsse, oder denselven aufbehalten dürfte — über diese Kapitalfrage wünschte ein Leser der ,Kgsb. Allg. Ztg/ Antwort. Derselbe theilte dem genannten Blatte zwei Fälle mit, in welchen die betreffenden Kunden nach Abschluß des Geschäfts über eine halbe Stunde nach ihren Hüten suchten. Das ganze Personal sucht mit, ohne sie zu finden, bis sich schließlich herausstellte, daß beide Male die Kopfbedeckungen durch Versehen unter Waaren verpackt waren. Kann man denn nicht — fragte der Abonnent — ohne den Anstand zu verletzen, seine Kopfbekleidung in Verkaufsiäden aufbehalten? — Die ,Kgsb. Allg. Ztg.' bemerkt hierzu nicht unzutreffend: „Wir meinen, oaß dies schließlich Jeder halten kann, wie er will, eine „Verletzung des Anstandes" bedeutet es wohl kaum, wenn man bedeckten Hauptes, seine Einkäufe macht. In Geschäfkssachen hört nickt nur die Gemüthlichkeit, sondern auch alle überflüssige Höflichkeit auf. In dem „größten kaufmännischen Geschäft", der Börse, behält man ebenfalls den Hut auf dem Kopfe. Auch wirb es sich aus hygienischen Gründen empfehlen, die Behauptung nicht abzunehmen, weil in einem Laden Zug herrscht. Jedenfalls glauben wir, daß jeder Kaufmann lieber einen Kunden bedeckten Hauptes sieht, der seine Rechnung berichtigt, als einen barhäuptigen, der sie schuldig bleibt." Mit der letzteren Behauptung werden sich die Herren Kaufleute ohne Zweifel rückhaltlos einverstanden erklären.
X Obernüst (Pfarrei Schwarzbach), 25 Januar. Heute feierten Die Eheleute Christian Uth und Christiana Üth, geb. Rehm, dahier in voller Rüstigkeit das seltene Fest der goldenen Hochzeit. Se. Maj. der Kaiser beehrte dieselben durch Verleihung der Ehe- Jubiläums-Medaille.
* Der in Nr. 20 unseres Blattes aus Mardorf gebrachte Vorfall bedarf einer Berichtigung. Der verstorbene Bursche ist nicht, wie angegeben war, auf der Straße liegen geblieben, sondern Abends 9 Uhr, allerdings in angetrunkenem Zustande, nach Hause gekommen und hat sich gegen 10 Uhr unter Beihilfe feiner Geschwister zu Bett begeben. Bei dem um 2 Uhr erfolgten Nachsehen fand man ihn ruhig schlafend, jedoch um 6 Uhr Morgens tobt im Bette; allen Anzeichen nach ist er in Folge eines Hirnfchlags kurz vorher ver- fchieden.
* Büdingen, 26. Jan. Der vor einiger Zeit beim hiesigen Amtsgerichte beantragte Entscheid darüber, ob der Geruch von vier Ziegenböcken gesundheitsschädlich sei, ist vorgestern erfolgt. Das Amtsgericht hat nach Anhörung von zwei Sachverständigen (Aerzten) erkannt, daß der Geruch benannter Thiere zwar nicht besonders gesundheitsschädlich sei, dagegen den Bewohnern des Hauses, in welchem die Ziegenböcke eingestellt gewesen, eine so große Belästigung verursache, daß die Wegbringung der Böcke angeordnet werden müsse.
e Jena, 26. Jan. Aus Anlaß der goldenen Hochzeit im Großherzogl. Herrscherhaus wird jetzt im Lande Weimar ein Aufruf an alle Bewohner erlassen, Beiträge zu einer Stiftung für Gemeindepflege im Großherzogthum beizusteuern. Gewiß haben wir gegen den edlen Zweck dieses Aufrufes nichts einzuwenben. Was werden aber die Herren Unterzeichner davon denken, wenn wir ihnen verrathen, daß hier in Jena gegen die zu demselben edlen Zwecke berufenen kathol. Schwestern fortwährend eine Hetz- und Maulwnrfs- arbeit getrieben wird, wenn Patienten mit Vorwürfen angegangen werden, weil sie eine barmherzige Schwester zu ihrer Pflege beriefen ? In der Thai scheint es schon einmal „geglückt" zu sein, die barmh. Schwester wieder zu entfernen, während ein anderer Patient der pflegenden Schwester erklärte, er „lasse sich durch solche Vorwürfe nicht irre machen". Die kathol. Landesbewohner fallen also zu einer Stiftung für Gemeindepflege beitragen, gleichzeitig aber wird ihren eigenen Schwestern daS Leben fauer gemacht. Soll das etwa die vielberufene Toleranz und christliche Liebe fein? Nebenbei bemerkt, bildet der Inhalt des Aufrufes auch eine schöne Beleuchtung des Satzes, den unlängst Jemand gelassen in der Zeitung aussprach, daß durch die Berufung von Schwestern nur die Angehörigen entwöhnt würden von dem Princip, ihre Kranken selber zu pflegen!
Vermischtes.
* Ein wichtiges Jubiläum fällt in das Jahr 1891, und fast wäre das letztere vorübergegangen, ohne daß dieses Jubiläums gedacht worden wäre. Es sind nämlich grade dreihundert Jahre seit der Einführung des Kaffees in Europa vergangen. Im Jahre 1591 brachte der Orientreisende Prosper Albinus den ersten Kaffee aus Egypten mit nach Venedig. Sofort verbreitete sich die bis dahin gänzlich unbekrnnte Frucht durch ganz Italien. Langsamer ging die Einführung bei Kaffees in andern europäischen Ländern vor sich, 1614 wurde Frankreich, 1650 England mit dem duftenden Mokka beglückt und von England breitete er sich bald über alle Länder Europas aus. Aber es dauerte lange, bis der Kaffee ein so allgemeines Getränk wurde, wie er es heut zu Tage ist. So wurde z. B in Sachsen noch zu Anfang dieses Jahrhunderts von dem Landvolk nur des
Sonntags, oder wenn man Gäste bei sich ausgenommen hatte Kaffee getrunken."
(Das Klavier in der Küche.) Zu einer Amtsperson kommt eine nett gekleidete Bürgersfrau in sichtlicher Erregung und ruft: „I bitt', muß i mir das g'fallen lassen?" — „Ja, was ist denn geschehen?" — „I bitt', i frag', ob i mir so 'was g'fallen lassen muß. Da is das Dienstbotenbuch von der Kathi. Geb'n's ihr's nimmermehr z'ruck, i bitt' Jhna!" — Die Amtsperson wird etwas ungeduldig. — „Was g'scheg'n is? Daß i Jhners der- zähl! Denken's Jhna. Das Mad'l is jetzt im dritten Monat bei mir und i und mei' Alter halten's wie's Kind im Haus. Sie hat alle vierzehn Täg ihr'n Ausgang, und obwohl sie a Nachtmahlgeld hat, kriegt's do gnua außi in d'Kuchel, wann mir a warm's Nachtmahl haben. Wissen's, Sie können, Herr Rath, umfragen bei alle Hausleut' und in der Nachbarschaft nach mir. Net an Argamentel von an Anstand habe'n m'r g'oabt, unser Lebtag nix z'thun mit der Polizei und mit'n G'richt und neidig san mir scho' gar riet." — „Ja, fassen Sie sich kürzer!" — „Glei! glei! Na kummt die Kathi net neuli zu mir, ob i ihr net erlauben thät', daß sie das Wasserbankel und zwa Schaffeln außi stellt in's Burzimmer. I schau's an und denk' mir: Mit dem Madel is net recht richtig! I frag's: Ja, z'wegen was denn die Umramerei? Wissen's, was g'sagt hat? Wissen's? Na, Sö derrathen's net, denn so was war ja no net da. Sie braucht, sagt's zu mir, jetzt den Platz für a klan's Klavier, was sie st' einistellen laßt, und alle Sunntag nach'n G'schirrabwaschen kommt nachher ihr Liebhaber, mit den sie si' Duetten einstudireu will! Is das erhört? I hab' glaubt, i möcht mi stante pede auf'n Kopf stellen, wie das Mad'l m'r das sagt. A Klavier will's in d'Kuchel einistellen und am Sunn- ta« mit'n Liebhaber Duetten singen. I bitt', nehm's ihr das Büch'l weg, sonst amal a Frau, zu der s' kommt, den Veit'ltauz vor lauter Gift und Gall'." - Die Amtsperson gab der nicht ohne Unrecht aufgeregten Frau eine kleine Belehrung und besänftigte sie, worauf die bedauernswerthe Dienstgeberin sich ent- fernte. So geschehen in Wien im Oktober des Jahres 1891.
Literarisches.
Im Verlage der Paulinus - Druckerei in Trier erschien soeben: „Gesetzenkeuntnis schützt vor Strafe nicht!" Lustspiel in 3 Auszügen (7 Personen). Nach einer älteren humoristischen Erzählung frei bearbeitet von Max Hohnerlein. Preis 60 Psg. Die Handlung ist durchaus originell. Der Rentier Reichmann glaubt dem Redakteur eines Witzblattrs nachtragen zu dürfen, daß derselbe wegen Preßvergehen eine Anzahl Strafen erlitten. Der aber bringt es zu Stande, innerhalb 24 Stunden ihm ungefähr ein halbes Dutzend unfreiwilliger Vergehen gegen das Strafgesetzbuch nachzuweisen, und macht ihn dadurch mürbe. Die Entwickelung der Handlung führt zu einer Reihe der humorvollsten Situationen. Das Stückchen ist flott geschrieben und erfordert keine besonderen Dekorationen und Kostüme.__________________
Neueste JofL
Belgrad, 27. Jan. Male Novine' melden in einem Extrablatt, Stambulvw fei das Opfer eines Altenr ates. Zwei Männer schaffen nach ihm aus einem Gestrüpp, als er den Wagen verließ. Der Minister des Auswärtigen, Grekow, übersandte heute eine Note an die diplomatischen Agenten, wonach die Verletzung leicht sei. Der hier angekommene Assistent Professor Billroths, Dr. Effelsberg, habe erklärt, die Kugel sei ohne jede Gefahr zu exstirpiren. (Frkf. Ztg.)
„Aus Gott nnv eigne Kraft vertraut V‘
Das sei des Mann's Parole.
Den Weichling, der in Federn liegt, Daß ihn der Kuckuck hole!
Ob Du am Pflug im Sonnenbrand
Durch tiefe Furchen schreitest, Ob Du im Schweiß des Angesichts Die Garben zubereitest;
Ob auf der Tenne, ob im Feld Die Tropfen perlend fielen — Du bist ein Mann! Voll Stolz weif' her Die Hände voller Schwielen!
Doch denke bei der Arbeit auch Und rech'ne klug und weise!
Dann bleibt Dein „Soll" und „Haben" stets Im richtigen Geleise.
Sei sparsam! Dreh' den Thaler um, Eh' Du ihn ausgibst, dreimal! Und hast Du wicht'ge Sachen vor, So schlafe drüber zweimal.
Was Gutes Dir die Neuzeit beut',
Nicht weis' es schroff zurücke,
Nicht Stillstand, nein, das Vorwärtsgeh'n
Bahn' Dir den Weg zum Glücke.
Sei friedlich dann, bedenke stets:
„Die Einigkeit gibt Stärke!"
Noch nie schuf Zwietracht, glaub' es mir, Auf Erden große Werke.
Sei heiter, fröhlich, brav und gut!
Und ging's auch noch so sauer, Bleib' immer — immer nur: Ein wahrer, rechter Bauer!(Wests. Bauer.)
Meteorotognwe Beobachtangen
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Wetter.
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Der Luftdruck, welcher jetzt auf feiner normalen Höhe (ober' Jahresmittel) sieht, ist in ben letzten 24 Stunden um weitere 7 Mill, gefallen. Temperatur etwas gestiegen. Die Luftströmung feit früh nordwest- lich mit geringer Windstärke.
Ein tiefes Minimum unter 375 Mill, liegt nordwestlich von den Lofoten und ist gefolgt von einem zweiten im Norden Schottlands, während über dem kontinentalen Europa bet Luftdruck zwar ebenfalls abgenommen hat, aber noch überall ein hoher ist. Bei meist schwacher südwestlicher Luftströmung ist das Wetter über Deutschland warm und trübe. Vielfach neblig, fast allenthalben fielen Niederschläge, über Ost- und Südeuropa stellenweise Schnee. Da das ist in Nordwesten neu erscheinende Minimum östlich fortschreiten wird, so ist die Fortbauer ber milbeu Witterung bei an ber Küste aufsrischenben südwest-
lichen Winden zu erwarten.
Letzte Beobachtung 10V, Uhr Morgens.
Luftdruck — 738,4 mm. steigt bei NW. wieder — Lufttemperatur — 1,0’ C. — Luftfeuchtigkeit — 94’/o. — Wolkenzug Nimbus NW — Windrichtung NW2 — tzlmmelsansicht bedeckt.