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22 Donnerstag, den 28. Januar 1892. 19. Fahrgang
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Schulgesetz geäußert habe, und derselbe nach Annahme der ,Boss. Ztg." aus dem Ministerium ausscheiden werde. Ist die Meldung richtig, so hätten die,Hamb. Nachr." gute Fühlung gehabt, da sie schon vor mehreren Tagen zu melden wußten, die Stellung Miquels sei erschüttert. Vielleicht aber haben wir es auch lediglich mit einem Beruhigungspulverchen für die Nationalliberalen zu thun, welche sich sehr gereizt zeigten, daß „ihr" Minister nicht entschieden genug Front gegen das Schulgesetz gemacht habe.
* Man thut unseren Liberalen entschieden unrecht, wenn man ihnen nachsagt, sie hätten kein ausnehmend zartes Gefühl für Gewissensfreiheit. Sobald es sich nur nicht um Katholiken und etwa auch orthodoxe Protestanten handelt, sind sie die entschiedensten Gegner der Vergewaltigung des Gewissens in jeder Form. Der preußische Kultusminister hat eine Entscheidung erlassen über den Religionsunterricht der Kinder von Dissidenten. Solche Kinder sollen an dem Religionsunterricht der öffentlichen Volksschule theil nehmen, wenn nicht der Nachweis erbracht wird, daß für den religiösen Unterricht anderweit nach behördlichem Ermessen in ausreichender Weise gesorgt ist. Das ist die Anwendung des in dem neuen Schulgesetze ausgesprochenen Grundsatzes, daß kein Kind ohne den Religionsunterricht seiner Konfession bleiben soll. Die liberale Presse ist einstimmig der Ansicht, daß es sich um „Vergewaltigung des Gewissens" handelt, um einen Versuch dessen, was wir unter dem jetzigen. Kultusminister und dem neuen Schulgesetz noch erleben werden. Alles in das Ermessen der Behörden zu stellen, das öffnet ja der Willkür Thür und Thor. Dagegen müssen die Dissidenten geschützt werden. Daß bei dem Religionsunterricht für katholische Kinder die Hauptsache in das Ermessen der Behörden gestellt werde,
Em Gpser der Wcht.
Roman nach dem Französischen des Xaver Didier von H. von Remagen.
(12. Fortsetzung.)
Das junge Mädchen konnte nicht vorübergehen, ohne ihn zu sehen. Als Florence sich unversehens diesem Schatten eines Unglückseligen gegenüber sah, war sie mehr überrascht, als erschrocken. Sie hatte im Verlaufe der letzten Wochen Gelegenheit genug gehabt, das Treiben dieses Ritters von der traurigen Gestalt kennen zu lernen, der im freien Felde träumte, ungefährlich und elegisch.
Außer dem Umstande, daß xr seit den letzten Tagen nicht mehr in den zwischen Grange-Verte und dem Dorfe liegenden G filden umher schlich, fand sie eine Beruhigung darin, daß sie voraussetzen zu dürfen glaubte, daß die am vorigen Tag zwischen ihrer Tante und Frau Fabries stattgehabten Erklärungen dem jungen Manne für immer den Geschmack an der Jagd nach ihrer Mitgift verdorben haben mußte.
®ie fußte sich schnell überzeugen, daß sie sich geirrt hatte. Er betrachtete sie mit unheimlich düsterem Blicke, mit m Verzweiflung gekreuzten Armen, und sobald sie m seiner dichren Nähe war, ging er auf sie zu.
„Mein Fräulein", sagte er mit einer hohlen Grabesstimme, „werden Sie mir die Gnade gewähren, mich anzuhören, wenn ich Ihnen schwöre, daß es das erste
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Schule verlangen. Man hat in letzter Zeit viel davon gelesen, wie in der Umgegend von Berlin katholische Schüler in protestantischen Schulen von protestantischen Lehrern protestantischen Religionsunterricht erhielten. Man hat nichts davon gelesen, daß die liberale Presse das als Vergewaltigung der Gewissen verurtheilt hätte. Vermuthlich war sie der Ansicht, so etwas fördere den Frieden unter den Konfessionen. Nur Dissidenten, d. h. vorwiegend Leute, die keine Religion haben und sich „freireligiös" nennen, können sofort auf die liberale Beihilfe rechnen, wenn ihr Gewissen von dem Staate „vergewaltigt" wird.
* Die Gehalte Verhältnisse der Lehrer werden nach dem neuen Volksschul - Gesetzentwürfe folgendermaßen geregelt: Nach dem Entwurf soll jeder definitiv angestellte Lehrer an einer öffentlichen Volksschule ein festes nach den örtlichen Verhältnissen und der besonderen Amtsstelle des Lehrers angemessenes Diensteinkommeu erhalten, welches bestehen soll 1. in einem Grundgehalt, 2. in Alterszulagen, 3. in freier Dienstwohnung oder entsprechender Mieths- und letzte Mal sein wird, wo ich den Muth habe, Sie anzureden, und daß ich Sie dann auf immer von meiner Gegenwart befreien werde?"
Florence machte große Augen, als sie diese Sprache hörte, die so sehr verschieden von der Art der Unterhaltung war, welche sonst die gute Sitte einem Manne erlaubt, wenn er zum ersten Male mit einem Mädchen von guter Gesellschaft spricht.
Der Advokat bemerkte kaum den Eindruck seiner Worte, als er zu seinem zweiten Effekte griff.
Seine Niedergeschlagenheit verschwand, seine Steifheit verflog, die niedergehaltene Aufregung machte Anstalt, auszubrechen.
„Ich habe die bittere Wonne schmecken wollen, ans Ihrem eigenen Munde das unerbittliche Urtheil zu vernehmen, das meine Träume und mein Leben zerstört, und ich habe gehofft, davon zu sterben."
Der Ton, womit er dies sagte, war meisterhaft und das Wort „sterben" zitterte in herbem Schmerze auf seinen Lippen.
Dies Zeugmß konnte er sich selbst nicht versagen, und des Eindruckes gewiß, ging er zum folgenden Effekte über und er überließ sich der Gewalt seiner Beredsamkeit, für welche er sich so eifrig vorbereitet hatte; seine Stirne hob sich, das Auge flammte, die Hände zogen sich krampfhaft zusammen:
„O, mein Fräulein," begann er mit Feuer, „als Ihr theures Bild, als Ihr edles Auge . . ."
Entschädigung. Das Grundgehalt für alleinstehende oder erste Lehrer darf in keinem Falle niedriger als auf tausend Mark jährlich bemessen werden. Die Alterszulagen sind nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse in der Weise zu gewähren, daß der Bezug 5 Jahre nach der definitiven Anstellung int öffentlichen Schuldienste, für die zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes bereits definitiv angcstellten Lehrer 10 Jahre nach Eintritt in den öffentlichen Schuldienst beginnt, und daß mindestens 6 Stufen mit einem jedesmaligen Zwischenräume von höchstens 5 Jahren eingerichtet werden. Das Gehalt ist durch den Regierungspräsidenten im Einvernehmen mit dem Bezirksausschuß, und falls ein Einvernehmen beider Behörden nicht erreicht wird, nach Anhörung des Oberpräsidenten durch den Unterrichtsminister 'festzusetzen. Vor der Festsetzung ist der Gemeindevorstand, eventuell der Kreisausschuß zu hören. In welchen Zeitabschnitten die Alterszulagen den Lehrern bewilligt werden sollen, beschließt die Gemeinde. Der Betrag der Alterszulagen wird in allen Ortschaften, nicht bloß wie bisher in denen bis zu 10,000 Einwohnern, gewährt. Die Alterszulagen werden in Zukunft nicht mehr vom Staate unmittelbar an die Lehrer gezahlt, sondern an die Kasse des Schulbezirks, und zwar vierteljährlich zum Voraus. Je nachdem der Lehrer nun 10, 15, 20, 25, 30 oder 35 Dienstjahre hat, beziehungsweise 5, 10, 15, 20, 25, 30 Jahre definitiv angkstillt ist, erhält die Gemeinde einen Staatszuschuß von 100, 200, 300, 400, 500, 600 Mark und für die Lehrerin 70, 140, 210. 280, 350, 420 Mark als Alterszulage und außerdem noch (auf Grund des Gesetzes vom 31. März 1889) „zur Erleichterung der Schullasten" in Folge Wegfalls des Schulgeldes 1. für einen alleinstehenden oder , einen ersten Lehrer 600 Mk., 2. für einen zweiten ordentlichen Lehrer 400 Mk., 3. für einen andern ordentlichen Lehrer 300 Mk., 4. eine ordentliche Lehrerin 150 Mk., 5. für einen Hilfslehrer und eine Hilfslehrerin 100 Mk.
* Im Abgeordnetenhause wurde die 1. Berathung des Volksschulgesetzes fortgesetzt. Abg. Dauzenberg (Ctr.) spricht sich für den Entwurf aus und hält es für sehr bezeichnend, daß der Abg. Reichensperger den heutigen Liberalen gegenüber die Verfassung verthei- digen mußte. Redner weist insbesondere die Noth- wendigkeit der sorgfältigen dauernden Ueberwachung des Religions-Unterrichtes der Lehrer durch die Geistlichen nach und begrüßt die Unterrichtsfreiheit, so wenig davon der Entwurf auch gewähre. Redner faßt seine Ausführungen schließlich dahin zusammen, daß die Regierung durch den Entwurf sich im Vaterland wohlverdient gemacht habe. (Beifall im Centrum.) Abg. Richter befürwortete die Berathung aller grundlegenden Bestimmungen des Entwurfes im Plenum, anstatt in der Kommission, und sucht dem Centrum Widerspruch nachzuweisen, da Windthorst im Vorjahre auf Grund der Verfassung ein ganzes Unterrich sgesetz ver-
Mit trockenem Tone unterbrach ihn Florence:
„Die Behörden wissen sicher nicht, daß ein Irrsinniger hier durch's Feld läuft; erlauben Sie, mein Herr, daß ich, znr Sicherheit der öffentlichen Wege, mich beeile, dieselben davon in Kenntniß zu sitzen."
Schnell sich umwendend schlug sie die Richtung nach dem Dorfe wieder ein, weil dasselbe eher zu erreichen war, als ihre eigene Wohnung.
Gustav Fabries stand da, betäubt, wie Jemand, der einen schweren Schlag auf den Kopf empfangen hat; seine Ohren sausten von dem erbarmungslosen Spott, den Fräulein Florence über ihn ausgeschüttet hatte. t
Welcher Erfolg! Welch' ein Sturz!
Da ging sie eiligen Schrittes, fast mehr amüsirt von dem Vorgänge, als beleidigt; so nahe liegen in Szenen solcher Natur die Beleidigung und das Lächerliche bei einander.
Und doch war es das Lächerliche, das die Oberhand behielt. Gustav Fabries fühlte sich zerschmettert davon und es war ihm klar, daß Niemand ihn ansehen könnte, ohne ihn auszulachen.
Ein Anfall von Wuth überkam ihn. Schulden haben und nicht wissen, wie dieselben bezahlen, wäre nichts im Vergleiche zu dem Wespenneste, in welches seine Eigenliebe gerathen war. Mit langen Schritten eilte er jetzt seinem Wagen zu. Wie sollte er den Korb verheimlichen, den er in solch' höhnischer Weise em
Deutsches Deich.
Berlin, 26. Januar.
* Der Trinkspruch des Kaisers bei dem gestrigen Diner anläßlich der Anwesenheit des Württem- bergischen Königspaares lautete:
„Ew. Majestät rufe Ich von Herzen ein Willkommen zu, und zugleich mit diesem Willkommenruf verbinde Ich Meinen und der Kaiserin innigsten Dank für den freundlichen Besuch, den beide hohe Majestäten uns gespendet haben. Ew. Majestät kommen hierher nicht in eine fremde Stadt und nicht in fremde Räume. Die Truppen, die Sie begrüßten, die Waffen, die sich Ihnen entgegenstreckten, sind alte Bekannte. So allbekannt sind auch die Verbindungen zwischen Unseien Häusern und so allbekannt und fest die Freundschaft, die Unsere Altvordern mit einander verband und die Uns innig jetzt umschlingt. Im Bewußtsein, daß diese Freundschaft für Unser ganzes Leben zum Heile Unserer beiden Länder und Unseres gesammten Vaterlandes ausschlagen werde, erhebe Ich Mein Glas und trinke auf das Wohl der beiden Majestäten, des Königs und der Königin von Württemberg!"
Der König von Württemberg erwiederte hierauf:
„Ew. Majestät gestatten Mir, daß Ich im Namen der Königin und in Meinem Namen den herzlichsten Dank zum Ausdruck bringe.für den herrlichen, schönen und warmen Empfang, den Wir in der Residenz Ew. Majestät gefunden haben. Richtig haben Ew. Majestät erwähnt und betont, daß Ich nicht in fremdem Lande und in ftemdem Orte hier bin. Sind es doch die schönsten Jahre Meines Lebens, die Ich in der glorreichen Armee Ew. Majestät zubringen durfte. Diese Jahre der Erinnerung find ein dauernder Kitt, der mich mit der Armee, mit Eurer Majestät verbindet; sie sind zugleich ein Band, das fest umschlingen soll die Beziehungen Meine» Landes zu dem deutschen Reiche, zu Eurer Majestät. Gestatten Eure Majestät, daß Ich die Versammelten auffordere, auf das Wohl Eurer Majestät und Ihrer Majestät der Kaiserin zu trinken!"
* Der König von Sachsen, sowie der Prinz und die Prinzessin Friedrich August von Sachsen sind mit ihrem Gefolge heute Mittag 12 Uhr von Dresden in Berlin eingetroffen, woselbst er vom Kaiser am Bahnhofe empfangen wurde.
* Die Nachricht der ,Köln. Ztg." daß Finanz- Minister Dr. Miquel ein formelles Entlaffungsgesuch eingereicht habe, wird angezweifelt. Man glaubt, daß Miquel dem Kaiser privatim seine Bedenken über das