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Direktor im Reichs-Postamte $)r.

Berlin, 18. Januar.

* Der 17. Januar war bisher für das katholische Deutschland eine Art Festtag: der Geburtstag Windt- horst s. Jetzt ist es ein Trauertag. In wehmüthiger Erinnerung gedenken wir an diesem Tage des großen Mannes, unseres unvergeßlichen, Heimgegangenen Führers im Kampf und Sieg. Es war ein Akt wahrer Pietät, den das Centrum übte, wenn es den großen Führer und den treuherzigen Freund bei einem Geburlstags- mahle feierte und ebenso ein Akt der Pietät, wenn es dem Verstorbenen zu Ehren eine Erinnerunas- feier veranstaltete. Dieselbe fand Abends im großen Festsaale des Kaiserhofes, wo in früheren Jahren auch die Geburtstagsfeiern abgehalten zu werden pflegten, statt. Um 6 Uhr Abends waren die Centrumsfraktionen des Reichstags und des Landtages und unter hervor­ragenden Gästen auch das Herrenhaus-Mitglied Dr Frhr. v. Schorlemer-Alst versammelt. Während der Tafel nahm zunächst der Vorsitzende der Centrums- fraktion des Reichstags, Herr Graf Ballestrem das Wort, welcher nach Begrüßung der Anwesenden dem

in die persönliche Freiheit eingreifen würde. Der Bei­tritt zum Post-Assiftenten-Verein sei nicht verboten, aber der Verwaltung nicht erwünscht; sie habe den Beamten die Gründe hierfür dargelegt. Abg. Richter (frs.) wandte sich gegen Uebertreibungen hinsichtlich der Sonntagsruhe. Die Konsequenz der Stöckerschen For­derungen würde völlige Stockung des Verkehrs und selbst die Ausübung der Thütigkeit der Geistlichen an Sonntagen sein. Die Privatmusiker würden am meisten durch die Militärmusik geschädigt. Abgg. Singer (Soz.) und v.Diederich(Els.) sprachen von Ueberlastung derLand- briefträger. Die fortdauernden Ausgaben des Postetats wurden angenommen. Morgen: Etat.

mit seinem weniger als mittelmäßigen Vermögen ver­einigen könnte oder sollte? Niedrige Seelen sind für die Logik edler Seelen unzugänglich, und so war es auch hier.

setzungen für Ertheilung von Privatunterricht und Leitung von Privatschulen nicht mehr zu, so kann durch einen mit Gründen zu versehenden Beschluß des Be­zirks-Ausschusses die fernere Unterrichtsertheilung oder Anstaltsleitung untersagt werden. Gegen den Beschluß ist der Antrag auf mündliche Verhandlung bezw. Klage beim Oberverwaltungsgericht zulässig. Der Privat­unterricht untersteht der A u f s i ch t des Regierungs­präsidenten.

Während der vorjährige Entwurf bestimmte, daß das gesammte Schulzwecken gewidmete Vermögen, also auch das von Stiftungen u. s. w., an die bürgerliche Gemeinde übergehen und in einen allgemeinen Fonds ausgeschüttet werden solle, soll nach dem neuen Ent­wurf dieses Vermögen mit allen daran haftenden Rechten und Pflichten für die einzelnen Schulen als besondere Schulstiftung bestehen bleiben. Die Ver­tretung der Schulstiftung in rechtlicher Beziehung steht den Schulvorständen zu, ebenso die Verwaltung des Sttftungsvermögens. Die Schulvorstände haben darüber den Gemeinden Rechnung zu legen. Das Vermögen ist, soweit erforderlich, zur Erhaltung der betreffenden Schule zu verwenden. Ein Rückgriff auf das Ver­mögen selbst ist nur insoweit gestattet, als es dem Stistungszwecke entspricht. Nur die Vermögensstücke, welche unmittelbare Verwendung für Schulzwecke fin­den (Schulräume, Geräthe, Dienstwohnungen, Spiel- und Turnplätze) werden durch die bürgerliche Gemeinde verwaltet.

In Bezug auf die Organisation der Schul­verwaltung, der Schulbehörden, die Dienst- einkommens-Verhältnisse derLehrer u.s.w entspricht die Vorlage dem, was bisher bereits darüber bekannt geworden ist. Erwähnt fei nur noch, daß der Schulvorstand besteht 1. aus dem Orts-Schul- Jnspektor als Vorsitzenden. Sofern der Orts- Schm-Inspektor nicht zugleich der mit der Leitung des Religions - Unterrichts betraute Geistliche sein sollte, aus 2. diesem Geistlichen, 3. einem an der Schule angestellten Lehrer, 4. aus sämmtlicher Schulvorstehern, 5. aus mehreren (mindestens 3) Mit­gliedern, welche von den zur Schule gehörigen Haus­vätern gewählt werden. — Der G o ß l e r'sche Entwurf dagegen wollte zu dem aus dem Gemeindevorsteher und Mitgliedern der Gemeindebehörden oder aus diesem und Gemeindemitgliedern bestehenden Schulvorstande bezw. zu den aus Vertretern der zum Schulverbande gehörigen Gemeinden bestehenden Schnlausschusse den wrl Leitung des Religionsunterrichts betrauten Geistlichen sowie einen oder zwei im Schulbezirke an- gestellte Lehrer nur widerruflich von der Schul- Aufsichts - Behörde als Mitglieder bestelleu lassen.

Der ganze Entwurf umfaßt 194 Paragraphen, während der vorjährige 203 zählte.

welcher von der Vorbildu ng derLehrer handelt. Die wichtigsten Bestimmungen sind folgende:

DieLehrer-Seminare sollen auf konfessio­neller Grundlage eingerichtet werden und die Leiter und Lehrer an diesen Anstalten der betr. Kon­fession angehören. Die Einführung neuer Lehrpläne unö neuer Lehrbücher für den Religionsunter- ridjt erfolgt im Einvernehmen mit den zustän­digen kirchlichen Oberbehörden. Die Semmar- direktoren werden vom Könige ernannt; die Lehrer auf Vorschlag des Provinzial-Schulkollegiums durch den Unterrichtsminister. Die mit der Ertheilung des Reli- glonsunterrichts zu beauftragenden Lehrer sind vorher den kirchlichen Oberbehörden namhaft ju machen behufs Steigerung, ob gegen Lehre und Wandel derselben Einwendungen zu erheben sind. Die kirchlichen Oberbehörden sind befugt, jederzeit von dem Religionsunterricht an den Seminaren durch einen Kommissarius nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Prov.-Schulkollegiums Kenntniß zu nehmen und vorge­fundene Mängel dem Provinzialschulkollegium mitzu- theilcn. Der Prüfungs-Kommission für die Seminare gehört auch ein von der kirchlichen Ober­behörde gesandter Kommissar an. Als Lehrer kann nur angestellt werden, wer die vorgeschriebene Prüfung bestanden hat; an dieser Prüfung kann sich die kirchliche Oberbehörde durch einen Be­auftragten mitStimmrecht betheiligen. Erhebt der- Me wegen ungenügender Leistungen im Gegensatz zur Mehrheit der Prüfungskommission Widerspruch gegen die Ertheilung des Befähigungszeugnisses, so ist an den Oberprastdenten zu berichten, welcher im Einvernehmen mit der kirchlichen Oberbehörde zu entscheiden hat. Ist ein Einvernehmen nicht zu erzielen, so ist dem Lehrer das Lehramtszeugniß mit Ausschluß der Befähi­gung für den Religionsunterricht zu ertheilen.

Drei neue Paragraphen beschäftigen sich sodann mit dem Privat-Unterricht. Der vorigjährige Entwurf bestimmte einfach, daß zum Besuche der öffent­lichen Volksschule die Kinder nicht verpflichtet sind, die anderweit einen Unterricht empfangen, „welcher nach dem pflichtmäßigen Ermessen der Schulaufsichtsbehörde geeignet ist, den Unterricht in der öffentlichen Volks­schule zu ersetzen." — Nachdem neuen Entwurf sind Kinder vom Besuch der öffentlichen Volksschule ent­bunden, die in einer Privatschule oder von einem Hauslehrer nach einem Lehrplane unterrichtet werden, durch welchen mindestens die Lehrziele der öffentlichen Volksschule erreicht werden. Zur Ertheilung von Unter­richt und zur Begründung und Leitung von Unter­richtsanstalten wird jeder Preuße zugel'assen, welcher seine sittliche, wissenschaftliche und technische Befähigung der betreffenden Staatsbehörde nachgewiesen hat. Diese Bestimmung schließt sich eng an Art. 22 der Ver­fassung an Leiter von Privatschulen müssen die Rektoratsprüfung, Lehrer die Lehrerprüfung bestanden haben. Für Hau s lehr er wird die Befähi­gung ohne Weiteres als vorhanden angenommen bei Geistlichen, Lehrern und Schulamtskandidaten, Studiren- den, und wo es sich um den Nachhilfe-Unterricht eines eine öffentliche Schule besuchenden Kindes handelt, bei ' Schulern der beiden oberen Klassen höherer Lehr- 1 anstalten. (

Schmerze und der Wehmuth Ausdruck gab, daß Windl- horft heute zum ersten Male in diesem Kreise fehle. Aber wenn er auch selbst nicht mehr unter uns ist, so lebt sein Andenken in uns fort, und dieses Andenken werden wir hegen und pflegen immerdar. Zu seiner Erinnerung haben wir uns heute hier versammelt, zur Erinnerung an den Lebenden, um morgen beim heiligen Opfer am Altäre des Todten zu gedenken. Wir wollen diesen Tag als einen Fraktions-Festtag feiern, wollen miL an diesem Tage immer wieder erinnern, was Windthorst für unsere Sache gethan hat, und wir wollen an diesem Tage das Gelöbniß immer von Neuem oblegen, in seinem Sinne weiter wirken zu wollen Das Regiment Bismarck's gehört glücklicher Weise der Vergangenheit an und wir haben jetzt ein Regierungs- system welches unferm Programm näher kommt. Aber es bleibt noch viel zu erstreben in Bezug auf bte Freiheit der Kirche und in Bezug auf die Gleichberechtigung auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens. Was wir bisher erreicht haben, das haben wir dadurch erreicht, daß wir fest zusammenstanden, daß kein Gegner uns überwinden konnte, daß selbst unser größter Gegner uns den „unüberwindlichen Thurm des Centrums" nannte. Wollen wir unser Ziel weiter erreichen, dann müssen wir ebenfalls fest Mammenhalten, treu Zusammenhalten im Kampfe für Wahrheit, Freiheit und Recht! Wenn wir das thun, dann arbeiten wir treu im Geiste und im Sinne Windthorst s, und in dem Gelöbniß, dieses thun zu wollen, feiern wir sein Andenken, indem wir ihm ein stilles Glas weihen. — Nach einer längeren Zwischen- paufe erbat sich der Vorsitzende des Abgeordnetenhauses Dr. Frhr. v. Heere man das Wort, um dem Herrn Grafen Ballestrem für seine Worte zu danken, die sicher „ ,£n vollem Herzen gekommen seien. Lebhafter Beifall folgte den beiden Reden von Seiten der Ver­sammlung. Es war eine große und stille, aber auch eine würdige Erinnerungsfeier an unseren unvergeß­lichen verewigten Führer. — Daß auch auswärts des Geburtstages Windthorst's gedacht wurde, bewies ein Begrüßungstelegramm der Centrumsfraktion des badi­schen Landtages, welches Herr Baron v. Heere- man unter dem lauten Bravo der Versammlung der letzteren zur Kenntniß brachte. — Heute (Montag) Vormittag um 10 Uhr celebrirte Herr Reichs- und Landtagsabgeordneter, Domkapitular Dr. Perger, in der Kavelle der Grauen Schwestern in der Niederwall- ftrafje eine h. Messe für die Seelenruhe des Hinge­schiedenen Centrumsführers, welcher die Mitglieder beider Fraktionen, wie auch sonstige Gläubige' recht zahlreich beiwohnten. Im ganzen Deutschen Reiche und darüber hinaus, soweit der Name Windthorst bekannt ist, wird das treue Gedenken, welches die beiden Cen- trurnsfraktionen dem verewigten, verdienten Führer be­kundet haben und fortdauernd bewahren werden, beim

fernung ihn nicht gehindert hätte, das peinliche Schwei­gen zwischen doi jungen Leuten zu beobachten, so würde ! doch sein zweifelhaftes Zartgefühl ihm nicht erlaubt

sich ä6et Gefühls Rechenschaften * * eT&Äg Stofür^r”

S ten £n'6w,^P lene beiden HerM auseinander feine Vororte erst mit der Einverleibung der letzteren y“en- Wie patt, er, dessen Inneres sich tn dem ■ zu erreichen sein würde. Avq. Bebel beschwerte lick glühenden Wunsche verzehrte, das Elgenthurn der Waise i darüber, daß die Beamten vielfach das Nebenaewerbe ienbC™ar2eyannmfS{ti;febehp?r9r°^ ft" Musiker betrieben und den Berufsmusikern Kon-

MnSnXs f x sllrle, dessen Seele sich gegen i kurrenz machten. Direktor im Reichs-Postamte Dr. mS Km Sporte daß er lenen Rerchthum Fischer entgegnete, daß ein bezügliches Verbot zu sehr

„Ich bin ein Dummkopf!" sagte sich der Advokat, indem er seine Promenade plötzlich abbrach. „Während ich meine köstliche Zeit hier in fruchtlosen Anstrengun­gen vergeude, rührt sich das intrigante Herrchen dort und geht rüstig auf das Ziel los; ich war auf falschem Wege, aber noch ist's Zeit, denke ich; nur nicht ge­zaudert; morgen mache ich einen Koup; ja, ja, der Knoten will durchgehauen sein; mit Geduld komme ich mcht an's Ende." — (Forts, folgt.) 1

yvyc-otjtieoicjung unvLvleoeryaU smoen.

* Das Präsidium des Abgeordnetenhauses wurde heute von Sr. M. dem König empfangen. Da Herr v. Köller noch krank ist, waren nur die beiden Vize­präsidenten v. Heereman und v. Benda erschienen. Jn der kurzen Unterhaltung intereffirte sich der Kaiser hauptsächlich für das Volks schul g es etz und sprach die Hoffnung aus,^ daß es zu Stande kommen werde. Gegen dasselbe wübden zwar Bedenken erhoben, aber er hoffe, daß diese Bedenken sich beheben lassen würden; fast jedes Gesetz finde ja Bedenken.

Der Reichstag trat heute in die Berathung des Etats der Reichs-, Post- und Telegraphie-Verwaltung ein. Abg. Wilisch (fr.) befürwortete Herabsetzung der Telegraphiergebühr und der Gebühr für die neuen Postaufträge. Abg. Dr. Bachem (Ctr.) führte Be­schwerde über das feindliche Verhalten der Postver­waltung gegenüber dem Postassistenten - Verein und empsayl eine Erweiterung der Sonntagsruhe für die Postbeamten. Abg. Dr. Lingens (Ctr.) forderte einen völlig freien Sonntag im Interesse der Kirche. Abg. Stöcker sprach sich gegen den Postdienst an denSonn- tag-Nachmittagen von 5 bis 7 Uhr, gegen den Kaffen- uud den Packetverkehr an Sonntagen aus. Staats­sekretär Dr. v. Stephan erwiderte, daß die Erfüllung der Wünsche die Beseitigung des Eisenbahnverkehrs an Sonntagen zur Voraussetzung haben würde. Auf eine Anregung des Abg. Wöllmer erwiderte der Staats-

Wer eine Privatschule zu gründen oder zu leiten oder an einer solchen eine Lehrerstelle anzu- uehmen oder häuslichen Unterricht zu ertheilen beab­sichtigt, hat dies unter Nachweis seiner Befähigung der Schulbehörde anzuzeigen. Diese hat binnen einem Monat zu erklären, entweder, daß sie gegen die Befähigung nichts zu erinnern habe, ober daß sie die­selbe als vorhanden nicht anerkenne. In letzterem Falle hat sie die Thatsachen anzugeben, welche den Mangel an Befähigung begründen. Gegen den Be­scheid findet die Beschwerde an den Bezirks-Ausschuß statt. Mit der Anzeige ist außerdem ein Lehrplan einzureichen, der von dem Regierungspräsidenten fest- Msetzep ist. Wird der Lehrplan in der beantragten Veränderung nicht genehmigt, so steht eine Beschwerde an den Unterrichtsminister offen. Treffen die Voraus- weitschweifige geschwätzige Tonte und ihre schweigsame Nichte dazu lassen, wo sie waren und nach seiner Ein­siedelei hinzueilen. Da Florence ihm nicht einmal einen freundlichen Blick mehr schenkte, so wußte er nicht, was es ihm helfen sollte, daß er wie unsinnig über die Elgenthumsfrage von einem Dutzend Pappelbäumen diskutirte, aus die er mit frohem Herzen gegen ein gutes Wort von Florence verzichtet hätte.

Nichtsdestoweniger ging dieser momentane Aerger vorüber, nicht weil das junge Mädchen ihm freundlich entgegenkam, sondern weil er sich zum hundertsten Male wiederholte, daß es sich für einen Ehrenmann nicht schicce, die Aufmerksamkeit einer Erbin von dreihundert­tausend Franken, ohne die Kapitalien zu zählen, die nicht Jedermann kennen konnte, für sich zu verlangen, wenn sein eigenes Vermögen sich auf ein kleines Kastell ausZwgelfteinen und achtzehnhundert Franken Einkünfte

sobald Francis sich im Einverständnisse mit seinem Gewissen fühlte, war sein Auftreten voll Würde, mochte auch das Herz dabei bluten.

Nicht weit hinter ihnen beobachtete Gustav Fabries mit gierigen Blicken die Gruppe. Wenn auch die Ent-