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Freitag, den 15. Januar 1892.
19. Zahrgang
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* Der Gesetzgebungs-Eifer
scheint sich im deutschen Reiche so bald noch nicht erschöpfen zu wollen. Noch sind im Reichstage 15 Regierungsvorlagen, zum Theil von bedeutendem Umfange, und 48 Initiativanträge und Petitionsberichte nebst einer Interpellation und einer Wahlprüfung zu erledigen, die Regierung aber scheint schon wieder mit einem halben Dutzend weiteren Vorlagen im Hintergründe zu halten. Am Donnerstag hat der Bundesrath sich mit dem Trunksuchtsgesetz beschäftigt; es wird also dem Reichstage wohl auch noch zugedacht sein. Die Novelle zum Unterstützungswohnsitzgesetze ist fertig und kommt sicher. Sie läßt die Freizügigkeit unangetastet und beschränkt sich in der Hauptsache auf eine Herabsetzung der Altersgrenze und wohl auch der Aufenthaltsdauer für die Erwerbung des Unterstützungswohnsitzes. Dadurch wird verhindert, daß die Heimathsgemeinde Personen, die vielleicht schon 10 Jahre verzogen waren, wieder zugeschoben erhält, da bisher der Unterstützungswohnsitz erst mit dem vollendeten 24. Lebensjahre erworben werden konnte. Wegen der Herabsetzung des Aufenthaltes von zwei auf ein Jahr wird sich möglicherweise noch ein großer Streit erheben, da man in Süddeutschland vielfach umgekehrt Verlängerung der Frist von zwei auf fünf Jahre wünscht. Von den gesetzlichen Maßnahmen gegen das Zuhälterwesen wird neuerdings berichtet, daß man damit auf Schwierigkeiten stoße, weil man nicht wisse, wie die Sache anzugreifen sei. Eine Vorlage muß aber bestimmt kommen; denn nach so viel Lärm kann man doch den Kampf gegen das Zuhälterthum nicht ausgehen lassen wie das Hornberger Schießen. Zu allem Ueberfluß wird nun auch noch berichtet, daß der Entwurf eines Checkgesetzes, von dem es jüngst hieß, es sei zurückgestellt, vollständig fertig ist. Da werden wir nächstens-wohl ebenso hören von der Fertigstellung der Gesetz-Entwürfe über die Abzahlungs- Geschäfte und den Hausirhandel. Ueber ein Gesetz zur Regelung des Auswanderungswesens wird „lebhaft verhandelt". Wer weiß, was alles der gesetzgeberische Reform-Eifer noch ausarbeitet. Und dabei soll der Reichstag dem Landtage möglichst viel Raum lassen und bis Ostern fertig sein. Wenn man doch eiusehen möchte, daß nicht alles auf ein Mal gemacht zu werden braucht und wir noch genug laboriren an früheren übereilten Gesetzesgebungsthaten. In dem Alters- und Invaliditäts-Gesetz haben wir ja gerade ein „abscheuliches Ex-mpü" vor uns, wenn die lange Novelle zum Krankenkassengesetz nicht genügen sollte. Selbst die ,Nordd. Allg. Ztg.' stimmt in die Klagen über das Klebegesetz ein und erkennt — wer könnte auch anders?—an, daß die „subtilen Formalitäten" eine heillose Verwirrung und unnöthige Belastung und Belästigung mit formellen Verpflichtnngen gebracht habe, namentlich, wo der Arbeitgeber nur für einen oder einige Arbeiter, wie Dienstboten verant-
Ein Gpfer der Pflicht.
Roman nach dem Französischen des Xaver Didier von H. von Remagen.
(3. Fortsetzung.)
Nur eine einzige Person fragte häufig Tante Aglae, weßhalb sie nie von ihren Eltern oder Verwandten redete; Florence war es, welche nicht mehr als Kind behandelt sein wollte, sondern endlich etwas über ihre Herkunft und Familie zu erfahren wünschte und ihren immer wiederholten Wünschen mit so viel Liebenswürdigkeit Ausdruck gab, daß es einer ziemlichen Energie bedurfte, denselben zu widerstehen, und wirklich, eines Tages war die Widerstandskraft von Tante Aglae gebrochen. Sie war erkrankt und sie hatte sich gesagt, daß Florence ihre erste, ihre einzige Vertraute sein müsse und solle.
Sie rief daher Florence an ihr Krankenbett und machte ihr die so oft gewünschten Eröffnungen; diese mußten gewichtiger Natur gewesen sein; denn als die Waise die Erzählung ihrer Tante und Pflegemutter zu Ende vernommen, war sie nicht mehr das Kind von vorhin. Sie hatte einen Einblick in das Leben ge- than, der sie zum Weibe machte und em vorzeitiger Schmerz hatte sie in einem Augenblicke gereift.
Tante Aglae erholte sich und mochte es bereuen, den Schmerz und die Trauer in die Brust des lieb» lichen jungen Mädchens gesenkt zu haben. Dieses erschien seit jener Stunde willensstark und rastlos arbeit
wörtlich ist. Daß der Reichstag bald das Vergnügen haben wird, sich auch mit einer Novelle zu diesem Gesetze zu beschäftigen, ist zweifellos. Die ,Nordd. Allg. Ztg.' tritt auch als die Erste bereits mit bestimmten Reform-Vorschlägen hervor. So soll, wer ein, zwei oder drei Personen zu versichern hat, durch Vorauszahlung eines Pauschquantums, sür einen Dienstboten 20 Mk. jährlich, und ein Arbeitgeber der einige Personen mehr beschäftigt, ebenfalls durch ein „Abonnement" sich der Kleberei entziehen können. Ob aber nicht die Konfussion noch größer würde, wenn Einige klebten, Andere abonnirten? Es kommen doch auch die Personen in Betracht, für die geklebt oder abonnirt wird. Doch das geht uns heute noch nichts an. Wir meinen nur, schreibt mit Recht die ,Soin. Vlksztg.', etwas weniger Eifer im Gesetzmachen, damit man nicht an dem eben fertiggestellten Werke gleich wieder herumzuflicken braucht.
Deutsches Deich.
Berlin, 13. Januar.
* Der Erzbischof von Posen Dr. ti. Stablcwski wurde heute von der Kaiserin Friedrich empfangen.
* Der Präsident des Abgeordnetenhauses v. Köller ist an der Influenza erkrankt und deshalb verhindert an der morgigen Eröffnung des Landtags theil- zunehmen.
* Ueber den neuen Bolksschulgesetzentwurf macht die ,Kreuzztg.' abermals eine Reihe von Angaben, die sie mit den Vorschriften der Verfassungsurkunde in Zusammenhang bringt. Darnach bezwecke der Entwurf möglichste Wahrung der Konfessionalität der Schulen, Einwirkung der verschiedenen Religionsgesellschaften auf die Ertheilung des Religionsunterrichts, des Kommunalprinzips in Betreff der Pflicht zur Unterhaltung der Schulen unter Beihilfe des-StaateS und Anstellung der Lehrer durch den Staat unter Mitwirkung der Gemeinden. Der Entwurf schließe sich im allgemeinen den vorjährigen Kommissionsbeschlüssen an. Derselbe solle auch Vorschriften über die Bedingungen für die Ertheilung von Privatschulen, sowie über die Vorbildung der Lehrer in Proparanden-Anstalten und Seminaren enthalten. Im vorigen Jahre waren diese Materien ausgeschlossen. Neu sei ferner, daß ein Minimalgrundgehalt der Lehrer vorgesehen ist.
* Das Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni vorigen Jahres bestimmt in Betriff der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe u. a., daß mit Ausnahme der ersten Feiertage an den drei großen christlichen Festen eine Beschäftigungszeit von fünf Stunden an den Sonntagen zuzulassen sei. Jedoch wird den Gemeinden zugleich die Befugniß ertheilt, durch statuarische Bestimmung für alle oder einzelne Zweige des Handelsgewerbes die Beschäftigung auf kürzere Zeit einzuschränken oder ganz zu untersagen. In Berlin hat sich nun der Magistrat dafür entschieden, weitere Besam; aber das Lächeln schien die frischen Lippen dieses sechszehnjährigen Kindes geflohen zu haben.
Nach vier Jahren wurde Florence Erbin von Jean Grandin und welches Glück klang durch die schmeichelnden Worte, mit denen sie ihre Tante auf Grange- Verte ein führte:
„Endlich kann ich Dir doch Deine Güte gegen mich vergelten, liebe Tante."
An diesem Tage zog ein neuer Geist in Grange- Berte ein, der Geist der echten Wohlthätigkeit. Die Armen der Umgegend, denen der Weg zu dem Gute seit langen Jahren fremd geworden war, fanden denselben wieder und sie waren überzeugt, daß sie nicht vergebens denselben betraten; der freigebige Edelmuth der Damen entließ keine Hülfesuchenden ungetröstet.
Für die Oekonomiegebäude und die weitläufigen Ländereien fand sich ohne Muhe ein tüchtiger Pächter. Das große Dienstpersonal wurde auf zwei Mann redu- zirt und Wagen und Pferde wurden abgeschafft; dagegen sah man dem freundlich in Stand gesetzten Hause und dem sorglich gepflegten Garten die aufmerksame Thätigkeit der Frau an.
Jedermann lobte die Güte und Liebenswürdigkeit der beiden Ankömmlinge und da kann man sich nicht wundern, daß der Neid es- nicht über sich bringen konnte, irgend etwas zu entdecken, das die Damen in ein weniger vortheilhaftes Licht hätte stellen können; er konnte aber trotz aller Mühe nichts weiter finden, als daß dieselben mehr auSgaben, als ihre Einkünfte
schränkungen nicht eintreten zu lassen. Gegenstandslos dürfte der in der jüngsten Stadtverordneten-Versamm- lung von sozialdemokratischen Stadtverordneten eingebrachte Antrag werden, nach welchem eine ortsstatutarische Regelung der kaufmännischen Sonntagsruhe dahin verlangt wird, daß 1. die Beschäftigung des kaufmännischen Hilfspersonals an Sonn- und Festtagen in Bank- und Engros-Geschäften ganz untersagt wird, und 2. die Beschäftigung des kaufmännischen Personals an Sonn- und Festtagen in Detailgeschäften und sonstigen Verkaufsstellen auf drei Stunden eingeschränkt wird, mit der Maßgabe, daß die Beschäftigung Vormittags um 10 Uhr beendet sein muß. Eine Reihe von kaufmännischen Vereinigungen hat sich mit Eingaben an die zuständigen Behörden gewendet, in denen mehrfach gänzliches Verbot der Sonntagsarbeit erbeten wird, so in München, Würzburg, Stuttgart, Karlsruhe, Braunschweig, oder in denen eine zwei- bis dreistündige Arbeit Sonntags als genügend bezeichnet wird, so in Frankfurt, Pforzheim, Heilbronn, Bremen, Berlin, Offenbach, Köln, Mannheim, Crefeld, Nordhausen, Düsseldorf, Stettin u. s. w. Es fehlt indessen auch nicht an einer Gegenbewegung. Von dieser Seite wird darauf hingewiesen, daß sich die wirthschaftliche Krisis gerade im kaufmännischen Stande außerordentlich bemerkbar mache. In gewissen Branchen herrschten sehr bedenkliche Absatz- und Zahlungsschwierigkeiten; große Häuser beschränkten ihr Personal, kleinere liquidirten; tüchtige Leute, die sich vor Jahren selbstständig gemacht, seien gezwungen, ihr Geschäft auszugeben und sich wieder nach Stellung umzusehen, ja, man klage bereits über eine zunehmende kaufmännische Vagabon- dage. Unter diesen Umständen sei es ganz unangemessen, durch daS Verbot der kaufmännischen Sonntagsarbeit das kaufmännische Proletariat noch zu vermehren (? !) Da die Neuregelung der Sonntagsruhe, wie sie im neuen Arbeiterschutzgesetz vorgesehen ist, der kaiserlichen Verordnung Vorbehalten ist, es sich heute aber noch nicht absehen läßt, wann diese Verordnung erscheinen wird, so dürfte die Agitation für und wider die kaufmännische Sonntagsruhe noch längere Zeit anhalten.
* Die ,Nat. - Lib. Korr.' verräth große Sehnsucht nach der Berathung des Antrags auf Aufhebung des Jrsuiten-Gksetzes. Vorläufig gehen ihm noch fünf andere Anträge aus dem Hause vor und es steht keineswegs in der Macht des Centrums, wie die ,Nat.- Lib. Korr.' anzunehmen scheint, ihn vor den übrigen auf die Tagesordnung zu bringen; denn das hängt allein davon ab, daß die übrigen Antragsteller damit einverstanden sind. Die Nationalliberalen können übrigens unbesorgt sein, e8 wird ihnen schon Gelegenheit gegeben werden, zu zeigen, daß sie noch immer die alten unverbesserlichen Kulturkämpfer sind. Ganz im Style des Evangelischen Bundes verlangt die ,Nat. - Lib. Korr.' möglichst baldige Entscheidung „im Interesse des konfessionellen Friedens in Deutschland". Natürlich glaubt sie, das Centrum werde unterliegen und somit einen erlaubten, und daß Vater Grandrn besser sem Vermögen zu verwalten verstanden habe. Dieser Vorwurf war zu erbärmlich, als daß er der allgemeinen guten Meinung über unsere Freundinnen hätte Abbrnch thun können, und obgleich in den Augen der Landleute Sparsamkeit eine Kardinaltugend ist, so konnten doch selbst die reichsten Besitzer der Gegend sich nicht gegen die Ansicht verschließen, daß Fräulein Florence Raymond eine glänzende Parthie sein müsse.
Diese Details über die Vergangenheit und die augenblicklichen Verhältnisse der Bewohnerinnen von Grange-Verte waren das Resultat der Erkundigungen, die Francis über seine Nachbarinnen eingezogen hatte ; die in's Kleinste sich erstreckenden Mittheilungen, die man ihm selbst unaufgefordert über die beiden Damen entgegenbrachte, bewerfen, tote selbst im Dorfe die Schicksale Anderer die Macht haben, auch die langsamsten Geister in Thätigkeit zu setzen.
Francis konnte sich jedoch mit all' Dem, was er in Erfahrung gebracht, nicht begnügen. Es lag auf diesem Durcheinander von Auskünften ein gewisses undurchdringliches Dunkel, das den äußerst offenen Charakter des jungen Mannes unangenehm berührte. Als rechtlicher Mann scheute er das Licht der Sonne nicht und er begriff nicht, wie gewisse Naturen in einer ständigen Zurückhaltung leben können. Er wäre fähig gewesen, Jedem, der es hören wollte, zu sagen: Ich bin neunundzwanzig Jahre alt, habe ein Einkommen von 1800 Franken, keinen Pfennig mehr; ich bin^der