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Zutelltgenz-Blatt der freie» Stadt Frankfurt, z^*^ verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, /s^RMD und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthansgasse 21.)

M 308. Samstag den 31. December 1859.

Üeberblick der Ereignisse im Gebiete -er politischen un- materiellen Interessen.

Frankfurt, 31. December. Nachstehendes ist der Wortlaut der Erklärung, welche der k. bayrische Gesandte Namens der Würzburger Regierungen auf den badischen Antrag bezüglich einer Revision der Bundeskriegsverfassung in der Bundestagsfltzung vom 17. d. abgegeben hat: „Da bet Stellung des am 20. Oct. d. I. in Bezug auf Revision der Kriegsverfassung eingebrachten Antrags die Richtung, in welcher diese Aufgabe zu lösen sein möchte, nicht genau bezeichnet worden ist, so finden sich die vorgenannten Regierungen veranlaßt, durch nachstehende Kundgebung ihrer deßfallsigen Ansicht, so viel an ihnen ist, zu einer befriedigenden Lösung jener Aufgabe beizutragen. Hierbei gehen diese Regierungen von der Ueberzeugung aus, daß eine erhöhte Wehrkraft der deutschen Bundesarmee keines­wegs durch numerische Verstärkung derselben, sondern durch Verbesserung der organischen Einrichtung derselben und durch erweiterte Sicherstellung des Ersatzes zu erzielen sei. In dieser Beziehung erscheint eS den vorgenannten Regierungen, neben genauer Feststellung eines im entscheidenden Augenblick rasch ausführbaren Modus der Wahl eines Bundes- Oberfeldherrn, bezüglich der gemischten Bundes-Armeecorps als eine absolute Nothwendig­keit, schon im Frieden ständige Corps-Commandanten mit den ihm zur Seite stehenden Generalstäben einzusetzen." — Der die Veröffentlichung der Bundestags-Verhandlungen betreffende Antrag lautet: „Hohe Bundesversammlung hat über den von der königlich preußischen Regierung am 6. Mai 1858 erneuten Antrag auf Veröffentlichung der Bun­destags-Verhandlungen bisher noch keinen Beschluß gefaßt. Die antragstellenden Regie­rungen, von der Ueberzeugung geleitet, daß eine angemessene öffentliche Kundgabe der ge­dachten Verhandlungen im wohlverstandenen gemeinsamen Interesse liege, erlauben sich vorzuschlagen, es möge hohe Versammlung dem vorerwähnten Anträge Preußens baldmög­lichst eingehende Folge geben, gleichzeitig aber auch in Behandlung der Geschäfte Einrich­tungen treffen, welche die schleunigere Feststellung ihrer Sitzungsprotocolle und eine dem Zwecke entsprechende rasche Veröffentlichung des zur Publicität bestimmten Inhalts der­selben verbürgt." — Der Antrag, die Feststellung gleichmäßiger Bestimmungen über An- sâsfigmachung und Heimath betreffend, geht dahin: „Aus Anlaß des am 21. Februar 1856 gestellten Antrags hat hohe Bundesversammlung unterm 3. April 1856 die Regie­rungen um Mittheilung der in Bezug auf Ansâssigmachung in ihren Ländern geltenden Gesetze und Verordnungen ersucht, den betreffenden Ausschuß aber beauftragt, ihr Zusam­menstellungen dieser Gesetze und Verordnungen vorzulegen und hiermit gutachtliche Anträge zu verbinden. Nachdem nun wohl wird angenommen werden dürfen, daß seither das er-