Intelligenz-Blatt der freien Stadt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen StaatsbehördenFH und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
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(Expedition: am Geistpförtcken, Schlackthansgasse 21.)
305,
Dienstag den 27. December 1859,
Ueberblick -er Ereignisse im Gebiete der politischen «n- materiellen Interessen.
Frankfurt, 27. December. (Der Pabst und der Kongreß.) In Paris wird soeben eine neue Flugschrift des StaatsratHS Vicomte de Laguerounièce ausgegeben, in welcher die Frage von der Machtstellung des Pabstes und die Ordnung derselben durch den bevorstehenden Kongreß erörtert wird. Diese Broschüre kann um so weniger verfehlen, in Frankreich großes Aufsehen zu erregen, als gerüchtsweise der Kaiser selbst als ihr Autor genannt wird, der sich unter den Namen Lagueronnière nur versteckt habe. Lague- ronnière stellt zunächst die Frage auf, ob die weltliche Macht des Pabstes zur Ausübung seiner geistlichen Macht nothwendig sei. Er bejaht die Frage, weil er der Meinung ist, daS Haupt von 200 Millionen Katholiken dürfe keiner andern Macht unterworfen sein. «Die geistliche Macht," sagt Lagueronmère ferner, „deren Sitz Rom ist, kann nicht verschoben werden, ohne die politische Macht nicht allein in den katholischen, sondern auch überhaupt in allen christlichen Staaten zu erschüttern." Darum ist, wie Lagueronnière iketnt, die weltliche Macht des Pabstes nicht blos imJnter<sse der Religion, sondern auch in dem der politischen Ordnung Europas nothwendig. In den „gebräuchlichen Regierungsformen der Völker" ist, wie Lagueronmère hervorhebt, die Lösung dieser Frage nicht zu finden. Die Gewalt des Pabstes könne vielmehr nur „eine väterliche Gewalt sein," aber diese mache es nothwendig, daß ihr Gebiet — ein beschränktes sei. Je kleiner das Gebiet, desto größer — werde der Souverän sein. Lagueronnière meint, daß die weltliche Macht de« Pâbstes „alles dessen entkleidet werden müsse, was ihre Thätigkeit, ihre Entwickelung und ihren Fortschritt ansmacht." „Sie muß ohne Heer, ohne gesetzgebende Vertretung und so zu sagen, ohne Gesetzbuch und Justiz bestehen." Ihr gehört nur noch die Autorität der Familie. Ihre Gewalt soll in der Schwäche beruhen, in der Ehrfurcht und in dem Glücke, das sie Denen verleiht, welchen sie die Genugthuung des politischen Leben- vorenthält. Man könne annehmen, meint der Verfasser, daß es in Europa ein Fleckchen Landes gebe, dem die Leidenschaften und Interessen der anderen Völker vorenthalten sind und das sich ausschließlich der Ehre Gottes weiht. Dieser Fleck ist die ewige Stadt, ist Rom; und aller Zauber Roms würde schwinden, wenn eS sich der hohen Macht deS Pabstes entziehen wollte; sein Erbe schwinden, wenn es diesen Zauber mit der Tribüne, mit Rednern, Schriftstellern und der Freiheit vertauschen wollte. Die Römer müssen ihr nationales Leben opfern „dem allgemeinen Interesse." Eine Armee braucht der Pabst nicht, weil ihn alS Mitglied des italienischen Bundes die BundeSarmee beschütze« wich. Die nöthigen Gelder empfängt er von den katholischen Mächten, für die