Intelligenz-Blatt
der freien Stadt Frankfurt, /MH^
verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden,
und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage. I
—****,i***,a—*........— v
(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)
Jg 256. Samstag den 29. Octover 1859.
Ueberblick der Creignifse im Gebiete -er politischen un- materiellen Interessen.
Frankfurt, 29. October. Nachstehendes ist der Wortlaut des in der Bundestagssitzung vom 20. d. gestellten Antrags von Bayern, Königreich Sachsen, Hannover, Wür- temberg, Großherzogthum Hessen und Nassau, die Kriegsverfassung des deutschen Bundes betreffend. „Die öffentliche Meinung Deutschlands ist, von dem Eindrücke der politischen Ereignisse der jüngsten Zeit irregeleitet, vielfach zu der in ihren Consequenzen gefährlichen Schlußfolgerung gelangt, daß die deutsche Bundesverfassung den Grund der Unausführbarkeit in sich selbst trage, und daß dieselbe zur Erreichung ihrer Hauptzwecke, als der Wahrung der Sicherheit Deutschlands und der Förderung seiner gemeinsamen Interessen, unzureichend sei. Angesichts dieser btklagenswerth»u Thatsache erachten es die antragstellenden Regierungen für ihre Pflicht, im Schoße hoher Versammlung zunächst ihre innigste Ueberzeugung offen dahin auszusprechen ,daß es nur des aufrichtigen und ernsten Willens aller im Bunde vereinigten Staaten zu unveikürzter Ausführung dec Bestimmungen des Bundesvertrages bedürfe, um die Zwecke des Bundes zu erreichen, und insbesondere auch Coufl eten mit dem Auslande gegenüber derjenigen Machtentwicklung und einheitlichen Action fähig zu sein, welche die Sicherheit des Bundes zu verbürgen geeignet ist. Dabei miß- kennen dieselben indessen nicht, daß die Verfassung und die Einrichtungen des Bunde- der Entwicklung und Fortbildung wohl fähig seien, und sie werden deßhalb gern auf die sorgsamste Prüfung und Verhandlung von Vorschlägen eingehen, die unter unverrückter Festhaltung der Grundprinc pien des Bundesvertrages durch Anbahnung lebendigen Vollzuges desselben und durch heilsame Verbesserung und Ausbildung der Bundesverfassung Deutsch- lands Gesammtwohl zu fördern geeignet wären, und durch welche die Wiederkehr der während der jüngsten Zeitereignisse so folgeschwer hervorgciretenen Einwendungen gegen Ausführung bmidesvcrfassnngsmäßiger Bestimmungen und gegen Beschlußfassungen des Bundes fern gehalten werden könnte. Auf der anderen Seite betrachten sie es aber, in so lange eine Aenderung der bestehenden Grundgesetze des Bundes in verfassungsmäßiger Weise nicht eingetreten ist, als eine unzweifelhafte Verpflichtung aller Bundesglieder, für Auf.echlhaltung und Vollzug dieser Gesetze, wie der von der Bundesversammlung in ihrer Zuständigkeit gefaßten Beschlüsse einzusteyen und hierzu mttzuwirken, iv$t minder aber auch unberufenen, auf Umsturz der Bundesverfassung gerichteten Bestrebungen nach Maßgabe der bestehenden Gesetze mit allem Ernste entgegenzutreten. Von diesen Ansichten geleitet, und hiernach etwaigen Anträgen in vorerwähnter Richtung entgegensetzend, glauben die antragstellenden Regierungen jedoch ihrerseits schon jetzt die Aufmerksamkeit der hohen