ZntelligenzBl der freien MM Frankfurts verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehö und den Frankfurter Nachrlchteu al« Extrabeilage.
(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachchau-gaffe 21.)
M 238. Samstag den 8. October 1859.
Ueberblick der Ereignisse im Gebiete der politischen un- materiellen Interessen.
Frankfurt, 8. October. (Russell'« Rede.) Die Rede, welche Lord John Russell in Aberdeen gehalten, beschäftigt heute alle Journale und findet in der öffentlichen Meinung allgemeine Billigung. Wir entnehmen daraus einige Stellen. Der Lord sagte, daß Englands Politik immer darauf gerichtet sein müsse, die Rechte und Unabhängigkeit anderer Nationen zu achten und nichts von Anderen zu verlangen, was es nicht selbst gewähren würde. Im Besitz großer Colonieen und Handelsverbindungen in allen Theilen der Erde, könne England Streitigkeiten oft nicht vermeidrn; aber selbst dann müsse man mit großer Mäßigung und Geduld verfahren, um die Achtung des Auslandes nicht zu verlieren; England sei stark genug, um tolerant sein zu können, es dürfe sich aber nie unentschlossen oder schwach zeigen. In Italien hätten Frankreich und Oesterreich seit sechzig Jahren um überwiegenden Einfluß gestritten, ohne daß dem Lande selbst daraus ein Nutzen erwachsen sei. Jetzt aber habe Napoleon die Lombardei erobert und dabei erklärt, daß er sie nicht für sich behalten, sondern die Italiener zu freien Bürgern eines großen Landes machen wolle. Auf Grund dieser Erklärung hätten die Einwohner Toscana'«, Parma's und Modena's gehandelt und erklärt, daß sie auch freie Bürger eines großen Landes werden wollten. Dazu hätten sie dasselbe Recht wie jeder Privatmann, der sein Haus einrichte, so lange er dadurch seinen Nachbarn nicht gefährlich würde. Dies sei aber in Italien keineswegs der Fall, überall herrsche Ordnung; das von langer Fremdherrschaft bifreite Volk leite seine Angelegenheiten mit solcher Ruhe, als wenn es seit langer Zeit eine an Freiheit gewöhnte Nation sei. Wenn wir nun auch diesem Volke zur Erringung seiner Freiheit nicht geholfen haben, wenn wir auS guten Gründen uns von dem Krieg entfernt hielten, so sind wir doch verpflichtet, zu erklären, wie wir es auch gethan haben, daß wir hoch und feierlich protestiren gegen jede Einmischung von fremder Gewalt, um diese Völker zu verhindern, sich ihre Regierung zu wählen und ihre Angelegenheiten nach Gutdünken zu ordnen. Welcher Verttag daher auch nun zu Stande kommen mag, der einen Eongreß zur Folge hätte, auf welchem die bei dem Kriege nicht be- theiltgten Mächte die italienischen Angelegenheiten definitiv zu ordnen hätten, England würde nur unter der einen Bedingung sich dabei einfinden können, daß durch denselben keine fremde Gewalt berechtigt würde, die Friedensbedingungen auszuführen, welche in das Recht des Volkes etngriffen, seine Angelegenheiten zu ordnen; von einem dieses Recht nicht zustchernden Eongreß wird sich England entfernt hatten. Allein nach den Aeußerungen