Intelligenz-Blatt
der freien Stadt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frmkfurter Nachrichten als Extrabeilage.
(Expedition: am G-istpförtchen, SchlachthauSgaffe 21.)
â 237. Freitag den 7. October 1859.
Bekaiintmochongen.
Bekanntmachung.
1329. Es können nunmehr wieder Briefpostsendungen nach der von «Oesterreich abgetrennten Lombardei, sodann nach dein nördlichen Theil des Kirchenstaats (Ferrara, Bologna), ferner nach Modena, Neapel mit Sicilien, Parma, Sardinien und Toscana auf dem Landwege über Oesterreich auf Verlangen der Aufgeber versendet werden. Ferner können die Dampfschiffe zwischen Triest und Ancona zur Versendung von Briefposigegenständen rach den übrigen Teilen des Kirchenstaats und nach Neapel mit Sicilien benützt werden.
Bei Beförderung auf dem Landwege sind
a) die Sendung nach dem nördlichen Theil des Kirchenstaats, sodann die Briefe und Waarenproben nach den übrigen vorgenannten Ländern bis zur Post- verâsgrenze,
b) die Sendungen unter Band nach den übrigen vorgenannnten Ländern außer mit dem Vereinsporto noch mit 1 österr. Neukrenzer bis 1 Loch ausschließlich und für jedes Loth Mehrgewicht
zu frankiren.
Bei der Beförderung über Triest sind die Sendungen nach Ancona wie bisher, diejenigen nach den übrigen Theilen des Kirchenstaats nach Maßgabe der vor Unterbrechung der Verbindung auf dem Landweg zur Anwendung gekommenen Bestimmungen zu behair- deln. Auf Sendungen nach Neapel mit Sicilien finden bei der Beförderung über Irrest dieselben Bestimmungen wie für die Sendungen nach Ancona Anwendung.
Frankfurt a. M., den 5. October 1859. Fürstlich Thurn und ftarteW General-Post-Direction.
Freiherr von Schele.
_______ vdL Wilcke.
1328. Ein Mädchen, das gut kochen kann und sich auch etwas Hausarbeit unterzieht, wird nach auswärts gegen guten Lohn zu engagiren gesucht. Nur solche, die zur Zeugnisse haben, wollen sich melden: Zeil 45, im Laden.