Anteilige nz-Mstt
der freien Stadt Frankfurt verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden,/« und den Frankfurt» Nachrichten als Extrabeilage.
(Expedition: am Geistpförtchen, SchlachthauSgafle 21.)
^L 210. Dienstag den 6. September 1859.
Ueberblick der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, 6. September. (Die flämische Bewegung in Belgien.) Der uralte national« Gegensatz in der belgischen Bevölkerung, der Gegensatz zwischen Romanen und Germanen, gab sich besonders in dem wechselnden Vordringen und Abwehren der Sprachen kund. In den Zeiten der französischen Herrschaft gewann natürlich das Französische daS Uebergewicht; unter Wilhelm I. kam die Landessprache zu ihrem Rechte; bei der Unabhängtgkeitserklärung ward das Französische wieder vorherrschend und dann, seit 1834, entstand die „flämische Bewegung," die abermals für das Niederländische ringt. Es kann uns wahrlich n-cht gletchgiltig sein, ob Flandern und Brabant, Antwerpen und Limburg, ob mehr als dritthalb Millionen niederdeutsche Belgier, wieder germanische Elemente in den Vordergrund stellen werden oder nicht. Bisher hatte die flämische Bewegung mehr eine literarische alS politische Richtung und Bedeutung. Gegenwärtig bewegt sich das gesammte amtliche Leben in Belgien mit bedeutungslosen Ausnahmen in französischer Sprache. De Decker, der vormalige Minister des Innern, hat eS unlängst in der Kammer ausgesprochen, daß „bis in die entferntesten Landgemeinden" die Verwaltung in der fremden Sprache stattfindet; eine Ungehörigkeit, hat er hinzugesetzt, die „hoffentlich von den älteren Ueberlieferungen bald wieder verdrängt werden dürfte." Aehnlich steht es mit der Rechtspflege. In letzter Zett find nun Stimmen und Zeichen kund geworden, welche einen Umschwung der Dinge hoffen lassen. Die flämische Angelegenheit wird dem politischen Leben, namentlich den Wahlkämpfen, nicht länger fern bleiben. Nicht auf abstrakte Gleichstellung der Sprachen in ganz Belgien, sondern auf Gleichstellung der Landestheile, in Betreff der Amts- und Lehrsprache kommt es an. Soll dem Flämischen wirklich Schirm und Förderung zu Theil werden, so ist es vor allen Dingen in seine öffenilichen Rechte und Ehren wieder cinzusctzen, damit dem Vorurtheil begegnet werde, als sei es für den Mund der Beamten und der Vornehmen nicht passend. Hoffentlich wird die Regierung die wichttge Sache bald entschieden und rückhaltlos auffassen. Auch darf man hoffen, daß die flämischen Wähler, in deren Hand das Schicksal der Sache liegt, ihre Schuldigkeit thun und künftig mit Einsicht und Eifer verfahren werden. Geschieht Dies, schließt sich dabei die flämische Literatur eng an die holländische an, und stützt sie sich mit dieser immer inniger und rückhaltsloser auf dir stammverwandte deutsche, so kann man die Erwartung hegen, daß das germanische Element in diesem schönen, uns so nahe verwandten Grenzlande wieder Wurzel fassen und schließlich zur Präponderatiz kommen wird, die sie Jahrhunderte lang mit Recht besessen.