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Zutelligenz-Blatt der freien Stadt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden,/^ und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

(Expedition: am Geistpförtchen, SchlachthauSgasie 21.)

M 183. Freitag den 5. August 1859.

Abonnementspreis für's halbe Jahr 2 fl. 30kr. Tägliche Ausgabe außer Montags. Ernrückungsgebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.

Bekanntmachungen.

Bekanntmachung.

1247. In Folge der von der Frankfurter Bank getroffenen Maßregel, die Vs und Vs Thaler-Stücke, sowie die 1, 2 und 2Vz Franken-Stücke fernerhin nicht als Zahlungs­mittel anzunehmen, erklärt die Handelskammer, der in der Vereinbarung vom 2. October 1356 ihr ertheilten Befuqniß gemäß, diese Vereinbarung, soviel die obgedachten Münzsorten betrifft, von heute an als aufgehoben.

Frankfurt a. M., den 5. August 1859.

_________________________Die Handelskammer.

1240. Die Verbindung für historische Kunst wird ihre dies­jährige General-Versammlung am 31. August, 1. und 2. September ab­halten, und müssen daher die zur Concurrenz einzusendenden Werke unter der Adresse des Kunstvereins zu Braunschweig bis zum 28. August dort eintreffen.

Die Geschâstsleitung hiesigen Künstlervereins.

Wohnungs-Gesuch.

474. Ich suche an der Eschenheimer Landstraße, am Grüneburgweg oder in deren nächster Nähe eine Wohnung von 6 bis 7 Zimmern, und bitte, mir Anerbietungen mit Preisangaben schriftlich zukommen zu lassen.

____________________________0c med- Heinrich Hoffmann, Hochstraße 45.

481. Quelques jeunes gens peuvent prendre part è des lecons de franqais^ grosse Bockenheimerstrasse 28. Th. Thcveiiot*

473. 2 bis 3~ CttTHühnerfedern sind zu verkaufen; Mâ12l