Einzelbild herunterladen
 

Znlelligenz-BIatt der freien Stadt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

« « «<KKt<tlHl>t>»»»«

(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21.)

J£ 80. Dienstag den 5. April 1859.

Abonnementspreis für's halbe Jahr 2 fl. 30 kr. Tägliche Ausgabe außer MontagS.

Einrückungsgebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.

Abonnements auf das Intelligenz- und Amtsblatt und die Frankfurter Nachrichten werden täglich, vom 1. April begin­nend, zu ermäßigtem Preise von der Expedition angenommen.

Ueberblick der Ereignisse im Gebiete der politischen und materielle« Interesse«.

Frankfurt, 5. April. (Die Tagesfrage.) Von einer Menge Blätter wird die Frage ventjlirt, ob Sardinien auf dem Congresse, der gegen das Ende des nächsten Monats zusammentritt, wie auf dem Pariser, Sitz und Stimme haben werde. Die fran­zösischen Journale vertheidigen mit allem Eifer Sardiniens Recht, die österreichischen stellen es mit gleicher Lebhaftigkeit in Frage. Die Frage scheint nicht schwer zu entscheiden zu sein, wenn man das Verfahren, was die Großmächte bei ihren früheren Congressen und das Aachener Congreßprotokoll, dessen Beobachtung Oesterreich als Bedingung für seine Einwilligung in den Congreß gestellt hat, zur Richtschnur seines Urtheils nimmt. Nach dem Letzteren sollen die kleineren Staaten, sobald ihre eigenen Angelegenheiten auf einem Congreste der Großmächte verhandelt werden» durch ihre Bevollmächtigten vertreten und vernommen werden; doch haben sie selbst nicht Sitz und Stimme auf dem Congresse. Dies Protokoll hat auch den Großmächten später immer als Norm gedient, nach welcher von ihnen verfahren wurde. Auf dem Congreffe zu Laibach war ein nea­politanischer Gesandter anwesend; er ward auch gehört; doch auf dem Congreste saß und stimmte er nicht und seine Vorstellungen hatten auf den Beschluß des Congresses keinen weiteren Einfluß, als die Mächte ihnen gestatten wollten. Dasselbe war der Fall in Verona. Als ein Kongreß der fünf Mächte über das Schicksal Belgiens, nach dessen faktischer Trennung von Holland, entscheiden wollte, vertheidigten ebenfalls die Vertreter beider Länder die Interessen und Wünsche ihres resp. Vaterlandes. Ein ähnliches Ver­fahren ward bei dem Congresse befolgt, als Preußen auf Neuenburg verzichtete. und dies sich in eine Republik umwandelte. Die Grundlage dieser Congreßpraxis bildet das bekannte Aachener Congreßprotokoll und bis jetzt ist man von demselben nicht abgewtchen. Der Kongreß kann wohl über das Schicksal von Mittel- und Süditalien entscheiden und ihnen, wenn er will, die Entscheidung aufdringen; damit hat er aber seiner Aufgabe noch lange nicht genügt.