Zntelligenz-BIatt der freien Stadt Frankfurts verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden,^ und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)
^ 66. Samstag den 19. März 1859.
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Ueberblick -er Ereignisse im Gebiete -er politischen un- materiellen Interessen.
Frankfurt, 19. März. (Die neuen internationalen Telegraphenverträge.) Nachdem durch den revidirten deutsch-österreichischen Telegraphenvereinsvertrag dd. Stuttgart, 16. November 1857, welcher mit dem 1. April 1858 in Wirksamkeit gesetzt wurde, der Telegraphenverkehr im deutsch-österreichischen Telegraphenverein neu geregelt worden war, handelte es sich darum, auch für den Verkehr mit dem Auslande die gleichen reglementarischen Bestimmungen in Anwendung zu bringen, zu welchem Zwecke neue Verträge mit den Nachbarstaaten abzuschließen waren. Ein solcher Vertrag kam zunächst im Juni 1858 in Brüssel zwischen Preußen, Namens des deutsch-österreichischen Telegraphenvereins, Belgien und Frankreich zu Stande, und es ist hiebei den Bemühungen Preußens gelungen, die Annahme der deutsch-österreichischen Vereinsbestimmungen auch für die telegraphische Korrespondenz mit den genannten Staaten zu bewirken. Der Vertrag mit Belgien und Frankreich ist am 1. Februar d. J. in's Leben getreten, und vom gleichen Tage an fanden auch für den Verkehr mit Großbritannien über Frankreich die Vereinsbestimmungen Anwendung, während über Haag und Ostende dies schon seit einiger Zeit der Fall ist. Mittlerweile ist zwischen den Regierungen Belgiens, Frankreichs, der Niederlande, Sardiniens und der Schweiz am 1. September 1858 in Bern ein in- j,rnationaler Telegraphenvertrag vereinbart worden, welcher den telegraphischen Verkehr zwischen diesen Staaten im Wesentlichen nach denselben Grundsätzen regelt, welche in den Verträgen von Stuttgart (November 1857) und Brüssel (Juni 1858) Geltung gefunden haben. Dieser Vertrag ist am 1. März d. J. in's Leben getreten. Endlich kam am 26. October 1858 in Friedrichshafen zwischen Abgeordneten Oesterreichs, Würtembergs und Badens, Namens des deutsch-österreichischen Telegraphenvereins einerseits und der Schweiz andererseits ein internationaler Telegraphenvertrag für den Verkehr mit der Schweiz und durch die Schweiz nach Sardinien, Frankreich rc. zu Stande, welcher sich in seinen Bestimmungen den Verträgen von Stuttgart, Brüssel und Bern anschließt. Da nach diesen Vorgängen als sicher anzunehmen ist, daß die andern italienischen Staaten, dann Spanien, Portugal, Rußland, Dänemark, Schweden und Norwegen, die Türkei in ihren internationalen Telegraphen - Verträgen sich den Grundsätzen, wie