Intelligenz-Blatt
der freien Stadt Frankfurt, /^
verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden,
und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage. I
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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21.)
^§ 60. Samstag den 12. März______ 1859.
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Veberblick der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, 12. März (Zur Holsteinischen Krage.) Dem höchst interessanten Ausichußbericht über die Verfassungsangelegenheit Holsteins entnehmen wir folgenden Passus über die altbercchtigte und naturgemäße Verbindung Holsteins und Schleswigs: „Die Verbindung der Herzogthümer ist mit dem Rechtsbewußtsein ihrer Bewohner so verwachsen, daß kein Opfer von ihnen so schwer empfunden wird, als jene Trennung, durch welche alle ihre Interessen um so tiefer verletzt werden, je mehr die Verbote der Gemeinschaftlichkeit von Tag zu Tag auf alle geistigen und materiellen Lebensverhältnisse sich ausdehnen. Die Integrität der dänischen Monarchie wird durch die legislative und administrative Verbindung der Herzogthümer so wenig gefährdet, daß sie vielmehr, unserer innigsten Ueberzeugung nach, dadurch nur gekräftigt werden kann. Wird nur der Gedanke an eine allen gegebenen Verhältnissen widerstrèttende Verschmelzung der Herzogthümer mit dem Königreich, und namentlich der Gedanke an diè Jncorporation Schleswigs in das Königreich aufrichtig aufgegeben, so kann auch auf der dänischen Seite gègen die Verbindung der Herzogthümer mit einander gar kein wahres Interesse obwalten. Wendet man dagegen ein, daß durch die Verbindung Schleswigs mit Holstein die dänische Nationalität eines Theils der Bewohner Schleswigs gefährdet werde, so ist darauf zu erwidern: Den seit Aufhebung der Verbindung in's Werk gesetzten dänischen Maßregeln, gegen welche die bisherige sogenannte selbstständige Stellung Schleswigs auch nicht den geringsten Schutz zu gewähren vermochte, würde freilich durch Wiederherstellung der Verbindung hoffentlich eine Gränze gesetzt werden, und die deutsche Bevölkerung in den sogenannten gemischten Distrikten des Landes, würde wieder frei werden; aber auf der andern Seite steht bei der Verbindung der Herzogthümer ja auch gar nichts im Wege, daß der wahren Gleichberechtigung der verschiedenen Nationalitäten, und insbesondere der dänischen Nationalität im Herzogtum Schleswig jede erforderliche Garantie werde. Auch das Verhältniß Holsteins zum deutschen Bunde kann der Verbindung desselben mit Schleswig künftig so wenig entgegenstehen, als dieß früher der Fall war, während Holstein Jahrhunderte hindurch zum deutschen Resch, später zum deutschen Bunde gehörte, und als dasselbe für eine Verbindung Holsteins mit Dänemark und Schleswig zu einem konstitutionellen Ge-