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Intelligenz-Blatt

der freien Stadt Frankfurts verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden,E und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)

J^ 54. Samstag den 5. März 1859

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UeberblLÄ der Ereignisse im Gebiete der politischen und Materiellen Interessen.

Frankfurt, 5. März. (Zur Donaufürstenthümer-Frage). Es hat Len Anschein, als wollten die Rumänen durch ihr Vorgehen die Union auf den verschie­densten Punkten ins Werk setzen. Abgeseben davon, daß Fürst Couza die Bucharester Wahl angenommen hat und am 20. Februar in der walachischen Hauptstadt erschien, so wurde in Jassy am 10. Februar in der Legislative mit großer Mehrheit der Beschluß gefaßt, „dem Fürsten die Bitte zu unterbreiten, beide rumänische Versammlungen nach Fockschant zu berufen, um dort gemeinsam die große Aufgabe, die sie zu erfüllen haben, zu lösen und den Grundstein zum Ausbau des rumänischen Reiches zu legen". Den neuesten Nachrichten aus Bucharest zufolge wäre dort die Begeisterung für Frankreich im fortwäh­renden Steigen begriffen. Die dortigen Liberalen hoffen nämlich, Napoleon werde ihre Wünsche und Hoffnungen erfüllen und halten die Verwirklichung der Union, die gänzliche Lostrennung von der Türkei, kurz, die Gründung eines selbstständigen dacisch-rumânischen Reiches für eine ausgemachte Sache; vor Allem bedarf jedoch die Doppelwahl Couza's, um gül­tig zu sein, der Gutheißung der Pforte, und diese hat bekanntlich die Anerkennung Couza's unter Verweisung auf die demnächst in Paris abzuhaltende Konferenz, einstweilen verweigert. Auf der Conferenz zu Paris wird sich also das Schicksal der Fürstenthümer entscheiden. Was den Standpunkt der einzelnen Regierungen in der obschwebenden Frage betrifft, so vernimmt man, daß Frankreich mit großer Energie für die Wahl eines Hospodaren für die beiden Donaufürstenthümer auftreten soll, und der Standpunkt des Grafen Walewsky soll auf der Ansicht fußen, daß die doppelte Wahl Couza's zwar nicht im Einklang stehe mit dem Geiste und dem Buchstaben der Convention vom 19. August, aber daß sie als Manifestation deS Volkes eine bedeutungsvolle Wichtigkeit habe und es nicht leicht mög­lich sein dürfte, auch nur ein Scrutinium, geschweige denn beide zu verrichten, ohne blu­tige Handel von Seiten der rumänischen Bevölkerung hervorzurufen. Wahrscheinlich wird die Sprache der Pforte bei den bevorstehenden Konferenzen eine ganz andere sein; über die Haltung derselben in dieser Frage, sagt das „Journal de Constantinople" folgendes: „In Folge der Illegalitäten, die in den Donaufürstenthümern begangen worden sind, und der flagranten Verletzung der Convention vom 19. August hat die