Zntelligenz-Blatt
der freien Stadt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden,E und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
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(Expedition : am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21.)
Donnerstag den 6. Januar
1859.
Neberbliek der Greignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, 6. Januar. Die angeblich in der Absicht der preußischen Regierung liegende Aufhebung der Landwehr des ersten Aufgebots und Verschmelzung derselben mit der Linie, macht gegenwärtig in der Presse viel von sich reden. In welcher Richtung aber der Plan in Preußen befolgt werde, darüber herrscht in diesen Mittheilungen große Unklarheit und Verschiedenheit. Im Allgemeinen stimmen die verschiedenen Angaben da- bin überein, daß die Landwehr des ersten Aufgebots, also die Mannschaften bis zum 32. Jahre hin, aus dem bisherigen in ein einfaches Reserveverhältniß zu ihren resp. Linienregimentern treten, welche letztere statt wie gegenwärtig in 3, fortan in 6 Bataillone forn.irt werden sollen. Ein jedes preußisches Infanterieregiment würde somit in Zukunft nicht mehr aus 12, sondern ans 24 Compagnien bestehen, und dadurch der Rahmen für die EiEerufung der Reserven, sei es zu den angeblich für die Zukunft jährlich auf drei Wochen angesetzten Uebungen, sei es für den Fall einer wirklichen Mobilmachung, was die Cadres an Offizieren und Unteroffizieren betrifft, auch für den Frieden bereits im Voraus festgeft-llt sein. Eben darin soll denn auch der Hauptvortheil des neuen Systems bestehen, nâchstdem aber noch in der Mischung aller Altersklassen des eigentlich wehr- ha ten Theils der preußischen Nation, wozu im Gegensatz freilich die auf 3 Millionen jährlich angegebene Mehrausgabe für die größere Anzahl der, durch diese Aenderung nothwendig gewordenen angestellten Offiziere und Unteroffiziere bedeutend ins Gewicht fallen würde. Eine Erhöhung des Einkommens der Subalternoffijiere und' sonstigen unteren Militärchargen wäre übrigens hier gleich mit einbegriffen, was freilich nur dadurch zu ermöglichen, daß die sechs Bataillone eines Regiments für gewöhnlich nur in der Stärke ihrer Mannschaft den Etat der gegenwärtigen drei Bataillone beibehalten, also gewissermaßen selbst nur die Stelle schwacher Cadres vertreten, wofür angeblich jedoch die Absicht vorliegt, sie gelegentlich bei den statthabenden Manövern durch Einberufung der Reserven bis zur vollen Kriegsstärke von 250 Mann die Compagnie zu verstärken. Die Landwehr des zweiten Aufgebots und der Landsturm würden übrigens, wie nach jenen Angaben verlautet, auch fernerhin unter der Benennung „Landwehr" sortbestehen, indeß dabei nicht minder auch für sie in Friedenszeiten bereits bessere Befehlsverhâltmffe als bisher vorbereitet werden. Die Creirung von sechs neuen Stabs Capitainsstellen per Regiment wird, wie einige Nachrichten behaupten, von alledem den Anfang bilden, sonst aber berichtet die für gewöhnlich über die preußischen Milttärzustânde gut unterrichtete „Allg. Militär-Zeitung", daß von Setten des Kriegsministeriums bereits ein Circular an sämmtliche preußische Re-