Intelligenz-Blatt der freien SM FrsnkM, verbunden mit dem ANtßblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Lxtrsbeilsge.
(Expedition: am Getstpförtchen, SchlachchMSZass« 81.)
â 306. Dienstag den 28. December 1858.
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VeberbliM der Ereignisse im WebLete der politischen und Materiellen Interessen.
Frankfurt, 28. Dezember. (Der Stand der holstein-lauenburgischen Frage.) Die „Preuß. Ztg." enthielt dieser Tage einen Ueberblick der Lage der bolstein- lauenburgischen Angelegenheit gegenüber den Bundesbeschlüssen resp. den der Bundesversammlung vorliegenden neuesten A trägen der vereinigten Ausschüsse und den letzten dänischen Zugeständnissen. Die Einberufung der holsteinischen Stände betreffend, heißt es in dem betreffenden Artikel: Bisher konnte man fürchten, daß eine solche leicht nur dazu dienen könnte, einem unhaltbaren, unerträglichen Zustande formelle Rechtsgültiakeit zu geben. Dies ist jetzt unmöglich; die Stände werden die Landesrechte in vollem Umfange geltend machen können, und zu welchen Entschließungen dann auch die dänische Regierung kommt, keine Neuordnung wird legalen Bestand haben, ehe sie nicht durch die Entscheidung des Bundes den im Bundesbeschluß vom 11. Februar festgesetzten Bedingungen entsprechend gefunden worden ist. Indem aber die Bundesversammlung der gesetzmäßigen Vertretung jenes Bundeslandes wiederum einen Boden freier Bewegung und wirksamen Einflusses gesichert weiß, hat sie, nach dem Antrag der Ausschüsse — der ganzen Haltung entsprechend, welche sie bisher eingenommen — den Versuch einer Lösung der schwebenden Frage wiederum den dabei zunächst und direkt Bethetligten zugewiesen. Auf Grund des Artikels 56 der Wiener Schlußakte jedoch und auf Grund der besonderen, für diese Angelegenheit vorliegenden Verpflichtungen, so wie in Ausführung des Bundesbeschlusses vom 11. Februar d. I., hat die Bundesversam lung sich das Recht und die volle Freiheit bewahrt, die Frage, sobald es nöthig erscheinen sollte, wieder vor ihr Forum zu ziehen. Wenn in dieser Beziehung der Antrag der vereinigten Ausschüsse noch besonders auf die Möglichkeit eines Einschreitens der Bundes-Autoritäten während der bevorstehenden Verhandlungen zwischen Regierung und Ständen hinweist, so erscheint diese Vorsorge insbesondere auch darum gerechtfertigt, weil im Laufe der Zett sich vielleicht die dänische Regierung versucht fühlen könnte, der Bestimmung der Verordnung vom 6. November, wonach das Gesammtstaatsministerium in Bezug auf Holstein dem König-Herzog allein verantwortlich sein soll, eine Deutung und Ausdehnung zu geben, welche mit der Selbstständigkeit und Gleichberechtigung Holsteins im Gesammtstaate ganz unvereinbar wäre, und welcher deshalb auch Seitens des Bundes entgegengetreten werden müßte. Indem sich nun das Interesse wie die Erwartung der Nation von Neuem den Verhandlungen der holsteinischen Stände zuwendet, erscheint es geeignet, schließlich noch mit einem Wort die Linien zu bezeichnen, innerhalb welcher sich die ganze Frage gegenwärtig bewegt. Zuvörderst muß aus