Intelligenz-Blatt
der freien Msdi Franksuch ^T^
verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den AraÄfnrter NachriHten als Extrabeilage. I
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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)
M 305. Samstag den 25. December 1858°
UeberblLE der Grergmfse im Gebiete öer politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, 25. December. (Zur Bauernfrage in Rußland.) Mit der Bauernfrage in Rußland haben sich die öffentlichen Blätter seit einiger Zeit wieder vielfach beschäftigt, unter Anderm auf die Schwierigkeiten hingewiesen, welche ein Theil des russischen Adels dem Vorgehen der Regierung in dieser wichtigen Angelegenheit angeblich bereiten solle. So wurde kürzlich der „Jndependence belge" von einem Separatvoinm des St. Petersburger Adelscomitö geschrieben, welches der Regierung das Recht bestreite, die Emancipation der Bauern auf administrativem Wege vorzunehmen und dagegen verlange, daß Deputirte aller Adelscomite's des Reichs in freier Berathung die große Rationalan- gelegenheit kraft altrussischen Rechts erledigen möchten. Eine solche Berathung hat indessen die russische Regierung bekanntlich von vornherein angeordnet; der betreffende Ukas bestimmt, daß die Adelscomitä's in den Gouvernements, wenn sie die Berathungen beendigt und ein Gutachten geschöpft haben, je zwei Deputirte aus ihrer Mitte wählen sollen, die alsdann zu St. Petersburg zu einem Generalcomits zusammentreten, welckes die ei nzelnen Gutachten einer allgemeinen Berathung unterzieht und das daraus hervorgehende Haupt- gutachten dem Kaiser unterbreitet. Wenn nun hiernach die ausgestreuten Nachrichten üb-r angebliche Hindernisse, welchen die Abschaffung der Leibeigenschaft von Setten des russischen Adels begegnet, unbegründet erscheinen, so ist dagegen nickt zu ve kennen, daß gleich allen großen Maßregeln, auch die Emancipation der russischen Bauern ihre große Schwierigkeiten hat. Gewiß ist indessen, daß der Kaiser Alexander die baldige Lösung der Frage wünscht und auf eifrige Betreibung derselben dringt. Schon aus diesem Grunde wird sich schwerlich Jemand der Maßregel in Rußland widersetzen, abgesehen davon, daß sie sitzt schon zu weit vorgeschritten ist, um durch etwaige nachträglich aufgeworfene Bedenklichkeiten in ihrer Vollendung aufgehalten werden zu können. Allerdings bestehen in dieser Frage zwei Parteien, die über die Art und Weise der Ausführung in ihren Ansichten auseinandergehen, in der Hauptsache aber einverstanden sind. Die Einen verlangen näm- lich eine sofortige Entscheidung mit allen Gefahren einer solchen und die Andern wollen eine allmälige Lösung, weil ihrer Meinung nach die Sache gleich am Anfänge nicht recht angefaßt worden ist. Wir fügen obiger Ausführung folgende interessante Deductionen bei welche ein norddeutsches Blatt unlängst über die Zustände der russischen Leibeigenen brachte. „Die meisten Herrschaftsbesitzer", heißt es in dem betreffenden Aufsatze, „erblicken bekanntlich im Leibeigenen ein Eigenthum, eine Sache. Der Leibeigene nebst Frau, Kindern, Hans, Hof, Mobiliar, seine Arbeit gehört ihnen; ihnen gegenüber ist er so ziemlich