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Znlelligenz-Blatt der freien KM Maksttt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

(EMedition: am Geistpförtchen, Schlachchausgasse 21.)

M 299

SamStag den 18. December 1858.

Neberbliâ der Ereignisse im Gebiete der politischen nn- materiellen Interessen.

Frankfurt, 18. December. Die europäische Presse, sagt die französisch geschriebene „Hoffnung", von den Angelegenheiten der jonischen Republik sprechend, unterscheidet nur zu selten zwischen dem, was nur ein lebhafter Wunsch der Bevölkerung ist und den Re- clamationen, die auf internationale Verträge gegründet sind, vermöge deren das Protec- tor a t über die Inseln in die Hände Englands gelegt wurde. Selbst das „Journal des Debats" ist in diesen Fehler gefallen, indem es die beständigen Differenzen zwischen der Bevölkerung und der englischen Regierung dem Verlangen der ersteren zuschreibt, mit dem Königreich Griechenland politisch vereinigt zu werden. Das ist allerdings das, was die Lord-Obercommissäre in die Scene vorgeschoben haben, um für die Augen Europa's das Empörende der absorbirenden Politik zu verdecken, die sie, von dem Augenblick an, wo Großbritannien Besitz von den Inseln nahm, befolgten. Allerdings gibt es kaum einen einzigen Einwohner dieser Insel, der nicht den brennendsten Wunsch hegte, die politische Vereinigung mit dem Königreich vollzogen zu sehen; dies ist ein sehr natürliches Verlan­gen, das gar nichts Verletzendes hat für die englische Nation; ein Volk, das durch seine Abstammung, seine Sprache, seine Religion, seine Erinnerungen der hellenischen Race an­gehört, kann nichts anderes wünschen, als die Vereinigung, welche für daffelbe diè Lebens­frage ist, um seinen Platz in der europäischen Familie einzunehmen. Aber man irrt sich sehr, wenn man glaubt, die jonischen Inseln hätten je diese Vereinigung als ein Recht in Anspruch genommen; nein, man hat nie etwas Anderes in Anspruch genommen, als was die internationalen Verträge zu Gunsten der jonischen Republik festgesetzt haben. Die beiden Par­teien, deren das „Journal des Debats" erwähnt, sind nicht getrennt über die Endzwecke ihrer Bestrebungen, sondern nur über die Anwendung der Mittel dazu. Die eine hält fest daran, daß in Betracht der Schwäche dieser Inseln und des Jndifferentièmus der unterzeichneten Mächte des Vertrags von 1815, jede Art von Freiheit als eine Wohlthat für das Land ange­sehen werden müsse, dem jede Reform, durch die schützende Macht octroyirt, willkommen sein müffe, ohne das Recht dieser Usurpation der Souveränetät in Untersuchung zu ziehen; die andere Partei, naturgemäß die bei weitem stärkste, denn sie stützt sich auf die An­schauung der Massen, nimmt an, daß, wenn man einmal die Handlungen der Usurpation anerkennt, nur ein Schritt noch ist, um dieselbe'zu legitimiren; daß die jonischen Inseln das sein müssen, was die Verträge wollten — eine freie unabhängige Republik, ihrer territorialen Schwäche wegen unter den Schutz von Großbritannien gestellt. Diese Partei