Intelligenz-Blatt
der steten MM FrankM^ verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachchausgaffe 81.)
M 297. Donnerstag den 16. December 1858.
NeberbliS der Greignisse im Gebiete der politischen und Materiellen Jntereffen.
Frankfurt, 16. December. Die „Preußische Zeitung" brachte dieser Tage einen längeren Artikel über den paritätischen Charakter des preußischen Staates, bessert Hauptstellen wir unsern Lesern nicht vorenthalten wollen. „Der ausgesprochene Wille des Regenten — sagt das genannte Blatt — ist Bürge dafür, daß auch auf diesem so schwierigen Gebiete der Geist der Gerechtigkeit in voller Achtung der Parität dem Vaterlande die gedeihlichste Entwickelung geben werde. Zudem aber erscheint in glücklicher Fügung noch insbesondere durch die Wahl der höchsten Räthe der Krone der Boden wohlgeebnet, auf welchem bei diesen Fragen der verwickeltstm und schwierigsten Art, bei Fragen, welche die Tiefen des Gewisiens berühren und bei denen der Glaube, die Autorität und die Ansprüche großer kirchlicher Genoffenschaften in Frage kommen, sich so oft allein Einigung oder Verständigung erzielen läßt: der Boden des Vertrauens, der persönlichen Zuversicht und Schätzung. Wenn dem Fürsten, welcher mit dem Vorsitz im Ministerium betraut ist, und dem Cultusminister die Stellung, welche sie in ihrer Kirche einnebmen, indem sie sich immer als eifrige und treue Glieder derselben bekannt haben, als ein widerspruchsvolles Moment entgegengehalten wird, so liegt solcher Auffassung die Negirung des großen Ergebnisses und der großen Aufgabe zu Grunde, welche wir den schönsten preußischen Traditionen zuzählen. Wo die staatsrechtliche Parität weder als ein geschichtliches Postulat, noch als ein verfassungsmäßiges Recht anerkannt wird, wo nicht die engste Vereinigung der großen, den beiden Kirchen zugehörigen Bruchtheile der Nation auf Grund einer wahren und durchgehenden Gleichberechtigung der Bekenntnisse angestrebt , sondern der Begriff des protestantischen Staates dahin ausgebeutet wird, um immer eine Kluft .zwischen den Bekennern beider Kirchen in unserem Vaterland bestehen zu lassen: da, aber auch nur da, kann eine so unbegründete Auffassung sich bilden. So wahr es nur einen Thron und ein Vaterland gib: für Jeden, der den Namen eines Preußen trägt, so wahr werden auch im Rathe der Krone alle Mitglieder, welcher der beiden großen Kirchengemeinschaften sie auch angehören, in demselben höchsten Streben, in derselben Hingebung, in derselben Gesinnung vereinigt sein. Wenn aber für die katholische wie die evangelische Kirche in der Stellung, welche einzelne Mitglieder des Ministeriums zu derselben einnehmen, für beide eine besondere G»wâhr liegen muß, daß ihr verfassungsmäßiges Recht sicherlich gewahrt werden wird: so darf sich das Land eben deßhalb dem Vertrauen hingebeâ, daß aus der gegenseitigen Achtung der verfassungsmäßigen Rechte der Kirchen, in der höchsten Spähre wie in allen Schichten der