ZsteMgenz-Blatt der freien StM FrsNkM« ,_ verbunden mit Wm AMsbrntt, Organ der Hiesig« W«rtSSchSrd«r, M und de« FraMsrier ReHrfchreN sls GAWbeilags.
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(^vckittvn : »BH Geistpförtches, EchlachthauSgâffe 21.)
M 291. Donnerstag ben 9. December 1858.
NeberbUek dex GreiguMe im Gebiets der politischen «nd MaterieLle» JmtereUen.
Frankfurt, 9. December. Die Verhandlungen in Hannover, welche namentlich auch eine Verminderung der Durchgangszölle sowie der Rheinzölle im Gebiete des Zollvereins zum Zwecke hatten, haben zu keinem Ergebnisse geführt. Obwohl die Verminderung der bezeichneten Zölle von Seite Preußens befürwortet und von Seite Oesterreichs dringend gewünscht wird, ist diese Erleichterung des Handelsverkehrs zwiscken den beiden großen Zollgebieten wegen deS Widerstandes eines deutschen Mütelstaates nicht zu erreichen gewesen. Die Verhandlungen in Hannover haben auf diese Weise wieder den Beweis geliefert, wie unerläßlich im Interesse des Zollvereins selbst einige Abänderungen in Betreff solcher Satzungen desselben sind, welche jedem Fortschritt hemmend entgegentreten können. Die Aufrechthaltung solcher Satzungen, welche die weitere Fortbildung des Zollvereins im Einklänge mit dem Aufschwünge, welchen der Handel und Gewerbsteiß in Deutschland genommen haben, geradezu von dem guten Willen eines einzelnen Gliedes des Zollvereins abhängig machen, muß nothwendigerweise auf die Dauer zu einem völligen Stillstände und zur Versumpfung dieser großartigsten deutschen Schöpfung führen. Deutschland hat wahrlich diesem festesten Stützpunkte deutscher Einigung zu große Segnungen zu verdanken, als daß es nicht sein eifrigstes Streben der Beseitigung derjenigen Mängel und Gebrechen, die offenbar diesem Lieblingswerke deutscher Ration, der gegenwärtigen außerordentlichen Entwickelung des Handels und der Verkehrsverhältnisse gegenüber, noch anhaften, zuwenden sollte. Vor Allem handelt es sich dabei um die Erreichung des Zieles, diese so segensreiche Schöpfung der größeren nnd höheren Vollendung entgegenzuführen, welche für die Einigung der deutschen Völkerschaften, die dieses Band bereits umschlingt, noch gewissere Bürgschaft leistet und welche den Zollverein zu einem noch festeren Bollwerk gemeinsamen deutschen Wirkens macht. Eine Hauptaufgabe des Zollvereins ist es aber auch, die möglichst erreichbaren Handels- und Verkehrserlcichterungen zwischen seinem und dem österreichischen Zollgebiete anzubahnen, insofern dieselben zum unbestreitbaren Aufschwungs des Handels und Gewerbfleißes Beider in gleichmäßiger Förderung beitragen. Eine Zoll- einigung der beiden großen Gebiete ist wegen der Unmöglichkeit gemeinsamer Revenuen- theilung, auf welcher das Wesen des Zollvereins beruht, gänzlich unausführbar. Man fasse also von beiden Seiten nur das ernstlich in's Auge, was sich zur gegenseitigen Hebung der Wohlfahrt und der gedeihlichen Entfaltung in allen Zweigen der gewerblichen Handelsthätigkeit auch verwirklichen läßt.