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ZnteMgenzBIatt der freien StsLt FmtKM, verbunden mit dem AAtSblktt, Organ der Hiesigen Staatsbehörden, und den Arankfirrter Rachrichte« als Mrabellags.

^Ejpeditwn : am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)

â Z89. Dienstag den 7. December 1858.

NebexbLLâ der Greigniffe im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.

Frankfurt, 7. December. (Zur Situation). Die Krtegsgerüchte, welche aus Anlaß der Ansprache des Königs von Sardinien an seine Truppen entstanden und von französischen Blättern nach Kräften verbreitet worden waren, verstummen nun allmâ- lig, seitdem auch die französische Regierung durch ihre officiellen Organe die ausgestreuten Nachrichten über einen bevorstehenden Bruch zwischen Frankreich und Oesterreich hat ent­schieden dementiren lassen. Ebensowenig haben sich die Behauptungen von dem stattge- fundenen oder noch bevorstehenden Verkäufe Monaco's an Rußland bis jetzt bestätigt, das amtliche Journal von Monaco hat vielmehr unlängst alle Nachrichten über die angebliche Abtretung des Fürstenthums für falsch erklärt, dabei freilich die Thatsache bestätigt, daß Verhandlungen im Zuge waren, um einige rebellische Ortschaften gegen eine Geldentschä- digung an Piemont abzutreten. In der That aber war die Erklärung des officiellen Blattes nicht nöthig, um die Welt von dem Ungrunde jener Gerüchte zu überzeugen, denn Monaco hat nur einen sehr kleinen Landungsplatz und wird von den umliegenden Höhen so beherrscht, daß an eine Befestigung gar nicht zu denken ist. Der Kriegslärm ist nun, wie gesagt, so ziemlich verstummt, dagegen scheint der Prozeß Montalembert, bessert Be­sprechung ausschließlich der ausländischen fresse zugefallen ist, nachgerade zu einer cause eélèbre heranwachsen zu wollen. Man hatte geglaubt, daß nach seiner Verurtheilung und der bald darauf erfolgten Begnadigung durch den Kaiser die Angelegenheit ruhen würde, da aber der Graf die kaiserliche Gnade nicht angenommen, sondern gegen das gefällte Urtheil des Strafpolizei Gerichts Apellation eingelegt hat, so scheint der Prozeß noch eine Zeitlang das öffentliche Interesse in Frankreich in Anspruch nehmen zu wollen. Es ist bekannt, daß der berühmte Redner im Vertrauen auf sein gutes Recht cs verschmäht hat, sich der Gefängnißstrafe durch die Flucht zu entziehen; auch hatte er das Anerbieten, welches ihm von England aus gemacht worden, die 3000 Frcs. Geldbuße, zu der er ver- urtheilt ist, für ihn zu bezahlen, in der Times abgelehnt. Wahrscheinlich haben ihn per­sönliche und politische Rücksichten dazu bewogen; den zu seinen Gunsten eingeietteten De­monstrationen ist dann vermuthlich ein Ende gemacht. Ob übrigens die Gerichte der ein­gelegten Apellation jetzt noch, nachdem die Gnade des Kaisers den ersten Urtheilsspruch aufgehoben hat, Folge geben werden, erscheint zweifelhaft, die Regierung hat, wie der „Moniteur" meldet, diese Frage den Gerichten zur Entscheidung vorgèlegt. Wir theilen schließlich die Hauptstellen des vom „Moniteur" veröffentlichten Protestes Montalemberts