Intelligenz-Blatt der freien MM Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen StaatsbehSrden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
(Expedition: am Geistpförtchen, SchlachthsuSgafle 21.)
M 281. Samstag den 27. November 1858.
^^^ Inserate, welche den folgenden Tag nach der Aufgabe im Intelligenzblatte erscheinen sollen, werden, bei herannahendem Weihnachtsfeste, Vormittags von der Expedition erbeten.
VcM^ Abonnements für das Jntelligenzblatt von heute bis zu Ende dieses Semesters, die Zeit in welcher ebenso nützliche als interessante Weihnachtsanzeigen in großer Auswahl erscheinen, werden zu ermäßigtem Preise täglich in der Expedition noch angenommen.
VeberLLLâ See GreLgmffe im Gebiete Ser politischen nnS Materiellen Interessen.
Frankfurt, 27. November. Aus einem Vortrag, welchen jüngst der Obermünz- meister v. Hatndl im polytechnischen Verein zu München über die gegenwärtigen Münzzustände hielt, entnehmen wir Folgendes: Es bestehen nun in Deutschland drei Münz-Staatengruppen, nämlich 1) die norddeutschen Staaten mit dem 30 Thalerfuß unter der Benennung Thalerwährung und der Theilung des Thalers in 30 Groschen; 2) die süddeutschen Staaten mit dem 52 Va Guldenfuß unter der Benennung süddeutsche Währung und der Theilung des Guldens in 60 Kreuzer; 3) Oesterreich und das Fürstenthum Liechtenstein mit dem 45 Guldenfuß und der Theilung des Guldens in 100 Neukreuzer. Die gemeinschaftlichen Münzen für diese drei Staatengruppen sind der einfache und der doppelte Vereinsthaler. Als Landesmünzen bestehen außer diesen a) in den norddeutschen Staaten das Vs Thalerstück und der Silbergroschen als Scheidemünze, nebst seinen Theilstücken (Pfenningen) von Kupfer; b) in Oesterreich ein Zweiguldenstück im Werthe von Ws Thaler in der Thalerwährung, und 2 Va Gulden in der süddeutschen Währung; ein Guldenstück im Werthe von 3/3 Thaler und 1 fl. 10 kr. süddeutscher Währung; ferner ein % Guldenstück im Werthe von Vs Thaler oder 17V2 kr. süddeutscher Währung; als Scheidemünzen Stücke zu 10 und 5 Neukreuzer in Silber, und Stücke zu Vr, 1 und 2 Neukreuzer in Kupfer; c) in den süddeutschen Staaten Zweigulden, Gulden- und Halb- guldenstücke, dann 6, 3 und 1 Kreuzerstücke als Scheidemünzen nebst Pfenningen von Kupfer als Theilstücke des Kreuzers. Das Werthsverhältniß der groben süddeutschen Münzsorten in den übrigen zwei Währungen stellt sich in folgender Weise: