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(Expedition: am Seistpförtchen, Schlachthausgaffe 21.)

Intelligenz-B der freien MM Frsnkstr^ verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden,

â 277. Dienstag den 23. November 1858.

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UeberMLE der Greignisse im Gebiete der poUtischen und materielle« Interessen.

Frankfurt, 23. November. Die „Preußische Zeitung", die seit einigen Tagen anstatt der „Zeit" als ministerielles Organ erscheint, brachte in ihrer ersten Numm-w einen beachtenswertsten Artikel, dessen Hauptstellen wir unsern Lesern nachstehend mittheilen: „Em preußisches Ministerium erschiene nicht würdig deS hohen Vertrauens, durch welches es mit Leitung der Staatsgcschäfte berufen ist, wenn es je vergessen könnte, weite Stellung in Preußen die Krone hat und haben muß. Die Rechte, die Ehre und die Macht der Krone zu vertreten, wird immer als die erste und heiligste Pflicht der höchsten Râthe des Königs erscheinen muffen, und wo immer sich eine Anschauung oder ein Bestreben zeigen. sollte, welche dem acht monarchischen Prinzip Abbruch thun könnten, wird man die Re- gierung mit festester Hand die monarchische Autorität aufrecht halten sehen. In Preußen ist der König wahrhaft Herrscher, in der vollen SelbstMüdigkeit und Freiheit seiner Ent­schließungen der Leiter und Führer der Nation: auf dieser Grundbedingung hat bisher die großartige Entwickelung Preußens- beruht, und auf ihr wird sie auch für alle Zukunft beruhen. Durchdrungen von dieser Ueberzeugung, wird das Ministerium seine Stellung als höchster Rath der Krone in gleichem Sinne auffaffen und behaupten. Preußen be­darf einer einigen, starken Regierung. Diese soll als selbstbewußte Führerin auf der Bahn besonnenen Vorwärtsschreitens über dem Andrângen der mannigfaltigen Forderungen, welche Sonderinteressen und Parteien an sie richten, das Gesammtintereffe des Staates wahren und fördern. Die Regierung darf nicht die Dienerin der Parteien, nicht die Dienerin der Majoritäten werden, sondern sie wird sich stets der Pflicht bewußt sein, gegenüber den Ansprüchen des Moments und den subjektiven Partei-Auffassungen, das Recht der geschichtlichen und verfassungsmäßigen Entwickelung zur Geltung zu bringen. Indem die Regierung in der Lage ist, die thatsächlichen Verhältnisse des Landes, die Be­dingungen seines Wohls und seiner Entwickelung in ihrem Zusammenhänge zu überblicken, ist sie vor Allem berufen, den Geist der Mäßigung und der staatsmännischen Abwägung zu verwirklichen. Im gegenwärtigen Moment tritt diese Aufgabe doppelt gewichtig an die Regierung heran. Sie' richtet deshalb an die Wähler des Landes, ja an die ganze Nat ou den Mahnruf, in männlicher Besonnenheit sich zu sammeln. Nichts kann für die Entwicke­lung unserer öffentlichen Verhältnisse gefährlicher sein, als wenn die Parteien sich in