Istelligenz-Blatt
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verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, M und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
(Expedition: am Getstpförtchen, Schlachthausgasse 21.)
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Samstag den 6. November 1858.
UeberblèÄ -er Greègniffe im Gebiete -er politischen nn- materieLZen Interessen.
Frankfurt, 6. November. (Zur Regentschaft in Preußen.) Der gegenwärtige Fall der Regierungsübertragung in Preußen ist in der Brandenburgisch Preußischen Geschichte der vierte, doch ist unter den früheren nur einer von historischer Bedeutung. Kurfürst Friedrich II., der 1440 bis 1470 in der Mark Brandenburg regierte, neigte sich von Jugend auf einer tiefen religiösen Schwärmerei zu, die den Grundzug seines ganzen Wesens ausmachte. Er ist es, der seine Regierung mit der Gründung desselben Schwanen- Ordens begann, der neuerdings auch im Jahre 1840 wieder hergestellt wurde, ohne jedoch zu wirklichem neuen Leben zurückgeführt zu werden. Nach einem langen, vielfach ascetischen Uebungen gewidmeten Leben wurde er 1468 wegen der Ansprüche auf Stettin mit den Herzögen von Pommern in einen Krieg verwickelt, der jedoch nach einer vergeblichen Belagerung von Uckermünde und Stettin mit einem Rückzüge endigte. Dies Ereigniß scheint den Fürsten geistig aber so afficirt zu haben, daß er in eine tiefe geistige Schwer- mnih verfiel und sich von der Theilnahme an allen Regierungsgeschäften zurückziehen mußte. Nach längeren Verhandlungen mit seinem Bruder Albrecht wegen Uebertragung der Regierung, die sich fast ein Jahr lang hinzogen, im Jahre 1470 aber endlich zum Abschlusse kamen, zog sich der Kurfürst nach Franken zurück und starb dort, nachdem er freilich nochmals seinen Entschluß der Regierung^Abtretung bereut und seinem Bruder bittere Vorwürfe darüber gemacht hatte, zu Plassenburg im Jahre 1471. Von einem hohen historischen Interesse ist vor Allem die Urkunde vom April 1470, in welcher er dem Kaiser seine Absicht, die Regierung an seinen Bruder zu übertragen, anzeigt, und Rücksicht nehmend auf die allgemein verbreiteten Gerüchte, daß er nicht geistig dispositionsfähig sei, ausdrücklich hervorhebt, daß er zwar körperlich schwach sei, ohne aber, wie er sich ausdrückt, geistig bedrückt zu sein. Die beiden anderen Fälle einer Regierungs- Übertragung, die sich außerdem noch geschichtlich in Preußen beglaubigt vorfinden, sind deshalb mehr indifferenter Art, weil es sich dabei nur um Uebersragungen handelt, die dem Tode unmittelbar vorhergingen. So ist es von dem König Friedrich Wilhelm I. bekannt, daß er an seinem Todestage, den 31. Mai 1740, bei noch völlig klarem Bewußtsein die Regierung seinem Sohne, dem großen Friedrich, übertrug, nachdem die Aerzte rhm erklärt hatten, daß er auf seine Wiederherstellung nicht hoffen dürfe. 11:6er diesen
existirt eine schriftliche Urkunde überhaupt nicht, nur ist bekannt, daß der König dem Minister v. Podewils Krone, Scepter und die Schlüssel zum Schaße formell übergeben ließ, um sie seinem Sohne als die Attribute der ihm übertragenen Königlichen Gewalt