ZntelligenpBlatt
der freien StM Frankfurts
verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, DEâ^^Ä und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage. |
(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)
â 247. Dienstag den 19. Oktober 1858.
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UeberbLLek der Grergnifse im WebieLe der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, 19. October. Die Befreiung der Donau von allen, die Belebung und die Freiheit der Schifffahrt hemmenden Beschränkungen auf Grund des Pariser Friedens, hat die Last der Abgaben, unter welcher die Elbschifffahrt seufzt, recht lebhaft vergegenwärtigt und den Wunsch gesteigert, daß endlich doch auch in Anhalt, Hannover, Mecklenburg und Dänemark die Einsicht von den nachtheiligen Folgen einer dauernden Hemmung der Entwickelung der Flußschifffahrt sich Bahn brechen möge. Aber in dieser Beziehung folgt man dort noch jenem Manne, welcher sein Huhn schlachtete, um in den Besitz der Eier auf einmal zu gelangen. Die alte und auch durch die Statistik des Elb- zolls bewährte Erfahrung, daß mit der Erleichterung des Verkehrs auch die Zunahme desselben und eine Erhöhung der Einnahmen in Verbindung steht, wird hartnäckig abgeleugnet oder unbeachtet gelassen. Man vergißt ganz, daß die Zunahme des Handelsverkehrs auf dem Flusse den Uferbewohnern eine reichlichere Nahrungsquelle darbietet, daß dadurch die Steuerfâhigkeit erhöht und für die arbeitende Klaffe die Gelegenheit zum Erwerbe vermehrt wird. Soll denn das einst so blühende Gewerbe der Flußschifffahrt immer mehr herabsinken, weil einige Tausend Thaler angeblich für die Staatskasse verloren gehen könnten? Wir sagen angeblich, denn daß die Staatseinnahme aus einer Ermäßigung der Eibjölle keine Einbuße erfahren würde, bat die Erfahrung bestätigt. Die Quelle des Stromes ist von der Mündung nur 86 Meilen entfernt, aber seine Windungen machen einen Umweg von 69 Meilen und gewähren weiten Landstrecken die Vortheile eines schiffbaren Flusses. In Böhmen und Sachsen liegen etwa 66 Meilen des Wasserlaufs, in Preußen oberhalb Anhalt 18, unterhalb Anhalt 38 Meilen, Anhalt besitzt 7 Meilen. Wie bei der Erhebung des Sundzolls der bei weitem größere Nachtheil auf den Aufenthalt bei der Clarirung, die damit verbundenen Ausgaben und die Gefahr, den günstigen Wind nicht benutzen zu können, fiel, so ist auch bei der Elbfahrt der mit der Zollrevision und Zollerhebung verbundene Zeitverlust sehr hoch anzuschlagen. Wenn man bedenkt, daß seit 1819 die Bevollmächtigten der zehn Elbuferstaaten nur unter großen Mühen einige Erleichterungen vereinbaren konnten, wozu namentlich die Reduk-