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Intelligenz-Blatt der freien MM Frankfurt, zS§ verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, MâWD und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21.)

M 223 Dienstag den 21. September 1858.

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UebèkbliE ber (Ereignisse im Gebiete ber politischen und materiellen Interesse».

Frankfurt, den 21. September. (Der Stand der holstein-lauenburgi- schen Frage.) Als der deutsche Bund, auf den Antrag Preußens und Oesterreichs, die Sache der in ihren verfassungsmäßigen Reckten gekränkten Herzogthümer zur endlichen Abhülfe in die Hand nahm, da traten Auffassungen hervor, welche den Absichten der deut­schen Mächte eine sehr verschiedene Auslegung gaben. Es fehlte nicht an Stimmen, welche, theils in warnender Besorgniß, theils mit unverkennbarer Freude, die Meinung kundga­ben, daß der Bund darauf abziele, durch Aufstellung unerfüllbarer Bedingungen Dänemark zum verzweifelten Widerstand zu zwingen und so den Anlaß eines Krieges herbeizuführen, welcher die bestehenden Verträge und somit die Souverainetâts-Ansprüche der Krone Däne­mark auf deutsche Landestheile in Frage stellen müßte. Es bedarf kaum der Versicherung, daß wir einer solchen Deutung :— ob sie aus dem ungerechtfertigten Mißtrauen des Aus­landes. ob sie aus den übergreifenden Wünschen heimischer Parteien entsprangen — nie- mâls Vorschub gethan haben. Der deutsche Bund, als Vertreter deutschen Rechtes und deutscher Ehre, durfte wedèr den Krieg noch den Frieden um jeden Preis zu seiner Aufgabe machen. Er durfte, indem er die Krone Dänemarks an die Erfüllung feierlich übernom­mener ^Verbindlichkeiten ernst zu mahnen hatte, auch die ihr selbst durch völkerrechtliche Verträge auferlegte Verpflichtungen nicht aus den Augen verlieren. Sein Ziel, wie es sich auch in dem Beschlusse vom 11. Februar l. J. und in allen späteren Erklärungen deutlich ausgesprochen findet, konnte kein anderes sein, als die Herstellung eines verfaffungs- mäßigen Rechtszustandes in den Herzogthümern, und der ganze Lauf dèr vorangegangenen Unterhandlungen zeugte dafür, daß die deutsche Politik es vorziehe, die neue Ordnung in den Elbländern auf dem Wege der Verständigung mit dem König-Herzog, als durch Zwangs-Maßregeln anzubahnen. Die besonneren Organe der öffentlichen Meinung haben sich dieser Politik angeschloffen, von der Erkenntniß geleitet, daß in der freiwilligen Mit­wirkung des Souverains eine größere Sicherheit für die Handhabung der neugeordneten Verfaffungs-Rormen und ubèrhaüpt für die Stellung der dentscheri Gebiete zu der dâni-