Zntelligenz-Blatt
der freien MM Frankfurts verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)
â 215 Samstag den 11. September 1858.
Ueberbliâ der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, den 11. September. Die Bundesversammlung resp, ihre Majorität hat über die Anträge Preußens in der Rastatter Besaßungsfrage in der bekannten Weise entschieden. Hiermit wäre diese Angelegenheit für die Bundesversammlung abgethan. Wenn nun, trotz dieser formellen „Erledigung", neuerdings dennoch wieder von neuen Erörterungen über diese Sache zwischen Berlin und Wien in den Blättern gesprochen wird, so beweist Das eben nur, daß wir wohl unterrichtet waren, wenn wir, gleich nachdem die Majorität den bekannten Beschluß gefaßt hatte, auf Weiterungen hindeuteten, welche nunmehr unausbleiblich seien. Sehr im Unrecht ist man indessen, wenn man den Glauben verbreiten will, daß Oesterreich in der letzten Zeit endlich nachgiebiger zu werden beginne. Aus gewissen „bundesfreundlichen" Auslassungen österreichischer Blätter sollte man dieß, äußerlich, allerdings schließen; es ist indessen schon mehr der Fall gewesen, daß die der österreichischen Regierung nachstehenden Wiener und andere Organe das gerade Gegentheil von dem schrieben, was die österreichische Regierung betrieb und verfolgte. Ob man es für zweckmäßig hält, die öffentliche Meinung auf diese Weise irre zu leiten, mag dahin gestellt bleiben; genug, jetzt liegt derselbe Fall wieder vor. An Worten hat's freilich bis jetzt nicht gefehlt, factisch ist aber nicht das Geringste geschehen, um den mehr als begründeten Ansprüchen Preußens gerecht zw werden. Grundfalsch ist es sodann ferner auch, wenn von anderer Seite „berichtigend" gesagt wird, daß es nicht in der Absicht Preußens liege, für den Fall, daß seiner berechtigten Forderung nicht entsprochen werden sollte, seinen Matricularbeitrag für Rastatt zu verweigern, weil sonst ja auch die übrigen Bundes-Staaten in Betreff ihrer Beiträge für Mainz und Luxemburg das Gleiche thun könnten. In Betreff der Bundesfestungen Luxemburg und Mainz sind klare, bündige und von keiner Seite angezweifelte Berträqe vorhanden, was bei Rastatt eben nicht -der Fall ist. Es gehört in der That eine große Unkenntniß der Verhältnisse dazu, um das eine mit dem andern zu verwechseln. Preußen erkennt Das, was von der Majorität nachträglich beschlossen worden ist, nicht an, und will man etwa glauben, daß es zur Unterhaltung eines solchen rechtswidrigen und speciell sein Recht so tief verletzenden Zustandes auch noch Geld hergeben werde? Wir meinen, das Rechenexempel wäre so klar, daß jedes Kind sich das Facit herausziehen könnte. Es ist übrigens nicht sowohl die eventuell in Aussicht stehende Verweigerung an und für sich, worauf wir einen Werth legen, als vielmehr das Princip , auf welchem die Verweigerung beruhen würde. Dieses Princip ist gerichtet gegen die bundesgesetzwidrige, für Preußen unerträglich gewordene