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Intelligenz-Blatt

der freien Stadt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den, Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

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(Expedition: am Getstpförtchm, Schlachthausgaffe 21.)

M 185. Samstag dm 7. August

1858

UeberblLS der Greigniffe im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.

Frankfurt, den 7. August. Zur Orientirung in der chinesischen Frage. Man redet heutzutage viel von einer großen Katastrophe, welche dem chinesischen Reiche bevorstehe, und gibt sich der Hoffnung hin, daß die abendländische Civilisation bald auch in China die Herrschaft erlangen werde. Indessen übersieht man hierbei einen wichtigen Umstand. Nach der chinesischen Staatslehre und Volksanschauung gehört dem Sohne des Himmels von Gott und Rechtswegen die Herrschaft der ganzen Erde; ihm zu gehorchen H Pflicht und Gewinn; nur die sind als Menschen zu achten, welche sich seinen Geboten unbedingt unterwerfen; alle anderen stnd der Barbarei und den Lastern verfallen. Was dieser allein selig machenden Lehre widerspricht, wird in dem Reiche der Mitte als Un- sinn und Rebellion gegen die himmlische Ordnung betrachtet. Hat man mit den verwor­fenen Barbaren dem unvermeidlichen Drange der Umstände folgend, Verträge gemacht, so werden diese nie als gesetzliche Verpflichtungen angesehen, um ihrem Inhalte und Geiste nach ausgeführt zu werden; sie sind nichts als beschriebenes Papier, das jede Gültigkeit verliert, wenn der Drang der Umstände aufhört, der dazu führte. Dem Chinesen impo- nirt nur die Uebermacht. So lange er von dieser nicht unwiderlegliche Beweise hat, folgt er der angeerbten Anschauungsweise. Die Behörden auf Hongkong haben einen Fehler von unberechenbaren Folgen begangen; sie haben Krieg begonnen, obne die Mittel zu be­sitzen, einen großen Schlag zu schlagen. Bowring und Genoffen sind von der irrigen Ansicht ausgegangen, der Oberstatthalter Ach würde, gleichwie 1847 Khing, sein Vorfahr im Amte, nach Empfang einiger Drohschriften oder wenigstens nach Zerstörung der Burgen bei Kanton, in Demuth erscheinen und sich jeder Forderung der Fremden unterwerfen. In China hat sich aber seit der Thronbesteigung Hinfongs im Jahre 1850 Vieles geändert. Unter Taokuang, seinem Vater, welcher vom 13. September 1820 bis 25. Februar 1850 regierte, paar das Völkerrecht der Abschließung aufgegeben und China in die Weltbewegung hineingezogen. Aber das Reich befand sich gerade in dieser Zeit in starkem Verfall; die Staatskassen waren erschöpft; an einer Militairmacht im westlichen Sinne des Wortes fehlte es gänzlich; Rebellenschaaren und Diebesbanden durchzogen ungehindert das Land; Roth und Elend war das Loos der dichtgedrängten Bevölkerung. Unter solchen traurigen Sanden hielt es Hienfong für eine Pflicht, das alte System wieder herzustellen. Er

e damit die unglückseligen Folgen des ersten englisch-chinesischen Kriegs beseitigen zu können. Die an den Grenzen lauernden Barbaren sollten zur ehemaligen Ehrfurcht vor