Intelligenz-Blatt
der freien Stadt Frankfurt, â^
verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, ^â|flÄ und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
(Expedition: am Getstpförtchen, Schlachchausgasse 21.)
Jg 177. Donnerstag den 29. Juli 1858.
UeberbliÄ der Greignijse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, 29. Juli. (Die Ereignisse in Bosnien und Montenegro.) „Jede Nation hat ihr Ziel, sagt der Koran, wenn das Ziel gekommen ist, so vermögen Menschen es weder zu beschleunigen noch hinauszurücken." Fast möchte man glauben, daß für das osmanische Reich die Auflösung nicht gar weit sei, trotzdem es durch den Pariser Frieden eine neue Stellung in Europa erlangt hat und sein Bestehen durch die europäischen Großmächte garantirt ist. Der Untergang der osmanischen Herrschaft wurde allerdings die ganze politische Lage Europas tief erschüttern, und daher ist es die Pflicht der Großmächte, zu fordern, daß gesetzliche Ordnung im osmanischen Reiche herrsche, damit die religiösen und bürgerlichen Rechte der Christen gewahrt bleiben und damit der europäische Handel dort den erforderlichen Schutz genießt Die osmanische Regierung hât sich freiwillig dazu verpflichtet. Ist sie zu schwach, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, so muffen sich die europäischen Mächte in's Mittel legen. Freilich würde auf diese Weise die dem osmanischen Reiche gewährte Garantie illusorisch, die Souveränetät des Sultans. erführe eine Alteration; wem wäre aber die Schuld beizumessen? Dem Sultan selbst allerdings nicht. Abd-ul-Medschid hat die wohlmeinendsten Absichten; er hat sie gleich nach seinem Regierungsantritt durch den Hattischeris von Gül-Haneh 1839 und durch seine ganze Regierung bekundet; er will den unterm 18. Februar 1856 gegebenen Hattihumayun, in welchem der in jenem Hatticherif den Christen zugesicherte Schutz an Person, Eigenthum und Ehre bestätigt, die Reformen des Gerichts, des drückenden Steuersystems, der Polizei, der Verwaltung zugesagt und eine gewisse sociale Gleichstellung der Christen und Moslems verheißen worden, zur Ausführung bringen. Das Schlimme dabei ist aber, daß diese Reorganisation nicht national ist und den Widerstand der Türken hervorrufen muß. Die große Masse der Osmanlis erblickt dagegen die Erneuerung des Staates in der Wiederkehr zum Alten um so meM, als die Ulcmas — die Ausleger des Gesetzes, die Richter als die Ausführer desselben, die Diener des Cultus — auf dem geistlosen und mühseligen Wege ihrer Bildung und ihrer Laufbahn (zu dem sich nur Leute von geringer Herkunft entschließen) in' der Regel das richtige Verständniß der Lage des Reiches nicht gewonnen) haben, die meisten übrigen Osmanlis aber die früheren Mißbräuche als ihr altes Recht in Anspruch nehmen. Diese sind die eigentlichen Widersacher des Reiches und dessen Bestehens. Die Folge ist, daß die christlichen Unterthanen des Sultans durch die Bedrückungen, denen sie von den Türken gegen den Willen der schwachen Regierung ausgesetzt sind, zu Aufständen gereizt werden und die Erbitterung der