AnteMtzenz-Blatt
her freien Madt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
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(Expedition: am Geistpsörtchen, Schlachchausgaffe 21.)
^ 136.
Freitag den 11. Juni 1858.
Bekannt machungell.
Bekanntmachung,
die Prolongation der am 13. Juni d. J. verfallenden Pfandscheine betreffend.
ES werden die Besitzer der Pfandscheine, welche am 15. Juni d. I. verfallen, hiermit aufgefordert, deren Prolongation vom
1. bis 24. Juni, Dienstag oder Donnerstag Vormittags, dahier zu bewirken, da nach Ablauf dieses Termins keine Prolongation mehr angenommen wird.
An den nächstfolgenden Amtötagen, den 2., 5., 7. und 9. Juli ms gegen die gewöhnlichen Spesen noch auSgelöst, aber nicht compensirl werden.
Die darauf folgende Vergantung beginnt Dienstag den 13. Juli, Nachmittags um 2 Uhr, und damit solche in Ordnung gehalten werden könne, so findet während derselben weder Prolongation, Auslösung, noch Kompensation der oben erwähnten verfallenen Pfandscheine statt und nur durch Ankauf in der Versteigerung können die Eigenthümer wieder in den Besitz ihrer durch ihre Versäumniß in dieselbe gekommenen Pfänder gelangen.
Frankfurt a. M., den 26. Mai 1858. Pfand-Amt.
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1205. Geschickte Steindrucker finden dauernde Beschäftigung; Barfussergasse 3.