Zntelligenz-Blari der freien Stadt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)
M 129. Donnerstag den 3 Juni
1858.
Ueberblick der Creigniffe im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, den 3. Juni. Ein Nordamerikaner gibt im „Ausland" eine Reihe von Mittheilungen über Gesetz und Rechtsschutz in Nordamerika, die nichts weniger als lüstern machen können nach den nordamerikanischen Institutionen. Wir heben einige Stellen aus denselben aus. Jeder Staat Nordamerikas — sagt der Sers aff er — macht bekanntlich seine eigenen Gesetze, von denen keines mit der Verfassung der Vereinigten Staaten im Widersprüche sein darf. So dürfte z. B. der Missisippistaat nicht ein'Gesetz erlassen, wodurch das Wahlrecht eingeschränkt würde; denn die Constitution erlaubt jedem Bürger von 21 Jahren, zu stimmen. Der Missisippistaat darf aber die Todesstrafe aufheben; denn jeder Staat ist souverain und kann sein Strafgesetzbuch selbst entwerfen. In jeder Sitzung des Senats und der Legislatur, welche jährlich einmal in jedem Staate stattfindet, werden Gesetze erlassen, welche entweder allgemein administrativ sind oder ganz lokalen Charakter tragen. Was auch besonders bemerkenswerth ist und dem Leser auf? fallen muß, ist die umständliche Sprache, in welcher die hiesigen Gesetze abgesagt sind. Die alten Ausdrücke aus Blackstone's Zeiten sind sämmtlich beibehalten, so daß es, um die Revised Statutes zu verstehen, unumgänglich nothwendig ist, vorher ein Gesetzwörierbuch zu kaufen oder den Blackstone selbst zu studiren. Eine Folge und, wie es auf der Hand liegt, beabsichtigte Folge dieses Umstandes ist, daß der gewöhnliche Privatmann durchaus unfähig ist, das Gesetzbuch zu verstehen; er kann sich nicht selbst Recht verschaffen, und ist gezwungen, sich einem Advocaten anzuvertrauen. Dies erklärt es wieder, daß eine wahre Armee von Advocaten — die selbstverständlich auch alle naturwüchsig sind und keine Universität besucht haben — das Volk aussaugt. Ich will nicht behaupten, daß hier nirgends Recht zu bekommen sei, aber wer irgend Gelegenheit hat, amerikanische Zeitungen zu lesen, wird sich überzeugen können, daß ich nicht zu viel behaupte, indem ich sage, daß die Begriffe, die wir un8- in Europa von den Geschwornengerichten machen, gänzlich falsch sind. Die abscheulichsten Verbrechen, Mord, Unzucht, Betrug, Meineid, kamen haufenweise an's Tageslicht, — aber die Schuldigen verließen, von den Geschwornen freigesprochen, den Gerichtssaal. Daß dieser Zustand unserer Gerichtsverhandlungen auf die ungebildete Klasse einen höchst schädlichemEinfluß hat, versteht sich von selbst. Erwiesene Bösewichte werden freigesprochen und dadurch in ihrem ruchlosen Treiben nur noch weiter bestärkt. Ihre Kameraden wohnen den Verhandlungen bei, sind Zeugen der Meineide, welche zu Gunsten der Angeklagten abgelegt werden, und finden, daß es durchaus ungefährlich sei, das Räuberhandwerk fortzusetzen ... Die Gerichte ha-