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Intelligenz-Blatt

der freien Stadt Frankfurts verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, ^M und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21.)

M 127. Dienstag den 1. Juni 1858.

UeberblLS der GreigAtfse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.

Frankfurt, den 1. Juni. Es sind fünfunddreißig Staaten, welche, neben- und durcheinander liegend, verschieden an Größe, Interessen und Machtstellung, durch den deut­schen Bund zu einem Ganzen vereinigt werden. Die Gemeinsamkeit gebiert im Leben der Staaten, wie der Einzelnen, die Zwietracht. Ansichten und Interessen treten sich gegen­über und erzeugen Konflikte und Differenzen. Einen bedenklichen und gefährlichen Cha­rakter nehmen dieselben nur dann an, wenn sie den Kern der staatlichen Persönlichkeit betreffen. In diesem Falle drängt die Nothwehr der Selbsterhaltung dazu, das umschlin­gende Band zu zerreißen, weil es sich in ein verstrickendes Netz zu verwandeln droht. Die Gefahren der Auflösung und der Trennung standen den Stiftern des deutschen Bundes im Hinblick auf die Katastrophen der nächsten Vergangenheit vor Allem vor Augen. Des­halb zogen sie das einigende Band des Bundes nicht zu einer beengendes Kette zusammen, welche die selbstständig nebeneinander stehenden Genossen in der freien Bewegung auf den ihnen zugehörenden Gebieten hindert; sie'gestalten vielmehr den deutschen Bund zu einer Landfriedens-Verbindung der einzelnen Staaten, in welcher die Individualität und die außerordentliche Machtverschiedenheit derselben Raum und Geltung erhielt. Von dieser Auffassung war die Ansprache des kaiserlich österreichischen Gesandten durchdrungen, mit welcher die Thätigkeit der Bundes-Versammlung am 5. November 1816 eröffnet wurde. „Deutschland" — so äußerte sich Graf Buol — „ist dazu berufen, einen zugleich die

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Nationalität sichernden Staatenbund zu bilden.--Unsere Obliegenheit wird es sein, diesen doppelten Zweck: Achtung für die mehreren Volksstämme und mehreren selbstständi­gen deutschen Regierungen, und gleiche Achtung für das uns Alle umfassende große Band der Nationalität, zu entwickeln. Wir wollen uns zum Ziel unserer Bestimmung setzen: die Heiligkeit der Bundes-Akte in ihren Grundbegriffen mit unbeirrter innern freien Wirk­samkeit der einzelnen Regierungen nach Lokal- und Zeitbcdürfniß; hingegen aber auch gleich heilig zu halten jene Bestimmungen und jenen Geist der Bundes-Akte, wodurch dieselbe Ausdruck und Sicherung des großen Nationalbandes bezweckt. In dieser Art halten wir uns fest auf dem Gipfel, wo ein großes Volk in der Mannigfaltigkeit seiner bürgerlichen Formen der Bestimmung der Menschheit und seiner Entwickelung frei entgegengeht, zugleich aber ein einiges Ganzes in nationeller Beziehung ausmacht". In gleichem Linne charak- teriftrte der Freiherr v. Prokesch die Aufgabe und die Stellung des Bundes, als er am 3. Februar 1853 in die Bundesversammlung eintrat. „Der Staatenbund entstand" — so lauten die Worte des kaiserlich österreichischen Gesandten — „das bis zur Unabhängigkeit