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Intelligenz-Blatt der freien Stadt Frankfurt, /^^ verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, EKZ^^M^ und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage. i

(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21.)

â 105. Dienstag den 4. Mai 1858.

Abonnementspreis sür's halbe Jahr 2 ff. 30 kr. Tägliche Ausgabe außer Montags. Einrückungsgebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.

UeberbLick -er Ereignisse im Gebiete der politischen un- materiellen Interessen.

Frankfurt, 4. Mai. Die Rechtsverhältnisse der Evangelischen in Tyrol und der Katholiken in Mecklenburg bilden den Gegenstand einer vergleichenden Darstellung, welcher die „Postzeitung" eine Reihe ausführlicher Artikel (No. 103—105) widmet. Im Interesse einer unparteiischen Prüfung halten wir es angemessen, unsern Lesern hiermit einen Artikel der „Zeit" über denselben Gegenstand zu übergeben. Derselbe lautet: „In der Ueber­zeugung, daß die Tagespreffe für confesstonelle Rechtsstreitigkeiten eine wenig erwünschte Kampsstätte ist, gehe ich ungern und nur deßwegen auf eine "Discussion über diese schwierige und delikate Materie ein, weil die „Postzeitung" eine solche ausdrücklich provocirt. Sie macht nicht allein der deutschen Presse im Allgemeinen den Vorwurf, in diesen wichtigen deutschen Sachen aus Unwissenheit oder Mangel an Interesse Leichtfertigkeit, Unwahrheit und Leidenschaft walten zu lassen; sie geht noch weiter: sie behauptet, daß die Sache der confessionellen Parität in ganz Deutschland durch die Bundesbeschlüsse in der Ketten- burgischen Angelegenheit wesentlich verdorben und daß es gegenwärtig nicht mehr statt­haft sei, sich für die Parität auf die Bundes-Acte zu berufen. So schwer diese Anklagen auch lauten mögen, neu sind sie nicht; das Eigenthum an ihrer Erfindung ge­bührt auch nicht — wie es scheinen kann — der „Postzeitung", sondern dem fürstlich lichtenstein'schen Bundestagsgesandten Dr. Thimotheus Ande, welcher bereits 1855 in seiner Schrift „über die Selbstständigkeit der Kirchengewalt und die Schußpflicht des deutschen Bundes" zuerst jene Anklagen öffentlich erhoben und auf 200 Seiten motivirt hat. Hätte sich die „Postzeitung" offen und von vorn herein zu der Autorität des lichtensteinischen Gesandten bekannt, und sich nicht — wie geschehen — lediglich auf Silber und Savignh berufen, so wäre das Verständniß und die Tragweite -ihrer kirchen- und bundesrechtlichen Expectorationen auch für weitere Kreise wesentlich gefördert. Zugleich wäre dadurch die angeregte Paritätsfrage auf dem ihr gebührenden Gebiete der Diskussion zwischen sach­kundigen Autoritäten geblieben und dem Nichtrechtsverständigen die Wahl gelassen, sich für Linde oder für Eichhorn, Zachariae und Walter zu entscheiden. Denn diese drei Letzteren sind es, welche die Grundlagen für die angegriffenen Kettenburgischen Bundesbeschlüsse bilden., Wenn ich auf diese Weise die mit so viel Emphase aufgebauschte Streitfrage auf ihren einfachen Parteistand reduzirt habe, so verstatten Sie mir noch einige thatsächliche