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Intelligenz-Blatt

der freien Stadt MnkMtt,

verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden,/?

und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21.)

â 99. Dienstag den 27. April 1858.

Abonnementspreis für's halbe Jahr 2 fl. 30 kr. Tägliche Ausgabe außer Montags. Einrückungsgebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.

UeberbliS der CreLgniste im Gebiete der politischen und Materiellen Interessen.

Frankfurt, 27. April. Bei der allgemeinen und lebhaften Theilnahme, welche die Mainzer Katastrophe in unserer Stadt erregt hat, dürste der folgende, der „Kölnischen Zerrung" vom W. d. M. entnommene Aufsatz über die Entschädigungsfrage der Nachbarstadt nicht ohne Interesse sein. Derselbe lautet: „Bei dem Herannahen der Bauzeit tritt in den Kreisen der von der November-Katastrophe in Mainz Betroffenen der Wunsch nach einem baldigen Abschlusse des Liquidations-Verfahrens lebendiger auf. Man besorgt gar nicht, ba^ die von der Bundesversammlung zu erwartende Entschädigung ausbleiben werde, würde aber Zettle sehen, wenn dieselbe noch im Frühjahre gewährt würde. Ebenso scheint sich auch auswärts der Wunsch geltend zu machen, über die Verwendung der so reichlich gewährten Spenden Auskunft zu erhalten, indem von mehreren Seiten desfallsige Privatanfragen eingegangen sind. Ohne Zweifel wird das Mainzer Comite zur geeigneten Zeit dem allgemeinen Mitgefühl eine eben so vollständige als genügende öffentliche Rechenschaft über die Ver­wendung der eingegangenen Gaben ablegen; wenn indessen für derartige offizielle Publi- kastonen die Angelegenheit gegenwärtig noch nicht reif ist, so werden die nachfolgenden vorläufigen Mittheilungen vielleicht nicht unwillkommen sein. Die Abschätzungs-Commission nahm als Grundlage für ihr Verfahren Len vom Mainzer Stadtvorstand aufgestellten Grundstitz an, daß der Bund zum Ersatz alles Schadens rechtlich verpflichtet sei. Dem­gemäß hat sie es für ihre Anfgahe erachtet, in jedem Falle nicht den actuellen Werth, sondern die Wiederherstellungs - oder Neubeschaffungskosten zu ermitteln. Sie ist dabei tftit der größten Sorgfalt zu Werke gegangen. Bei der Unzulänglichkeit der Feuer-Asse- ^ranz-Taxe hat sie derselben einen Zuschlag ausgesetzt, sowie auf die Beschädigungen der Gebäude Rücksicht genommen, welche im Augenblicke der Abschätzung zwar noch nicht vor­handen, doch nach baulichen Erfahrungen demnächst eintreten können. In Folge dessen beläuft sich die Totalsumme der zu ersetzenden Entschädigung auf circa 660,000 Gulden; von derselben fallen auf die Gebäude circa 558,000" Gulden und auf die Mobilien circa 100,000. Behufs der Ermittlung des Betrages der einzelnen Schäden sind die un­gefähr 2000 an der Zahl betroffenen Gebäude nach ihrer Entfernung von dem Orte der Explosion in vier Zonen getheilt worden. Die einzelnen Schadensfälle bieten jede mög­liche Abstufung dar zwischen dem höchsten — dem Vernehmen nach auf 50,000 Gulden