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Intelligenz-Blatt

der freien Stadt Frankfurt, ^^^ verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21.)

'n Samstag den 3. April 1858.

Abonnements auf das Intelligenz- und Amtsblatt und die Frankftrrter Aachrichten werden täglich vom 1. April begin­nend, zu ermäßigtem Preise von der Expedition angenommen.

T^M^ Inserate aller Art in diesen in hiesiger Stadt und Um­gegend in 4000 Exemplaren verbreiteten und in jeder Familie hier gelesenen Blättern können auf den beste n Erfolg rechnen, worauf besonders auch die geehrten Besucher der hiesigen Stoffe aufmerksam gemacht werden.

Ueberbliâ der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.

Frankfurt, den 3. April. In der Sitzung der Bundesversammlung vom 26. März hat Dänemark, wie man der „Zeit" meldet, die in Aussicht ge­stellte Erklärung abgegeben. Dieselbe bildet die Antwort auf die in dem Hauptbe­schluß vom 11. und dem Ergänzungsbeschluß vom 25. Februar gestellten Anforde­rungen des Bundes. Der wesentliche Inhalt dieser Erklärung läßt sich wie folgt zusam­menfassen: 1) Die Bundes-Versammlung hat die Verordnung vom 11. Juni 1854 als nicht in verfassungsmäßiger Wirksamkeit stehend, erklärt, da sie ohne Zuziehung der Hol­steinischen Stände erlassen sei — Indem die dänische Regierung die desfallsige Competenz der Bundes-Versammlung anerkennt, erklärt sie sich bereit, die nachträgliche Vernehmung der holsteinischen Stände eintreten zu lassen. Zugleich räumt sie ein, daß ein Theil der Angelegenheit, welcher nach der früheren Provinzial-Verfassung zum Geschäftskreis der holsteinischen Stände gehörte, gegenwärtig den „gemeinschaftlichen Angelegenheiten" zugewiesen sind; bei den demnächstigen Berathungen will sie den holsteinischen Ständen Gelegenheit geben, ihre desfallsigen Anträge von dem holsteinischen Standpunkte auszu- sprechen. Die möglichste Berücksichtigung derselben wird zugesagt. 2) In Betreff der Stellung der holsteinischen Herzogtümer zur dänischen Gesammtmonarchie ist die Re­gierung bereit, in Verhandlungen mit Commissarien des Bundes zu treten. Dieselbe hofft, daß die Detailberathungen die Ueberzeugung gewähren sollen, daß nur in wenigen Punkten eine Uebereinstimmung zwischen der Gesammtvcrfassung und der dem Herzogthume gebührenden Selbstständigkeit nicht bestehe. AIs Ort der Berathung wird Frankfurt vorgeschlagen und als Zeitpunkt die Beendigung der Berathungen der hölsteini-