Intelligenz-Blatt
der freien KM Frankfurt,
mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrab«
1858.
Donnerstag den 1. April
Abonnements auf das Intelligenz- und Amtsblatt und die Frankftrrter Nachrichten werden täglich vom 1. April beginnend, zu ermäßigtem Preise von der Expedition angenommen.
V^" Inserate aller Art in diesen in hiesiger Stadt und Umgegend in 4000 Exemplaren verbreiteten und in jeder Familie hier gelesenen Blättern können auf den b e ft e n Erfolg rechnen, worauf besonders auch die geehrten Besucher der hiesigen Messe ansmerksam gemacht werden.
Ueberblick der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, 1. April. Durch das Einverständniß sämmtlicher Bundesregierungen, ist wie schon in der Tagesgeschichte Berichtet, in der Sitzung vom 26. März 1841 die Fne- densbesatzung von Rastatt an Baden mit Ausschluß von 100 Mann österr. Genietruppen gegeben. Gegenwärtig verlangt Oesterreich, daß diese Vereinbarung zu seinen Gunsten abgeändert und ihm das Vorrecht eingeräumt werde, die Hälfte der auf 5000 Mann zu erhöhenden Friedensgarnison zu stellen. Es ist also nicht Preußen, welches über die Vereinbarung vom 26. März 1841 hinaus einen Anspruch erhebt, sondern Oesterreich. Soll derselbe gewährt werden, so ist es billig, daß die Grundlage der erwähnten Vereinbarung festgehalten und die Parität zwischen den beiden Mächten gewahrt bleibe. Deshalb ist Preußen eben so berechtigt als verpflichtet, auch seinerseits ein Aequivalent für ein etwaiges Zugeständniß an Oesterreich zu verlangen, und das um so mehr, als gerade Preußen sich um das Zustandekommen der Bundesfestung Rastatt ein unleugbares Verdienst erworben hat, während Oesterreich von 1818—1841 ab stets mit Entschiedenheit gegen den Bau von Rastatt aufgetreten ist. Als im Jahre 1839 sich Baden entschieden gegen eine Theilnahme Oesterreichs an der Rastatter Bnndesgarnison anssprach, hat Preußen die österreichischen Wünsche gegen Baden unterstützt und im Interesse einer bnndesfreundlichen schleunigen Erledigung dieser Differenz sogar darauf verzichtet, die Vorschläge zu adoptsren, welche Sachsen und Kurhessen für eine Betheiligung Preußens an dem Besatzungsrecht machten. Wenn daher gegenwärtig Preußen eine Betheiligung an dem von Oesterreich verlangten Vorrecht beansprucht, so wird die Gewährung dieses Verlangens nur als eine, wenn auch späte, billige Anerkennung der bundesfreundlichen Gesinnung erscheinen, welche