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Intelligenz-Blatt der freie» Stadt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)

â 65. Donnerstag den 18. März 1858.

Ueberblick der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.

Frankfurt, 18. März. Die Zusagen der dänischen Regierung sagt die „N. Pr. Ztg." hinsichtlich der Stellung von Schleswig, Holstein und Lauenburg im Gesammt- staate wurden im Jahre 1851 und 1852 an den Deutschen Bund, bez. an Preußen und Oester­reich gegeben, nicht aber an die Schleswigschen, Holsteinischen und Lauenburgischen Stände: sie müssen folglich auch vom Bunde als seine Rechte gegenüber der Dänischen Regierung geltend gemacht werden. Nichtsdestoweniger gingen Preußen und Oesterreich zuerst darauf ein, daß die Dänische Regierung mit den Holsteinischen Ständen über die Streitfrage verhandele. Den Erfolg dieses Weges haben wir im vergangenen Jahre gesehen. Die Dänische Regierung benutzte die Concession nur zu einem Versuche, die Stände auf das Glatteis zu bringen und — als wider Erwarten dies Manöver mislang — zu zwei be­reits im Voraus präparirten Circularnoten, welche die Stände in der Europäischen Mei­nung zu Grunde richten sollten. Die Angelegenheit kam nun wirklich vor den Bund, wohin sie von Anfang an gehörte. Trotz der Lauenburgischen Denkschrift und des Han­noverschen Antrages wurde sie hier außerordentlich mild für Dänemark behandelt. Letzte­res hatte die Verpflichtungen nicht erfüllt, welche seit 1852 dem Bunde gegenüber bestan­den. Jene Verbindlichkeiten waren bekannt, die Verletzung klar: innerhalb 14 Tagen konnte an Dänemark die Aufforderung ergangen sein, zu erfüllen. Bei dem Bundestage wurde aber die Angelegenheit halb als eine Petition der Lauenburgischen Stände, halb als eigene Sache des Bundes angegriffen, folglich nochmals Dänische Erklärung wenig­stens gestattet, nachdem schon zwei Jahre lang Erklärungen gewechselt waren, und über­haupt nur langsam gegen Dänemark vorgerückt. Die Dänische Regierung ließ natürlich so lange als nur möglich auf eine Erklärung warten, und als diese endlich kam, enthielt sie Nichts für die Hauptfragen. Hierauf erfolgte endlich der erste Bundesbeschluß gegen die Dänische Regierung, welcher ohne Stellen eines Termins („baldigst") Aenderung her Dänischen Gesammtverfassung oder Anzeige, welche Aenderungen die Dänische Regierung beab sichtige, fordert. Es konnte von Anfang an keinem Zweifel unterliegen, daß, wenn einmal eine solche Alternative gelassen wurde, die Dänen vorziehen würden, Anzeige zu machen über das, was sie beabsichtigen. Natürlich werden sie erst etwas lange mit der Erklärung der Absicht warten lassen, um zu sehen, ob sich nicht inmittelst etwas Günstiges ereignet, was ihre Position, Deutschland gegenüber, beim Auslande verbessert. Das „baldigst" gestattet auch Frist, denn es ist ein relativer Begriff. In der Sprache des Reichs war „baldigst" etwa ein Zeitraum von zehn Jahren; bei