Intelligenz-Blatt der freien MM Frankfurt, ^^ verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden,
und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage. |
---- ••e«eewo@®®®®eeeeeee. ----
(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21.)
Jtë 61. Samstag den 13. März 1858.
Ueberblick der Ereignisse im Gebiete -er politischen un- materiellen Interessen.
Frankfurt, 13. März. Die Berliner „Zeit" bringt folgende Mittheilung: „Wir erfahren, daß das Kopenhagener Cabinet, durch die Krankheit des Königs von Dänemark zur Zeit behindert, auf die jüngsten Beschlüsse des Bundestags eine entscheidende Antwort zu geben, den Bundestagsgesandten für Holstein und Lauenburg beauftragt hat, vorläufig vertrauliche Eröffnungen in Frankfurt zu machen, welche eine versöhnlichere Stimmung der dänischen Regierung bekunden und, wenn auch nicht vollkommen befriedigen, so doch als Ausgangspunct weiterer Verhandlungen zu einer definitiven Uebereinkunft geeignet erscheinen könnten". Der nähere Inhalt dieser Eröffnungen ist der „Zeit" unbekannt; aber eine Frankfurter Korrespondenz der „Index. Helge" gibt darüber folgende Mittheilungen: „Das dänische Cabinet sei entschlossen, den Verfassungszustand der deutschen Herzogthümer in gründlicher und definitiver Weise zu ordnen, und hierbei die drei völkerrechtlichen Vereinbarungen zu Grunde zu legen, welcke in Betreff des Verhältnisses der Herzogthümer zu Dänemark zu Stande gekommen sind, nämlich: 1) die Wiener Verträge ; 2) die zwischen dem deutschen Bunde und Dänemark abgeschlossenen Uebereinkommen aus den Jahren 1851 und 1852, und 3) das Londoner Protokoll. Die Wiener Verträge haben die Stellung der Herzogthümer einerseits zum deutschen Bunde, andererseits zur Krone Dänemark bestimmt; die Verträge von 1851—1852 dienen zur Begründung der constitutionellen Rechte der Herzogthümer und das Londoner Protokoll endlich sei maßgebend für die dynastischen Beziehungen. Die dänische Krone wolle sich den Wiener Verträgen und den Vereinbarungen aus der Zeit von 1851—52 vollständig Unterwerfen, verlange jedoch ihrerseits, daß die im Londoner Protokoll enthaltenen Bestimmungen neuerdings in ihrem buchstäblichen Sinne und in ihren Konsequenzen anerkannt werden. In Gemäßheit der Wiener Verträge schlage das Kopenhagener Cabinet ein militärisches Spezialabkommen für das Bundescontingent von Holstein und Lauenburg vor; es willige darin, daß dieses Kontingent aus Kopenhagen gezogen und thatsächlich, wie von Rechts wegen, dem zehnten Bundesarmeecorps einverleibt werde. Mit Rücksicht auf die Vereinbarungen der Jahre 1851 und 1852 werde die dänische Regierung den Ansprüchen des deutschenBundes gleichfalls gerecht werden; sie wolle eine durchaus freie Revision der Spezialverfassung der Herzogthümer durch die Stände anordnen und die Gesammtverfassung der dänischen Monarchie nach den Forderungen des Bundes und nach den Wünschen der Stände der Herzogthümer abändern, deren Berathungen ein Commiffär des Bundes beiwohnen könnte. Das in dieser Weise abgeschlossene Uebereinkommen solle dann durch einen Act des beub-